Dudenhofen RHEINPFALZ Plus Artikel Vereinsförderung neu geregelt

Der FV Dudenhofen bekommt einen Sonderzuschuss für die Unterhaltung des Sportplatzes.
Der FV Dudenhofen bekommt einen Sonderzuschuss für die Unterhaltung des Sportplatzes.

Die Ortsgemeinde Dudenhofen hat ihre Richtlinien zur Förderung der Vereine und der Jugendarbeit überarbeitet. Das Thema Vereinsförderung hatte schon für Ärger im Rat gesorgt.

„Die Vereine sind definitiv nicht schlechter gestellt, eher besser, da die Sätze leicht erhöht wurden“, lobte Lars Hoffmann (FWG) in der vergangenen Ratssitzung die neuen Richtlinien. Und auch die übrigen Fraktionen äußerten sich positiv zu den neuen Regelungen, die der Rat einstimmig absegnete. Die Höhe des Zuschusses für Neu- und Ausbau sowie größere Instandsetzungen beträgt künftig bis zu 20 Prozent der zuschussfähigen Kosten, allerdings höchstens 12.000 Euro. Bisher waren es 10 Prozent und maximal 10.000 Euro. Wie bisher ist festgehalten, dass die Höhe der zuschussfähigen Kosten bei Vereinen vom Dudenhofener Gemeinderat festgelegt werden. Voraussetzung für die Förderung wie bisher: Der Bauherr muss „eine angemessene Eigenleistung“ in Form von Eigenkapital, Eigenhilfe, Darlehen oder Spende erbringen. Pro Arbeitsstunde der Vereinsangehörigen können bis zu 10 Euro berechnet werden – bisher waren es 9. Unverändert: Bezuschusst wird die Eigenleistung nur in Höhe von bis zu 30 Prozent der gesamten Investitionskosten. Keine Änderungen gibt es bei Beihilfen zur Anschaffung von Sportgeräten. Auch für Jugendarbeit gibt es nach wie vor einen Sockelbetrag von 2,50 Euro pro Jahr und Jugendlichem.

Sonderzuschüsse festgelegt

Neu festgehalten in den Richtlinien, die in ähnlicher Form in Römerberg, Hanhofen und Harthausen gelten, sind jährliche Sonderzuschüsse, die bis zum 1. Juni eines Jahres ausgezahlt werden. Demnach bekommt der FV Dudenhofen 10.000 Euro für die Unterhaltung des Rasenplatzes. Für Jürgen Creutzmann (FDP) eine gute Investition, denn es käme die Gemeinde wesentlich teurer, wenn sie den Platz selbst unterhalten müsste. Der Tennisclub und der Radfahrverein bekommen jeweils 3000 Euro zur Unterhaltung der Tennisplätze beziehungsweise zur Ausrichtung der Radrennen. Neu festgelegt ist auch, dass das Ortskartell einen festen jährlichen Zuschuss von 7500 Euro für das Spargelfest bekommt. Gestrichen ist jener Punkt in den Richtlinien, in dem konkrete Beihilfen in festgelegter Höhe für Außensportanlagen, Umkleidekabinen und Sporthallen je nach Quadratmeterzahl genannt waren.

Gefördert werden nach wie vor Vereinsjubiläen: Als Jubiläen gelten nicht mehr nur Jahre seit der Gründung, die durch 25 teilbar sind, sondern auch solche, die durch 10 teilbar sind – allerdings erst ab dem 25. Jubiläumsjahr. Wie bisher bekommen Vereine dann 5 Euro für jedes Jahr seit ihrer Gründung. Neu: Es gilt ein Maximalbetrag von 500 Euro. Unverändert gilt: Die finanzielle Förderung ist eine freiwillige Leistung der Ortsgemeinde. „Die Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen Haushaltslage der Gemeinde. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.“

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