Rhein-Pfalz Kreis Trunkenheitsfahrt über die Dörfer

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Mutterstadt. Eine Trunkenheitsfahrt durch Limburgerhof und Mutterstadt hat einen 53-jährigen Kfz-Mechaniker aus dem Rhein-Pfalz-Kreis den Führerschein gekostet und ihm eine Geldstrafe eingebracht. Er wurde gestern vom Amtsgericht in Ludwigshafen wegen Unfallflucht verurteilt.

2,49 Promille hatte der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts im Blut, als er am 27. September 2015 zu einer Autofahrt von Limburgerhof nach Mutterstadt aufbrach. An jenem Abend fuhr er laut Anklage erst in Limburgerhof auf einen geparkten Pkw auf und rammte später in Mutterstadt ein Verkehrsschild – beide Male ohne den Schaden der Polizei zu melden. Da der Angeklagte und seine Frau, die vor Gericht als Zeugin aussagte, polnischer Herkunft sind, wurde die Verhandlung mit Hilfe von Dolmetschern geführt. Der 53-Jährige bestritt, am Tatabend überhaupt gefahren zu sein. Sein Bruder aus England sei damals bei seinem zweiten Bruder in Limburgerhof zu Gast gewesen. Er habe sich am Nachmittag mit den beiden getroffen – und bei diesem Treffen sei einiges an Alkohol geflossen: Cognac und Whisky mit Cola. Auf die Mengen habe er nicht richtig geachtet, sei aber am Abend so betrunken gewesen, dass er nicht mehr selbst fahren wollte. Der Mann gab an, seine Frau zu Hause angerufen zu haben, damit sie ihn abholt. Sie sei dann mit dem Fahrrad gekommen, seine Brüder hätten ihn, der nicht mehr Herr seiner Sinne war, auf den Rücksitz des Autos verfrachtet und die Frau sei gefahren. Er habe nichts mitbekommen, weil er sofort eingeschlafen sei. Die Frau bestätigte die Aussage ihres Mannes und sagte, sie sei eine unsichere Fahrerin, da sie kaum je selbst ein Auto steuere. Deshalb habe sie das Verkehrsschild umgefahren, von dem anderen Unfall wisse sie nichts. Für den gab es allerdings einen Zeugen: Er war nicht direkt beobachtet worden, aber ein Mann hörte das Geräusch, sah den Wagen wegfahren, rief die Polizei und konnte das Kennzeichen angeben. Außerdem ergaben sich bei der Befragung der Ehefrau so viele Unstimmigkeiten, dass die Richterin zu dem Schluss gelangte, ihr würde eine Geschichte aufgetischt. Dazu gehörte, dass nicht klar wurde, ob die Frau nun mit dem Fahrrad oder zu Fuß nach Limburgerhof kam und wie das Rad später wieder nach Hause gelangte. Im Urteil folgte die Richterin dem Antrag des Staatsanwalts: Sie verhängte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen, zog den bereits zuvor beschlagnahmten Führerschein des Angeklagten ein und bestimmte drei Monate Sperrfrist bis zur möglichen Beantragung eines neuen. |adö

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