Bobenheim-Roxheim
Was Bürger ärgert: Jahrelanger Kampf um eine zuverlässig geleerte Biotonne
Manfred Alban Pfeifer wohnt in Bobenheim-Roxheim in der Straße Bahnhofsplatz. Wenn Abfallbehälter vor seinem Haus geleert oder eingesammelt werden, muss das Transportfahrzeug wenden, um seine Route durch den Ort fortzusetzen. Beim Restmüll und den Wertstoffen klappe das tadellos, berichtet Pfeifer, aber der Biomüll bleibe öfter stehen. Ihm zufolge ist seine Adresse dort die einzige mit Biotonne. Eine benachbarte Obdachlosenunterkunft scheine von der Pflicht der Mülltrennung befreit zu sein.
Vermutlich fährt der Fahrer nicht gern in die Straße mit Sackgassencharakter hinein – erst recht nicht, wenn er das umsonst tut. Denn Pfeifer und seine Mieterin stellen die Tonne nur raus, wenn sie tatsächlich geleert werden muss. Allerdings: So hält er es auch mit den anderen Müllbehältern, „und von diesen Fahrern wird mein Haus ja auch immer angefahren“, sagt der Bobenheim-Roxheimer. Im März 2019 berichtete die RHEINPFALZ über sein Problem, und der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (Eba) des Rhein-Pfalz-Kreises versprach, es endlich nachhaltig zu lösen.
„Eba erbringt Leistung nicht“
Doch das ist nicht passiert. Nach Beschwerden beim Eba oder dem bis Sommer 2024 zuständigen Kreisbeigeordneten Volker Knörr (CDU), so erzählt Pfeifer, habe es eine Zeit lang funktioniert, „doch der Erfolg hielt nicht an“. Selbst das Einschalten der Bürgerbeauftragten des Landes habe nichts gebracht. Pfeifers Eindruck: „Der Eigenbetrieb kümmert sich nicht ernsthaft um eine Beseitigung des Problems, das offenbar mit dem Abfuhrunternehmen besteht. Ich weiß mir wirklich nicht mehr zu helfen und habe ein Ohnmachtsgefühl staatlicher Obrigkeit gegenüber.“
Für Pfeifer ist es keine Option, dass die Leerung der Biotonne nach Reklamation nachgeholt wird, denn das geschehe dann im Rahmen der Restmüllabfuhr, sodass der organische Abfall einfach in den Restmüll gekippt werde. Auch werde er sich nicht mit der Entsorgungsfirma Remondis herumstreiten, denn die handele im Auftrag des Eba und sei nicht der Vertragspartner der Kreisbürger. Pfeifer hat seine Ermächtigung zum Einzug der Müllgebühren durch den Kreis bis auf Weiteres widerrufen, denn: Der Eba erbringe nicht die Leistung, für die er als Bürger zahle beziehungsweise gezwungen sei zu zahlen. Der Vorschlag, die Biotonne zurückzunehmen, wurde vom Abfallbetrieb abgelehnt.
Nach der Kreistagswahl im Juni ist Marion Schleicher-Frank (FWG) zur Beigeordneten mit dem Geschäftsbereich Abfallwirtschaft gewählt worden. Eine Anfrage der RHEINPFALZ lässt sie von der Kreispressestelle beantworten. Man bedauere, dass das Problem immer noch bestehe, und: „Der Abholort befindet sich leider in einer für die Müllabfuhr unglücklichen Lage, gleichzeitig wird der Biomüll bei Herrn Pfeifer nur wenige Male im Jahr geleert. Diese Kombination führt vermutlich dazu, dass gerade bei wechselnden Fahrern der Biomüll bei der Abfuhr nicht erwartet und damit leicht übersehen wird.“ Außerdem heißt es in der schriftlichen Stellungnahme, die Tonne müsse am Tag der Abholung an der richtigen Stelle am Straßenrand stehen und dürfe nicht verdeckt sein.
Beigeordnete nimmt Stellung
Das klingt, als mache Manfred Alban Pfeifer etwas falsch und sei deswegen mit schuld. Er weist das entschieden zurück: Die Tonne werde sehr gut sichtbar abgestellt, und die Fahrer der anderen Müllarten übersähen die Behältnisse ja auch nicht. Zur Veranschaulichung schickt der 62-Jährige ein Foto von der üblichen Situation an einem Abfuhrtag in der Straße und vor seinem Haus.
Marion Schleicher-Frank hatte im Dezember Kontakt zu Pfeifer und lässt der Redaktion Mitte Januar nach einem Austausch mit dem Entsorger ausrichten: „Das Grundstück wird nun Teil der festen Biomüll-Fahrroute. Die Fahrer des Entsorgers werden also angewiesen, den Standort immer auf stehende Biomülltonnen zu überprüfen – egal, ob eine Leerung ansteht oder nicht.“ Wie belastbar dieses Versprechen ist, wird sich zeigen.
Von der Pflicht, eine Tonne für Biomüll zu nutzen, rückt die Kreisverwaltung nicht ab. Ihre Nutzung sei seit 2015 für alle Privathaushalte rechtlich bindend. „Es ist grundsätzlich gesetzlich nicht möglich, auf die Biotonne zu verzichten; nur wer eine Eigenkompostierung nachweisen kann, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen“, heißt es vonseiten der Pressestelle.
