Rhein-Pfalz Kreis Urteil verschoben

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Dudenhofen. Aus den Plädoyers und einem Urteil im Prozess um den Raubüberfall auf eine Dudenhofener Gaststätte ist gestern nichts geworden, weil der verantwortliche Staatsanwalt erkrankt fehlte. Thema war indes erneut die Tatwaffe.

Die Waffe, mit der zwei Angreifer in der Nacht vom 22. auf 23. Februar 2012 die Wirtsleute des Dudenhofener Geflügelzuchtvereins überfallen und auch geschossen haben, könnte vor Auffinden bei dem nun Angeklagten auch ein halbes Jahr im Freien gelegen haben. Diese Möglichkeit ist gestern vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichtes Frankenthal diskutiert worden. Der Verteidiger des 49-jährigen angeklagten Speyerers hatte zu Beginn der gestrigen Sitzung einen Beweisantrag gestellt. Demnach sollte ein chemisches Gutachten beweisen, dass die Waffe eine Zeit lang im Freien lag. Korrosionsspuren waren zuvor auf einer Seite der Waffe festgestellt worden. Eine „Zeit lang“ könnte bis zu einem halben Jahr bedeuten. Hintergrund: Die Waffe wurde erst ein halbes Jahr nach dem Überfall bei einer Wohnungsdurchsuchung, die aufgrund eines Tatverdachts in einem anderen Fall angeordnet wurde, bei dem Angeklagten gefunden. Somit könnte die Waffe nach dem Überfall von den Tätern weggeworfen und erst später von dem Angeklagten gefunden worden sein, sagte der Anwalt. Mit einem noch unbekannten Mittäter soll der Angeklagte die Wirtsleute beim Verlassen des Lokals überfallen haben. Ohne Vorwarnung soll einer der Angreifer geschossen haben. Ob dies der Angeklagte war, ist offen. Die Täter waren nach Aussagen der Opfer maskiert, trugen Mützen mit Sehschlitzen. Die Beute: 7800 Euro und persönliche Gegenstände. An einem dieser persönlichen Gegenstände, einem Schlüsselanhänger, der ebenfalls in der Wohnung gefunden und von dem Wirt als der erbeutete Anhänger identifiziert wurde, wurde lediglich DNA des Angeklagten, aber nicht eines der Opfer gefunden. Die Frage, die sich stellt, ist, ob es sich nur um ein zufällig gleiches Modell handelt. Auch wenn gestern über den Beweisantrag der Verteidigung direkt entschieden wurde, mussten die Plädoyers wegen des Fehlens des für das Verfahren verantwortlichen Staatsanwalts verschoben werden. Der Angeklagte wollte sich in Abwesenheit dieses Staatsanwalts auch nicht wie angekündigt zu seinen persönlichen Verhältnissen äußern. Deshalb wurde die Sitzung unterbrochen und auf Freitag, 25. Juli, 9 Uhr, vertagt. (nt)

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