Rhein-Pfalz-Kreis RHEINPFALZ Plus Artikel Umbenennung: Wie Dannstadt zu Gutseldorf werden kann

Dannstadt-Schauernheim könnte auch Gutseldorf heißen. Oder lieber nicht? Einfach wäre die Umbenennung jedenfalls nicht.
Dannstadt-Schauernheim könnte auch Gutseldorf heißen. Oder lieber nicht? Einfach wäre die Umbenennung jedenfalls nicht.

Schwups, da war’s passiert. Auf einmal hieß der Golf von Mexiko nicht mehr Golf von Mexiko, sondern Golf von Amerika. Einfach so. Per Dekret des aktuellen US-Präsidenten Donald Trump. Doch so einfach, wie sich das der Herr mit der schlechten Föhnfrisur und dem überzogenen Hang zum Selbstbräuner und zur Selbstdarstellung vorgestellt hat, ist es nicht. „Einfach mal bei Google anrufen und die Landkarte umschreiben lassen, so geht das selbstverständlich nicht“, sagt Thomas Hauck, bei der Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises Leiter der Kommunalaufsicht.

In seinem Büro im Kreishaus am Europaplatz hängt eine Weltkarte. Die kommt zwar gänzlich ohne irgendeine Bezeichnung aus. Aber selbstverständlich weiß Hauck, wo der Golf von Mexiko ist. Ja, Golf von Mexiko. „Für mich ist das immer noch der Golf von Mexiko. Schon aus Prinzip“, sagt Thomas Hauck. Und bei solchen globalen Auswirkungen in Sachen Umbenennung ist Hauck dann auch raus.

Also bleiben wir in der Pfalz. „Je höher es zielt, also je höher die Bedeutung, desto höher ist auch die Zuständigkeit für eine Umbenennung angesiedelt“, sagt Hauck. Aha. Dem entnimmt man schon mal, dass eine Umbenennung grundsätzlich möglich ist. Aber wie für alles, so gibt es auch in Deutschland dafür eine rechtliche Grundlage.

Nehmen wir also mal an, man will die Gemeinde Dannstadt-Schauernheim umbenennen, etwa in Gutseldorf. Da gäbe es verschiedene Möglichkeiten, das herbeizuführen, erläutert Thomas Hauck. Ein Weg wäre, dass der Gemeinderat nach entsprechender Beratung einen Beschluss herbeiführt. In trockenen Tüchern ist die Namensänderung dann aber noch nicht. Entscheidend ist in dem Fall Paragraf vier der Gemeindeordnung. „Das fachlich zuständige Ministerium kann aus Gründen des Gemeinwohls auf Antrag oder von Amts wegen nach Anhörung der Gemeinde den Gemeindenamen ändern oder den Namen einer neu gebildeten Gemeinde bestimmen“, heißt es da in Absatz eins. Ergänzend gelten noch Paragraf eins der Durchführungsverordnung und die Verwaltungsvorschrift zu Paragraf vier der Gemeindeordnung.

Man darf leise Zweifel anmelden, ob das im Fall von Gutseldorf alles zum Tragen kommen würde. Zumal Thomas Hauck einschränkend ergänzt: „Bei Gutseldorf ist ja Dialekt drin. Ein Ortsname muss aber allgemeinverständlich sein.“ Anders war die Sachlage, als vor einigen Jahren nach der Kommunalreform ein Name für die neu gegründete Verbandsgemeinde mit Altrip, Neuhofen, Waldsee und Otterstadt gesucht wurde. Am Ende wurde daraus die Verbandsgemeinde Rheinauen. „Das ist auch identitätsstiftender“, sagt Thomas Hauck.

Identitätsstiftend ist ein Begriff, den der Chef der Kommunalaufsicht im Kreishaus öfter benutzt im Zusammenhang mit möglichen Umbenennungen. „Viele Ortsnamen haben eine gewisse Historie, sind identitätsstiftend“, meint Hauck. Das habe man auf Kreisebene ja selbst erlebt. So ist vor geraumer Zeit aus dem Kreis Ludwigshafen der Rhein-Pfalz-Kreis und aus dem Kreis Pirmasens der Kreis Südwestpfalz geworden. Da sei es auch um eine neue Identität gegangen. Allerdings hätten auch touristische Belange eine Rolle gespielt. Schließlich sei der Gemüsegarten Deutschlands landauf, landab ein Begriff.

Diffiziler könnte sich die Lage bei einer etwaigen Umbenennung des Pfälzerwalds gestalten. Zum einen, weil da schon viel Tourismusverbindungen mit diesem Begriff bestehen. Zum anderen, weil beim Pfälzerwald viele Gebietskörperschaften betroffen seien, erläutert Hauck. Daraus einfach Heiliges Hüttenhabitat zu machen, wäre also schwierig. Und als Retourkutsche die USA in Nord-Mexiko umzubenennen, kann man versuchen, rechtlich verbindlich wird einem das aber wohl nicht gelingen.

Und dann sind ja noch viele andere Punkte zu berücksichtigen, wie Thomas Hauck erklärt: „Es geht um Georeferenzdaten, das Katasteramt muss einbezogen werden, und es sind noch viele Behörden mehr zu beteiligen. Am Ende kann es auch um so triviale Dinge gehen, wie dann die Postadresse lautet.“

Der Leiter der Kommunalaufsicht fasst das so zusammen: „Ich kann mich nicht einfach in Dannstadt auf den Marktplatz stellen und schreien: Das heißt ab sofort Gutseldorf. Das geht nicht.“ In Sachen Zuständigkeit wäre er jedenfalls raus, wenn es um Weltbelange gehe, sagt der Leiter der Kommunalaufsicht. „Man muss alle Stellen fragen, die davon betroffen sind. Wenn Trump uns gefragt hätte, hätten wir ihm gesagt, dass er die Finger davon lassen soll.“ Und so bleibt der Golf von Mexiko weiter der Golf von Mexiko, der Pfälzerwald der Pfälzerwald und Dannstadt-Schauernheim Dannstadt-Schauernheim. Zumindest vorerst.

Donald Trump benennt sich gerne die Welt, wie es ihm gefällt. Ob das Allerdings rechtlich bindend ist? „Ein Anruf bei Google rei
Donald Trump benennt sich gerne die Welt, wie es ihm gefällt. Ob das Allerdings rechtlich bindend ist? »Ein Anruf bei Google reicht da nicht«, sagt Thomas Hauck von der Kreisverwaltung.
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