Mutterstadt
VR-Bank-Gelände wird zum Zankapfel
Derzeit wird das alte VR-Bank-Gebäude in der Speyerer Straße abgerissen. Auf dem Areal samt ehemaligem Parkplatz plante die VR-Bank bis vor etwa vier Jahren, ein Gebäude für einen Lebensmittelmarkt zu bauen und an einen solchen zu verpachten. Edeka Stiegler wurde heiß gehandelt. Die Brüder Sven und Benjamin Stiegler betreiben mehrere Edeka-Filialen in der Region. Sven Stiegler wird nach eigener Auskunft bis voraussichtlich Mitte dieses Jahres mit einem Markt ins ehemalige Real-Markt-Gebäude im Gewerbegebiet An der Fohlenweide einziehen. Dennoch habe er Interesse, auch im Ortskern von Mutterstadt einen Edeka-Markt zu eröffnen, wie er noch vor einigen Wochen der RHEINPFALZ gegenüber sagte.
Nun ist die VR-Bank von ihren Plänen abgerückt, dort ein Marktgebäude zu bauen. Wie die Gemeinde mitteilt, ist eine Wohnbebauung geplant. Das Problem: Für diesen Bereich im Ortskern gibt es nur einen einfachen Bebauungsplan, der grob vorgibt, dass dort Wohn- und Gewerbebebauung (Mischgebiet) erlaubt ist, mehr nicht. Möchte ein Grundstücksbesitzer in dem Gebiet neu bauen, muss sich der Neubau nach Paragraf 34 Baugesetzbuch in die Umgebung einfügen, was unkonkret und juristisch auslegbar ist – und im schlimmsten Fall zu Streit vor Gericht führen kann. Darum ist es üblich und juristisch sicherer, dass bei einer geplanten Neubebauung eines solch großen Areals wie dem der VR-Bank ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt wird, erläuterte Stefan Bummel, stellvertretender Fachbereichsleiter Bauverwaltung. Dieser Plan sei – einfach ausgedrückt – eine Art Willensbekundung der Gemeinde, dass sie grundsätzlich nichts dagegen hat, wie der Grundstücksbesitzer das Gebiet weiterentwickeln möchte. Es sei keine Genehmigung oder ein Okay für die Bebauung. „Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gibt einem Investor aber eine gewisse Sicherheit, weiter planen zu können“, erläuterte Stefan Bummel weiter.
Standort nicht definiert
Nun wurde bereits 2019 ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Grundstück des ehemaligen VR-Bank-Gebäudes erstellt, damals entsprechend dem Vorhaben der Genossenschaft, dort einen Markt zu bauen, mit dem Titel: „Ortsmitte zentrale Nahversorgung“. Da nun die Bank Wohnhäuser bauen möchte, sollte dieser Beschluss vom Bauausschuss und vom Gemeinderat aufgehoben und das Aufstellen eines neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Titel „Ortsmitte – für den nördlichen Bereich zwischen Speyerer Straße und Gartenstraße“ beschlossen werden.
Doch das stieß auf Gegenwehr der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Fraktionssprecherin Christa Scheid erinnerte an das Einzelhandelskonzept für Mutterstadt, in dem beschlossen worden sei, einen Lebensmittelmarkt in der Ortsmitte anzusiedeln. So sollen lange Wege zu den Läden für all jene wegfallen, die nicht so mobil sind. Auf dieser Grundlage sei auch der Aufstellungsbeschluss 2019, der nun aufgehoben werden soll, gefasst worden.
Bürgermeister Hans-Dieter Schneider (SPD) argumentierte dagegen: „Das Einzelhandelskonzept sieht einen Markt in Zentrumsnähe vor und nicht auf dem Gelände der VR-Bank. Das Grundstück gehört uns nicht, und wir können nicht mit Beschlüssen den Investor zwingen, dort einen Markt zu bauen. Das käme einer Enteignung gleich“, sagte er. Einen Lebensmittelmarkt anzusiedeln, sei für den Eigentümer derzeit nicht wirtschaftlich. Auch könne man nicht einfach eine Bebauung blockieren, die sich ins Umfeld einfügen würde, und mit der Blockade eventuell einen wirtschaftlichen Schaden verursachen, weil der Gemeinde diese Nutzung nicht passe. Das sei juristisch bedenklich. „Zumal wir hier in Mutterstadt auch dringend Wohnraum benötigen“, sagte Schneider. Der Vorteil des jetzigen Aufstellungsbeschlusses sei, dass er offen für jede Art der Bebauung sei, für Wohnungen etwa, aber auch für einen Markt.
Zweiter Schritt vor erstem
„Aber der Investor hat ja genaue Vorstellungen von der künftigen Bebauung. Wir sollten doch einen Einfluss darauf haben und uns Gedanken machen, wie die Ortsmitte künftig ausschauen soll, also auch, was dort für Wohnformen gebaut werden“, argumentierte Elias Weinacht (Grüne) und warf die Idee eines Mehrgenerationenhauses in den Raum. Darum schlugen er und Scheid vor, dass die VR-Bank doch erst ihr Vorhaben dem Bauausschuss vorstellt und dann der Aufstellungsbeschluss gefasst werde.
Doch das sei der zweite Schritt vor dem ersten, erläuterten Schneider und Bummel: Erst wenn der Aufstellungsbeschluss beschlossen sei, die Gemeinde also grünes Licht für die Weiterentwicklung des Areals gebe, werde die Bank in die weitere Planung gehen. Laut Schneider sollen erste Pläne am 14. Februar in der Bauausschusssitzung vorgestellt werden. Er stellte noch einmal klar: „Heute reden wir nicht über Inhalte, sondern nur darüber, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt werden soll.“ Auch die anderen Fraktionen sahen es so, dass die inhaltliche Diskussion an dieser Stelle zu früh sein.
Walter Altvater (Grüne) fühlte sich dennoch übergangen: „Die VR-Bank kann nicht verlangen, dass wir so beschließen, wie es ihr gefällt“, er fühlte sich „verarscht“. Eine Wortwahl, die Bürgermeister Schneider verärgerte: „Das ist eine respektlose Äußerung, wir haben das hier eindeutig erläutert, niemand wird hier verarscht.“ Es werde auch kein Baurecht geschaffen, wie Elias Weinacht immer wieder einwarf. Haarsträubend seien die Argumente des Bürgermeisters, meinte dagegen Weinacht, dass bei Nichtbeschluss juristische Konsequenzen drohten und es einer Enteignung gleich käme. Darüber fanden Weinacht und Schneider im weiteren Wortgefecht einfach keine Einigkeit. Letztlich waren Bauausschuss und Rat in der Doppelsitzung mehrheitlich für den Aufstellungsbeschluss. Die Fraktion der Grünen stimmte im Rat mit drei Stimmen gegen diesen.