Rhein-Pfalz Kreis Urteil: 85-Jähriger mit Hörgerät darf weiter Auto fahren

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Ludwigshafen. Die Stadt Ludwigshafen hat einem 85 Jahre alten und schwerhörigen Autofahrer zu Unrecht den Führerschein entzogen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.

Der Senior hatte beim Straßenverkehrsamt einen neuen Führerschein beantragt, weil die alte Fahrerlaubnis aus dem Jahr 1962 unansehnlich geworden war. Eine städtische Mitarbeiterin stellte bei der Antragstellung fest, dass der Mann Hörgeräte trug und forderte ihn auf, ein ärztliches Attest über sein Hörvermögen vorzulegen. Darin hieß es, der Mann habe mit Hilfe des Hörgeräts ein altersnormales Hörvermögen. Beeinträchtigungen im Straßenverkehr seien nicht zu erwarten. Die Stadtverwaltung forderte ein weiteres Attest einer Begutachtungsstelle für Fahreignung und setzte eine Frist. Da der Senior dieses Gutachten nicht vorlegte, entzog ihm die Stadt den Führerschein. Dagegen klagte der Mann. Allein, weil er ein Hörgerät trage, dürfe ihm nicht das Autofahren verboten werden, argumentiert er und bekam nun Recht. Wie das Verwaltungsgericht weiter mitteilte, hätten keine ausreichenden Zweifel an der Fahrtüchtigkeit vorgelegen. Auch die Anordnung eines weiteren Gutachtens sei zu Unrecht erfolgt. Der Entzug des Führerscheins sei rechtswidrig gewesen. Selbst hochgradig Schwerhörige oder Gehörlose dürften Auto fahren. Durch eine besonders umsichtige Fahrweise könnten auch solche Autofahrer am Straßenverkehr teilnehmen. Die Orientierung im Straßenverkehr erfolge überwiegend über das Sehen. Im Fall des 85-jährigen Ludwigshafeners hat die Hörverminderung nach Ansicht des Gerichts das Vorgehen der Stadt nicht gerechtfertigt. Es liege daher nahe, dass die Stadtverwaltung allein aufgrund des hohen Alters eine weitere Untersuchung angeordnet habe, meinten die Richter. Dabei gäbe es neben dem eingeschränkten Hörvermögen des 85-Jährigen keine Hinweise auf andere schwerwiegende gesundheitliche Mängel. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. (mix)

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