Bobenheim-Roxheim Unbekannter benutzt Parkplatz als Hausmülldeponie

Ein fast schon gewohnter Anblick am Nachtweideweiher: Jemand hat Hausmüll und Schrott in und an einem Mülleimer entsorgt.
Ein fast schon gewohnter Anblick am Nachtweideweiher: Jemand hat Hausmüll und Schrott in und an einem Mülleimer entsorgt.

Müllkörbe im öffentlichen Raum sind für Unterwegsabfälle gedacht und nicht dafür, um Hausmüll loszuwerden, wenn die Tonne daheim überquillt. Das scheint jemand in Bobenheim-Roxheim nicht zu verstehen, denn regelmäßig sind die Körbe im Kleinerweg voll mit Rest- und Biomüll.

„Das passiert offenbar nachts und schon einen Tag, nachdem die Behälter vom Betriebshof geleert wurden“, hat Manfred Schärf beobachtet. Er ist nicht der einzige, den die illegalen Ablagerungen in und an den Abfalleimern an dem zum Nachtweideweiher gehörenden Parkstreifen ärgern. Andere Bürger haben Fotos von herumliegendem Müll auf Facebook gepostet. Auch eine Tüte mit Metallteilen wurde dort schon abgestellt, wie Schärf dokumentiert hat.

Störche bauen mit Plastikmüll Nester

„Die Ablagerungen treten regelmäßig und in größeren Mengen auf“, berichtet das FWG-Gemeinderatsmitglied. „Man kann davon ausgehen, dass ein Auto benutzt wird.“ Der Betriebshof müsse immer wieder außerplanmäßig zum Einsatz kommen, damit dort keine Müllkippe entstehe. Plastikteile würden nicht selten vom Wind weggeweht und von Störchen für den Nestbau benutzt, sagt Schärf. Das ist eine ernste Gefahr für die Jungvögel, denn Kunststoff macht die Nester wasserundurchlässig. So mancher junge Storch ist schon an Unterkühlung zugrunde gegangen, weil er nach Regen zu lange im nassen Nest lag. Von Plastikteilen, die von den Storcheneltern für Nahrung gehalten werden, ganz zu schweigen.

In „detektivischer Kleinarbeit“, sagt Schärf, habe er versucht, den Wiederholungstäter ausfindig zu machen. Er entdeckte im Müll eine Zeitschrift mit Adressenaufkleber und erstattete Anzeige beim Ordnungsamt der Gemeinde. Dieses ist für die Verfolgung und Ahndung von illegalen Müllablagerungen zwar nicht zuständig, aber es leitet solche Hinweise an die Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises als untere Abfallbehörde weiter. „Der Müll wird vom gemeindlichen Betriebshof abgeholt, auf dessen Gelände zwischengelagert und dann durch die Kreisverwaltung entsorgt“, informiert Ordnungsamtsleiter Frank Unvericht auf Anfrage. Wenn der Vollzugsdienst solche Fälle bemerke, suche er im Abfall nach Hinweisen auf den möglichen Verursacher.

Bis zu 2500 Euro Strafe

Die Kreisverwaltung erläutert auf Bitte der RHEINPFALZ, wie es weitergeht, wenn zum Beispiel auf einem Schriftstück oder Briefumschlag ein Name steht. Es werde ein abfallrechtliches Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und der mutmaßliche Verursacher angehört, teilt Kreispressesprecherin Kornelia Barnewald mit. Danach werde „der Vorgang gegebenenfalls mit Stellungnahme an die Bußgeldstelle zwecks weiterer Verfolgung der Ordnungswidrigkeit weitergeleitet“.

Ob das so geschehen ist in dem Fall, den Schärf schildert, lässt Barnewald offen. Unerlaubtes Ablagern von Abfällen kann ihr zufolge mit einer Geldbuße von bis zu 2500 Euro, bei großen Mengen auch mehr, geahndet werden. Und wenn es sich um gefährliche Abfälle handele, beispielsweise Betriebsstoffe in einem Autowrack, könne es auch strafrechtlich verfolgt werden.

Schärf regt Wildkamera an

Schärf wäre es am liebsten, am Nachtweideparkplatz würde eine Wildkamera installiert, um den oder die Täter zu überführen. So ein Gerät erkennt Bewegungen innerhalb eines bestimmten Bereichs und macht dann automatisch ein Bild oder ein Video, das auf der Speicherkarte gesichert wird. „Ich halte diese Maßnahme für maßvoll und aufgrund der nicht unerheblichen Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für angebracht“, meint er. Denn der herumliegende Müll schade nicht nur den Störchen, sondern locke auch Ungeziefer und Ratten an.

Frank Unvericht glaubt nicht, dass das erlaubt ist. Unter „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ versteht er schwerwiegendere Dinge wie etwa Straftaten. Er geht davon aus, dass die Aufstellung einer Kamera zur Verhinderung oder Ahndung dieser Art von Müllsünden im öffentlichen Raum nicht verhältnismäßig und daher rechtswidrig wäre. „Im Übrigen müsste das die zuständige untere Abfallbehörde tun.“

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