Interview RHEINPFALZ Plus Artikel Wahlhelferin: „Das ist die übliche Anzahl ungültiger Stimmen“

Kriegt nicht jeder hin: Etwa ein Prozent der abgegebenen Erst- beziehungsweise Zweitstimmen im Rhein-Pfalz-Kreis war ungültig.
Kriegt nicht jeder hin: Etwa ein Prozent der abgegebenen Erst- beziehungsweise Zweitstimmen im Rhein-Pfalz-Kreis war ungültig.

Eine Mitarbeiterin der Gemeinde Bobenheim-Roxheim begleitet seit 30 Jahren Wahlen. Im Gespräch erklärt sie den häufigsten Fehler ungültige Wahlzettel.

Frau Caspers, etwas mehr als ein Prozent der abgegebenen Stimmen für die Bundestagswahl im Wahlkreis Ludwigshafen/Frankenthal war ungültig. Das trifft in etwa auch auf Bobenheim-Roxheim zu. Ist das die übliche Anzahl an ungültigen Stimmen, mit der man es bei derartigen Wahlen zu tun hat?
Ja, gegenüber der Bundestagswahl 2021 war sogar ein minimaler Rückgang von 0,2 Prozent zu verzeichnen. Aber tatsächlich ist das die übliche Anzahl von ungültigen Stimmen, auch bei anderen Wahlen.

Bei so viel Erfahrung als Wahlhelferin können Sie bestimmt einschätzen, welcher Fehler der häufigste ist, der zu einer ungültigen Stimme führt.
Diese Stimmzettel werden häufig gar nicht gekennzeichnet, beziehungsweise es wird durchgestrichen.

Treffen die Wahlhelfer auch auf besonders skurrile Fehler beim Ausfüllen der Zettel? Wenn ja, welche sind das beispielsweise?
Besonders skurrile Fehler gab es bei dieser Wahl zumindest nicht. Manchmal werden von den Wählern Zusätze oder Kommentare angebracht, die dann zur Ungültigkeit des Stimmzettels führen.

Zur Sache

Im Wahlkreis Ludwigshafen/Frankenthal waren bei dieser Bundestagswahl 1,3 Prozent der Erststimmen und 0,9 Prozent der Zweitstimmen ungültig – etwas weniger als 2021. Im Nachbarwahlkreis Neustadt-Speyer waren es mit 0,9 Prozent ungültiger Erststimmen und 0,7 Prozent ungültiger Zweitstimmen noch weniger. Auch hier gibt es einen leichten Abwärtstrend. Damit liegen die Wahlkreise auf Höhe der bundesweiten Werte. Ähnlich verhält es sich bei der Landratswahl im Rhein-Pfalz-Kreis. 1,1 Prozent der Wahlzettel wurden hier als ungültig gewertet.

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