Rhein-Pfalz Kreis Wahlkampf: Diskussionen um Marohn-Brief

Neuhofen. Ein personalisierter Brief von Ralf Marohn, gemeinsamer Ortsbürgermeisterkandidat von FDP und CDU für die Wahl am Sonntag, an Unterzeichner des „Schlicht“-Bürgerbegehrens sorgt in Neuhofen für Diskussionen. Manche Empfänger sehen darin eine Datenschutzverletzung. Ralf Marohn weist die Kritik jedoch zurück.

Diese Woche haben etliche Neuhofener Post von Ralf Marohn erhalten. In dem Brief dankt der FDP-Politiker noch einmal für die Unterstützung beim Bemühen um den Erhalt des Kiosks an der „Schlicht“. Im letzten Absatz weist Marohn auf die Wahl am Sonntag hin und dass er sich freuen würde, wenn „Sie mir Ihre Stimme geben“. Einige der angeschriebenen Bürger ärgern sich, dass Marohn sich der Adressliste aus der „Schlicht“-Unterschriftensammlung bedient habe. Laut Hubert Schäfer von der Kreisverwaltung ist der Vorgang mit Blick auf die Wahl am Sonntag nicht von Bedeutung. „Es ist kein Wahlrechtsproblem“, sagt Schäfer, da die Werbung inhaltlich nicht zu beanstanden sei. Detlef Schneider, Büroleiter bei der Verbandsgemeinde Rheinauen, versichert, dass der Ordner mit allen Daten zum Bürgerbegehren zur „Schlicht“ in der Verwaltung sicher deponiert sei und keine Adressen herausgegeben worden seien. Ralf Marohn wiederum kann die Aufregung und den Vorwurf der Datenschutzverletzung nicht nachvollziehen. „Ich habe die Adressen und Unterschriften damals ja selbst bekommen, und zwar mit Einverständnis der Absender. Ich war als Initiator ja der Adressat. Daher finde ich den Vorwurf paradox“, sagt Marohn. Er habe die Daten in elektronischer Form noch daheim und sie damals per Datei an die Verbandsgemeinde übertragen. Er habe einige Bürger auch jetzt wieder „gezielt zum Thema Schlicht“ angeschrieben und sehe daher „keine Datenschutzverletzung“. Der Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann (Mainz) sagt: „Ich unterstelle nichts Böses.“ Dennoch sei das Vorgehen „mindestens ungeschickt“. In der Regel gelte eine Unterschrift für ein Bürgerbegehren „nur für diesen Zweck und zu keinem anderen“ – es sei denn, es sei einer Folgenutzung zugestimmt worden. Was konkret in Neuhofen der Fall sei, wäre noch zu prüfen. Tätig wird der Landesdatenschutzbeauftragte, falls sich Bürger beschweren. Gegenüber der RHEINPFALZ ist das von einer Person angekündigt worden. Die Sanktionen sind gering: Sie reichen von Ermahnung bis zu einem Bußgeld. |ax

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