Limburgerhof
Urteil im Baseballschläger-Prozess: Täter ist schuldunfähig
Der Angeklagte Ehemann wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Mit dem Urteil endet ein etwas merkwürdig verlaufener Prozess, der schleppend begann und weitestgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit weitergeführt wurde. Die Verteidigerin des Angeklagten hatte den Antrag dazu gestellt, damit ihr Mandant nicht in der Öffentlichkeit „vorgeführt“ werde. Die Verteidigerin der Söhne des Angeklagten und des Opfers, die als Nebenkläger auftraten, hatte dagegen zwar protestiert und führte als Argument das Recht der Öffentlichkeit auf Information an – allerdings mit wenig Erfolg.
Sanitäterin beschrieb ihn als „psychisch auffällig“
Der Angeklagte hatte im Juli vergangenen Jahres seiner Frau mit einem Baseballschläger schwere Verletzungen zugefügt, die zu hohen Blutverlusten führten, an denen sie am Ende gestorben war. Der 55-Jährige hatte anschließend den Notruf verständigt, weil es ihm selber nicht gut ging. Als die Sanitäter kamen, saß er im Wohnzimmer und wirkte nach deren Aussage wie im Delirium. Alles, was er sagte oder tat, sei sehr verlangsamt abgelaufen. Eine Sanitäterin beschrieb ihn als „psychisch auffällig“. Als die Sanitäter fragten, ob noch jemand im Haus sei, habe er geantwortet, ja, seine Frau sei da, sie schlafe oben. Er ging mit ihnen nach oben und öffnete die Tür. Da bot sich ihnen das schreckliche Bild. Er selber hatte nach seinen Worten keinerlei Erinnerung daran, was geschehen war.
Mordmerkmale nicht gegeben
Die Große Strafkammer verurteilte ihn nun wegen Totschlags, nicht wegen Mordes, von dem noch die Anklage ausgegangen war. Die Anklage hatte dies damit begründet, dass der Angriff auf die wehrlos Schlafende das Mordmerkmal der Heimtücke erfülle. Davon ging das Urteil nun nicht mehr aus. Da der Angeklagte an einer schweren psychischen Erkrankung leide, die seine Schuldfähigkeit ausschließe, wurde seine dauernde Unterbringung im psychiatrischen Landeskrankenhaus angeordnet, in dessen geschlossener Abteilung er bereits seine Untersuchungshaft verbracht hat. In ihren Plädoyers gingen Staatsanwältin, Vertreterin der Nebenklage und Verteidigerin von der Schuldunfähigkeit des Angeklagten aus und beantragten die Unterbringung.