Römerberg / Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Warum ein junger Mann Rauschmittel nahm

Der junge Mann hat gekifft, um mit Freunden mithalten zu können.
Der junge Mann hat gekifft, um mit Freunden mithalten zu können.

Ein mittlerweile 21-Jähriger aus Römerberg soll von Dezember 2019 bis April 2021 sieben Mal mit Rauschmitteln – vor allem Marihuana und Ecstasy – gehandelt haben. Beim Verhandlungsauftakt am Amtsgericht in Speyer wurde klar, was für ein Mensch der 21-Jährige ist.

Die sieben Fälle hatte die Polizei aus Chatverläufen ermittelt. Es gab im April eine Durchsuchung seines Zimmers im Haus seiner Eltern. Dort förderten die Polizeibeamten einiges an Vorräten – vor allem zirka 58 Gramm Marihuana – zutage, alles wohlgeordnet in kleinen Dosen verpackt.

Verteidigt wurde er von Rechtsanwalt Sebastian Göthlich aus Ludwigshafen. Das Verfahren wurde nicht abgeschlossen, sondern die Beweisaufnahme wird am 1. Dezember fortgesetzt. Denn Verteidiger Göthlich war nicht einverstanden mit der richterlichen Verlesung einer Auswahl des Chatverlaufs, soweit dieser Fragen und Antworten zu den Verkaufsgesprächen betrifft. Die Sprachnachrichten wurden von der Polizei abgeschrieben. Stattdessen möchte der Verteidiger, dass die Originale abgespielt werden. Diese lagen beim Gericht nicht bereit, deshalb ist der Fortsetzungstermin notwendig.

„Sozial gesichert“

Der Angeklagte lebt in sozial gesicherten Verhältnissen noch bei seinen Eltern, zu denen er ein gutes Verhältnis hat. Der junge Mann ist ohne Auffälligkeiten aufgewachsen. Nach dem Fachabitur und einer abgebrochenen Lehre hat er seit einigen Monaten die Ausbildung gefunden, die nach seiner Aussage die richtige für ihn ist. Er fühle sich in dem Betrieb wohl, sagte der 21-Jährige. Einen Teil seiner Lehrlingsvergütung gibt er zu Hause ab.

Auch seine Sozialkontakte sind, laut dem Bericht der Jugendgerichtshilfe, in Ordnung. Ungefähr mit 16 Jahren fing er an, Betäubungsmittel zu nehmen. „Warum?“ fragte Richterin Sascha Umealo-Wells. „Das weiß ich eigentlich auch nicht“, war die Antwort des Angeklagten. Er habe mit den anderen, Schulkameraden und Freunden, mithalten wollen. Er habe ausschließlich zirka einmal, vielleicht auch zweimal Cannabis geraucht – zunächst. Dann habe er auch mal Ecstasy genommen vor Partys oder Festivals. Seit der Hausdurchsuchung habe er das Ganze jedoch beendet. Er habe seitdem nichts mehr geraucht oder genommen und habe auch nichts mehr zu Hause, sagte der 21-Jährige. Ob ihm der Verzicht schwergefallen sei, wollte die Richterin wissen. Nein, überhaupt nicht, war die Antwort.

Unterschiedliche Meinungen vor Gericht

Die gefundenen Mengen sind laut der Richterin nicht so groß, dass sich daraus unbedingt die Tatsache des Handeltreibens ergibt. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wies jedoch darauf hin, dass es die Chatnachrichten gebe und der Angeklagte die gefundenen elf Ecstasy-Pillen auch nicht auf einer einzigen Party selbst schlucken könnte. Diese Unterscheidungen sind wichtig, weil der junge Mann, je nachdem, in höhere Strafbarkeitsstufen gelangen kann. Der Angeklagte ist, wie sich gezeigt hat, auf einem guten Weg, sodass sich das Gericht offenbar scheut, ohne Weiteres die „schädlichen Neigungen“, die Voraussetzungen für eine Jugendstrafe sind, zu bejahen. Deshalb kommt es auf den genauen Wortlaut der Chatnachrichten an.

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