Bobenheim-Roxheim Toter im Gleisbett: Chat-Verlauf wird ausgewertet
Im Falle des 19-Jährigen, dessen Leiche am Morgen des 4. November im Gleisbett nahe des Bahnhofs Bobenheim gefunden wurde, liegt das Ergebnis des toxikologischen Gutachtens noch immer nicht vor. Erkenntnisse erhoffen sich die Ermittler vom Handy des Toten.
Hubert Ströber, Leitender Oberstaatsanwalt der zuständigen Staatsanwaltschaft Frankenthal, hat auf RHEINPFALZ-Anfrage bestätigt, dass es mit dem toxikologischen Gutachten noch dauert. Zwischenzeitlich konnte Videomaterial gesichtet werden, welches die Theorie bekräftigt, dass der 19-Jährige ohne Fremdeinwirkung im Gleisbett gestorben ist. So sei auf dem Überwachungsvideo einer nahe gelegenen Firma die Silhouette einer einzigen Person zu erkennen. In den Stunden davor sei jedoch keine weitere Person auf dem Video gesichtet worden. Die Ermittler schließen deshalb darauf, dass die Silhouette dem Toten zuzuordnen ist und er alleine auf den Gleisen war.
Videomaterial zu spät beantragt
Weiteres Videomaterial, das von der Deutschen Bahn hätte zur Verfügung gestellt werden können, war von den Ermittlern zu spät beantragt worden. Die Aufnahmen seien bereits gelöscht gewesen, als die Bahn den Antrag erhielt, wie Ströber bereits zu einem früheren Zeitpunkt mitgeteilt hatte. Dass die Sichtung nicht eher beantragt worden war, begründete die Ermittlungsbehörde damit, dass es zunächst keinen Hinweis auf einen eventuellen Streit in der Bahn gegeben hatte, der eine Sichtung nötig gemacht hätte.
Die Staatsanwaltschaft wertet Ströber zufolge derzeit noch Daten aus dem Handy des Toten aus und erhofft sich unter anderem aus dem Verlauf des Gesprächs mit dessen Freundin weitere Erkenntnisse. Der 19-Jährige wollte am Abend des 3. November mit dem Zug nach Worms fahren, um dort seine Freundin zu treffen. Dort kam er aber nie an. Seine Leiche wurde am nächsten Morgen südlich des Bobenheimer Bahnhofs im Gleisbett gefunden. Die Ermittler gehen bislang von einem Unglücksfall aus, haben Suizid als Ursache schnell ausgeschlossen und sehen keine Hinweise, die auf ein Fremdverschulden hindeuten.