Lambsheim-Hessheim
Vor der Wahl: Was der VG-Chef regelt und was er verdient
Welche Verantwortung hat der Chef der Verbandsgemeinde?
Der hauptamtliche Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Lambsheim-Heßheim arbeitet für sechs Ortsgemeinden mit etwas mehr als 17.000 Einwohnern auf einer Fläche von rund 38 Quadratkilometern. In der Verwaltung führt er derzeit 61 Mitarbeiter an. Er wird auf acht Jahre direkt gewählt und vertritt die VG nach außen.
Wer kann Bürgermeister der Verbandsgemeinde werden?
Zunächst einmal müssen Bewerber zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und Deutsche oder EU-Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland sein. Allerdings ist nicht vorgeschrieben, dass die Person in der VG wohnen muss, in der sie antritt. Das Mindestalter liegt bei 23 Jahren, 65 oder älter darf man am Wahltag nicht sein. Zur Wahl am 6. März treten der 57-jährige Gunter Steuer (FDP) aus Lambsheim und Amtsinhaber Michael Reith (SPD), 49 Jahre, aus Großniedesheim an.
Was für einen Zweck hat diese Verwaltungsebene?
In einer Ende der 1960er-Jahre begonnenen Verwaltungsreform hat das Land Rheinland-Pfalz benachbarte Gemeinden im selben Landkreis zu Verbandsgemeinden zusammengeschlossen. Im Mittelpunkt der verwaltungstechnisch aufwendigen Fusion steht laut Gesetzgeber das Gemeinwohl, das heißt, es sollen möglichst viele Menschen von der Bündelung der Verwaltungskraft profitieren. 2014 wurden die ehemalige VG Heßheim und die bis dahin verbandsfreie Gemeinde Lambsheim vereint. Die VG als Gebietskörperschaft ist den Ortsgemeinden rechtlich gleichgestellt und führt deren Verwaltungsgeschäfte.
Welche Aufgaben sind Sache der Verbandsgemeinde?
Für die innere Organisation einer Verwaltung gibt es nur wenige gesetzliche Vorgaben. In der VG Lambsheim-Heßheim teilt sich die Verwaltung in die Bereiche Organisation und Finanzen (1), Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen (2), Sicherheit und Ordnung sowie Soziales, Bildung, Integration (3) und die Werke (4). Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Kassengeschäfte der Ortsgemeinden, die über eine Einheitskasse laufen. Bei Brand- und Katastrophenschutz bündelt die VG die Einsatzkräfte der Feuerwehren der Ortsgemeinden. Außerdem kümmert sich die Verwaltung um die Erstellung von Flächennutzungsplänen, wobei die Ortsgemeinden durch Anträge daran mitwirken. Für die Ortsgemeinden fungiert die VG auch als Straßenbaubehörde, die als Dienstleister die Unterhaltung von Straßen und Wirtschaftswegen verwaltungstechnisch abwickelt.
Die VG ist zudem Trägerin der Grundschulen. In der Praxis bezieht sich das vor allem auf Gebäude und Ausstattung. Personalverantwortung trägt die VG nur für Hausmeister, Sekretärin und Nachmittagsbetreuung. Pädagogische Fachkräfte werden vom Land eingesetzt. In Sachen Jugendarbeit wurde vereinbart, dass die Verwaltung gegen eine Umlage Jugendpfleger einstellt, die über die vier Jugendräumen in der VG Angebote machen. Auch zentrale Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen wie die Eckbachhalle in Großniedesheim, die über den Standort hinaus Bedeutung hat, baut und unterhält die VG – so steht dort beispielsweise eine Generalsanierung an, die nach aktuellen Schätzungen rund 700.000 Euro kosten könnte.
Die Verwaltung kümmert sich um Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, nicht aber um die Entwässerung von Straßen. Heßheim, Großniedesheim, Beindersheim, Heuchelheim und Kleinniedesheim bilden mit der VG Leiningerland den Zweckverband Mittleres Eckbachtal, die Versorgung leisten die Stadtwerke Frankenthal. Die Ortsgemeinde Lambsheim ist Trägerin des Abwasserzweckverbands Lambsheim, dem sie mit Maxdorf angehört. Bei der Wasserversorgung ist Lambsheim über den Zweckverband „Friedelsheimer Gruppe“ angeschlossen. Eine eigene Kläranlage hat die VG nicht mehr, das Kanalnetz gehört aber den Verbandsgemeindewerken. Den Ausbau und die Unterhaltung von Gewässern dritter Ordnung hat die VG dem Gewässerzweckverband Isenach-Eckbach übertragen.
Inwiefern arbeiten Orts- und Verbandsgemeinde zusammen?
Der rege Austausch zwischen VG-Chef und Ortsbürgermeistern ist vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen. Alle Beschlüsse aus den Ortsgemeinden müssen der VG-Verwaltung vorgelegt werden. Verwaltungsmitarbeiter dürfen den Sitzungen auch beiwohnen. Rechtswidrige Beschlüsse kann der Verbandsbürgermeister sogar aussetzen lassen. Die VG soll demnach unterstützend und ausgleichend wirken, zum Beispiel wenn eine Ortsgemeinde finanziell in Schieflage gerät.
Was entscheidet der Verbandsgemeinderat?
Zu den Sitzungen und Ausschüssen des VG-Rats werden alle Ortsbürgermeister eingeladen. Stimmberechtigt sind dort aber nur diejenigen Dorfoberhäupter, die bei der Kommunalwahl in das Gremium gewählt wurden. Der Rat beschließt nicht nur Satzungen und den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde, sondern legt unter anderem auch Sätze und Tarife für öffentliche Aufgaben fest. Er kann außerdem öffentliche Einrichtungen errichten, erweitern oder übernehmen und sich an ihnen oder an Unternehmen beteiligen. Derzeit ist die SPD mit elf von insgesamt 32 Sitzen stärkste Kraft, gefolgt von CDU (neun Sitze), der FWG (sechs) , den Grünen (vier) und der FDP (zwei).
Wie finanziert sich die Verbandsgemeinde?
Der VG-aushalt wird zum überwiegenden Teil durch Geld aus den Ortsgemeinden (Umlage) finanziert. Sonstige Einnahmen kann die VG nur über die Vergnügungssteuer, Verwaltungsgebühren und durch Schlüsselzuweisungen des Landes generieren.
Was verdient der Bürgermeister?
Die Besoldung ist abhängig von der Einwohnerzahl der Verbandsgemeinde und davon, wie lange die Person schon im Amt ist. Die Landeskommunalbesoldungsverordnung sieht für den Bürgermeister einer Verbandsgemeinde ab 15.000 bis 20.000 Einwohnern die Besoldungsgruppe B2 (erste Amtszeit) oder B3 vor – das entspricht einem Bruttomonatsgehalt von rund 8086 beziehungsweise 8564 Euro.
Neben dieser Besoldung bekommt der Bürgermeister eine Dienstaufwandsentschädigung von rund 200 Euro sowie eine Zulage je nach Familienstand und Kinderzahl. Dass ein VG-Chef nebenbei noch privatwirtschaftlich Geld verdient, ist nur mit Sondergenehmigung erlaubt.