Bobenheim-Roxheim
Toter im Gleisbett: Warum die Ermittlungen wohl eingestellt werden
Grablichter, Blumen, ein kleiner Weihnachtsbaum und Fotos: Die Stelle an den Gleisen, an der Anfang November ein 19-Jähriger sein Leben verloren hat, ist zur Gedenkstätte für Angehörige und Freunde geworden. Daneben hängt an einem Pfosten ein Zeugenaufruf der Familie, verbunden mit der Bitte, sich zu melden, sollte jemand Hinweise zu den Todesumständen haben. So tragisch der Tod des 19-Jährigen ist, dessen Leiche wenige Hundert Meter südlich des Bahnhofs Bobenheim bei den Gleisen gefunden wurde: Was in jener Nacht passiert ist, könnte niemals genau aufgeklärt werden.
Fest steht, dass der 19-Jährige, der auf rechtsrheinischer Seite gelebt hatte, Angaben der Staatsanwaltschaft und der Familie zufolge nach einer Feier am Abend zuvor mit dem Zug in Richtung Worms unterwegs war. Am Hauptbahnhof Worms soll seine Freundin auf ihn gewartet haben, weil er bei ihr habe übernachten wollen. Dort kommt der junge Mann aber nie an. Am nächsten Morgen wird er tot aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hält nach der Obduktion der Leiche und der Sichtung eines Videos, das eine Überwachungskamera eines Unternehmens von den Gleisen gemacht hat, eine Fremdeinwirkung für unwahrscheinlich – und geht von einem tragischen Unfall aus. Einen Suizid hat die Behörde ebenfalls früh ausgeschlossen, zumindest keine Hinweise darauf finden können.
Familie setzt Spürhunde ein
Unbefriedigend ist diese Erklärung wohl für die Angehörigen des Toten. Sie haben seitdem in öffentlich einsehbaren Einträgen sozialer Netzwerke die Theorie der Ermittler zum Teil angezweifelt und vermuteten, er könne beispielsweise in der Bahn in einen Streit geraten sein. Sie teilten online mehrfach jenen Zeugenaufruf, der auch an dem Pfosten neben der Unglücksstelle hängt, in der Hoffnung, jemanden zu erreichen, der den 19-Jährigen an besagtem Abend am Bahnhof Bobenheim oder in der Bahn gesehen haben könnte. Einer dieser Aufrufe ist allein bei Facebook mehr als 7000-mal geteilt worden. Darin vermutet die Familie, dass der Verstorbene die S6 in Richtung Mainz gegen 0.40 Uhr in Bobenheim verlassen haben muss.
Zum Unverständnis gegenüber den ermittelnden Behörden trug wohl bei, dass das Videomaterial aus der Bahn, aus der der 19-Jährige ausgestiegen ist, nicht rechtzeitig angefordert wurde. Als die Staatsanwaltschaft das Material haben wollte, seien die Aufzeichnungen bei der Deutschen Bahn bereits überspielt worden. Hubert Ströber, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Frankenthal, sagt dazu auf RHEINPFALZ-Anfrage, dass seine Behörde erst am Montag danach eingeschaltet worden sei – also zwei Tage nach dem Fund der Leiche. Dass die bis dahin zuständige Polizei das Videomaterial nicht angefordert habe, wolle er aber nicht kritisieren. Bis zu diesem Zeitpunkt soll es keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden gegeben haben. Deshalb sei wohl auch kein Bereitschaftsstaatsanwalt eingeschaltet worden.
Teile der Familie sind inzwischen selbst aktiv geworden. Einem Medienbericht zufolge wurden Spürhunde beauftragt, den Bereich abzusuchen, in der Hoffnung, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, welchen Weg genau der 19-Jährige nach dem Ausstieg aus dem Zug genommen hatte. Der Staatsanwaltschaft sei dies bisher nicht bekannt gewesen, obwohl man im stetigen Austausch mit der Familie stehe.
Hubert Ströber stellt klar: „Wir führen ein Todesermittlungsverfahren durch, da geht es rein um die Klärung, ob überhaupt ein Fremdverschulden in Betracht kommt.“ Erst, wenn man das bejahen könne, werde es zu einem Ermittlungsverfahren. Danach sieht es aber nicht mehr aus. „Wir bräuchten konkrete Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden. Mutmaßungen helfen da nicht weiter“, so Ströber. Die Staatsanwaltschaft stützt sich in ihrer Einschätzung auch auf das anfangs erwähnte Video einer Überwachungskamera, das im relevanten Zeitraum nur die Silhouette einer einzigen Person im Gleisbereich aufgezeichnet hat.
Streit mit der Freundin
Die Arbeiten der Staatsanwaltschaft stehen aus Sicht der Behörde deshalb kurz vor dem Abschluss. Zwei weitere Untersuchungen standen bisher noch aus, um etwas Klarheit in den Fall zu kriegen. Das eine ist das toxikologische Gutachten, das Aufschluss darüber geben kann, ob der Tote Alkohol oder andere Substanzen im Körper hatte und in welcher Konzentration. Die Ergebnisse dieses Gutachtens lassen noch immer auf sich warten.
Die andere Auswertung ist abgeschlossen: die der Handy-Daten des Verstorbenen. Nach Darstellung der Familie in sozialen Medien und Medienberichten hatte es so gewirkt, als könne sich niemand erklären, warum der 19-Jährige nicht bis Worms durchgefahren sei. Die Sichtung der Handy-Daten hat der Staatsanwaltschaft nun jedoch neue Erkenntnisse geliefert, die eben jene Erklärung liefern könnten.
Die Auswertung des Chat-Verlaufs auf dem Mobiltelefon des 19-Jährigen habe ergeben, dass dieser an jenem Abend einen „ordentlichen Streit“ mit seiner Freundin hatte. Doch ob ihn dieser Streit auch dazu bewogen hat, frühzeitig auszusteigen und die Gleise entlang Richtung Frankenthal zu laufen, bleibt im Bereich der Spekulation. Die Staatsanwaltschaft weiß es nicht. Somit wird der Fall wohl bald zu den Akten gelegt.