Lambsheim-Hessheim
Verbandsgemeinde plant mehrere Standorte für Windkraft ein
Dem Entwurf eines Flächennutzungsplans für Erneuerbare Energien hat der Verbandsgemeinderat am Mittwoch zugestimmt. Er wird demnächst für die Öffentlichkeit zur Einsicht ausgelegt. Dem Beschluss war eine Untersuchung des Planungsbüros Piske vorausgegangen. Demnach drehen sich in der VG Lambsheim-Heßheim bereits 14 Windräder, elf an der A61 westlich von Klein- und nördlich von Großniedesheim sowie drei am äußersten Rand von Lambsheim nahe Heßheim und Frankenthal.
Als zusätzliche Flächen für weitere Anlagenstandorte haben sich drei Gebiete herauskristallisiert. Sie erfüllen laut Piske die erforderlichen Kriterien. An mindestens 180 Stunden im Jahr träten Windgeschwindigkeiten zwischen 5,5 und 6,2 Meter pro Sekunde auf, natur- und artenschutzrechtliche Probleme seien nicht zu erwarten, die notwendigen Abstände zu Straßen und Wohnhäusern blieben gewahrt und die Erschließung, also der Transport der Anlagenteile zum Standort sowie der Anschluss an das Stromnetz, sei machbar.
Deponieumfeld geeignet
Für die Erzeugung von Strom aus Windkraft könnte demnach die Fläche entlang der A61 im Nordwesten erweitert werden. Dort stehen auf 59 Hektar schon elf Windkraftanlagen. Laut Prüfung des Büros Piske könnte das Areal auf 166 Hektar ausgeweitet werden. Ebenfalls als unproblematisch erwies sich in der Betrachtung eine zweite Fläche von 57 Hektar südlich der Heßheimer Deponie. Dagegen wären am dritten Standort nördlich der Deponie nur 90 Hektar geeignet. Das gesamte Areal ist 164 Hektar groß, doch liegt etwa ein Drittel davon im Vogelschutzgebiet Haardtrand.
In der Studie heißt es zwar, es handele sich bei den dort vorkommenden Vögeln wie Steinschmätzer, Zippammer, Heidelerche und Wendehals nicht um Arten, für die die Rotoren eine Gefahr sind. Kollisionsgefährdet sind eher Greifvögel wie Rotmilan, Uhu und Wanderfalke. Dennoch sollte dort auf Windkraftanlagen verzichtet werden. Allerdings: Der Weißstorch als ebenfalls kollisionsgefährdete Art könnte in allen vorgesehenen Windkraftarealen vorkommen, da die Wiesen, Felder und Bachläufe der gesamten Vorderpfalz Einzugs- und Jagdgebiet des Storchs sind.
Eine Erweiterung von derzeit 38 auf 43 Hektar sieht das Planungsbüro nördlich von Lambsheim für das Gebiet Talgraben vor, auf dem bereits drei Windräder stehen. Insgesamt wären es hier 58 Hektar, jedoch sollte der Auebereich des Bachs unberührt bleiben.
Hollergraben wird ausgeschlossen
Von der Nutzung von Windenergie ausgeschlossen wird das Gebiet am Hollergraben östlich von Großniedesheim an der Grenze zu Bobenheim-Roxheim. Denn die Gemeinde plane ihrerseits, dort Windkraftflächen auszuweisen, somit sollte man laut Piske eine Überbelastung des Landschaftsraums vermeiden. Eine weitere Möglichkeit wäre nördlich des Lambsheimer Weihers, doch dort hat das Naherholungsgebiet Vorrang.
Wird der Teilflächennutzungsplan tatsächlich so wie vorgeschlagen verabschiedet, dann weist die VG damit 351 Hektar für Windkraft aus, das entspricht 9,4 Prozent des Gemarkungsgebiets. Das Ziel der Landesregierung lautet, 2,2 Prozent der Landesfläche bis 2032 für Windenergieanlagen zu reservieren. Bürgermeister Reith ist sicher, dass die Vorrangflächen genutzt werden, denn es hätten sich bereits interessierte Unternehmen gemeldet.
Was Freiflächen-Fotovoltaikanlagen betrifft, ist die Sache einfacher. Nutzbare Flächen wären zum Beispiel 200-Meter-Korridore an den Autobahnen 61 und 6. Möglich seien Solarmodule an Lärmschutzwänden der Trassen, wobei man den sechsspurigen Ausbau der A61 abwarten müsse. Das Büro Piske hat mögliche Standorte in der Studie zwar erwähnt, jedoch ergibt laut Planer Ulrich Villlinger eine „Ausweisung auf Vorrat keinen Sinn“. Denn während die Genehmigungsverfahren für Windräder über die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd laufen, ist bei Solarparks die jeweilige Gemeinde gefragt, die einen Bebauungsplan aufstellen muss. So könnten ortsspezifische Gegebenheiten berücksichtigt werden, so Villinger.
FDP-Kritik wegen Wegebau
In der Ratssitzung am Mittwoch monierte Martina Nagora (FDP) den Flächenverbrauch für die Zufahrten zu den Windrädern. Bürgermeister Michael Reith meinte dazu, im konkreten Genehmigungsverfahren werde man sich mit den Unternehmen abstimmen und darauf achten, dass bestehende Wirtschaftswege genutzt würden. Dagegen wehrte sich Michael Walther (SPD) und betonte verärgert, dass dies nicht Sache der Verbandsgemeinde, sondern der jeweiligen Ortsgemeinde sei.
Wie geht es jetzt weiter? Der Planentwurf wird demnächst ausgelegt, sodass die Öffentlichkeit Einsicht nehmen kann. Darüber hinaus werden unter anderem Landesbehörden und Nachbargemeinden informiert. Den Plänen für Windkraftanlagen zustimmen müssen auch die Städte Frankenthal, Ludwigshafen, die Gemeinden Bobenheim-Roxheim und Mutterstadt sowie die Verbandsgemeinde Maxdorf. Hintergrund ist, dass Lambsheim, bis 2014 verbandsfreie Gemeinde, mit diesen Kommunen vor etlichen Jahren eine Vereinbarung über die Anlage von vier Windparks getroffen hatte. Diese sollten bei Mutterstadt (16 Hektar), Lambsheim (33 Hektar), Bobenheim-Roxheim (21 Hektar) und Fußgönheim (13 Hektar) liegen. Zwar hat sich Bürgermeister Reith bemüht, diese Vereinbarung aufzuheben, doch das sei nicht gelungen.
„Die Vertreter der Stadt Ludwigshafen und der Gemeinde Bobenheim-Roxheim sahen Probleme, zeitnah einen entsprechenden Beschluss zu bekommen“, so Reith, weil sich deren Gremien trotz der geänderten Rahmenbedingungen womöglich schwer täten, diese Vereinbarung komplett aufzuheben.
Wenn zum jetzigen Entwurf Stellungnahmen eingehen, werden sie wie üblich geprüft und abgewägt, danach folgt die zweite Offenlage und die erneute Prüfung der dann eingegangenen Stellungnahmen. Wenn der Teilflächennutzungsplan schließlich vom Verbandsgemeinderat beschlossen und rechtskräftig ist, können konkrete Windkraft- und Fotovoltaikprojekte angegangen werden.