Frankenthal / Bobenheim-Roxheim
Streit um Musik eskaliert – Bewährungsstrafen für Frankenthaler
Ein Abend Ende August 2020: Zwei junge Männer aus Frankenthal, heute 17 und 19 Jahre alt, machen sich auf nach Bobenheim-Roxheim. „Wir wollten keinen Stress, weil wir wissen, dass wir auf Bewährung sind“, wird der Ältere später vor Gericht aussagen. Die beiden waren zuvor unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung verurteilt worden, nachdem sie bewaffnet mehrere Apotheken und Bäckereien überfallen hatten.
Die Frankenthaler besorgen sich eine Flasche harten Alkohol und ziehen sich an einen Unterstand hinter dem JUZ zurück, um Musik zu hören. Es beginnt zu regnen, und eine andere Gruppe Jugendlicher sucht Schutz auf den Sitzbänken gegenüber. Die Neuankömmlinge drehen eigene Musik auf. „Ich fand es respektlos, dass sie nicht gefragt haben, ob sie sich neben uns setzen dürfen“, erklärt der 19-jährige Angeklagte vor Gericht. Es entbrennt ein Streit zwischen den Frankenthalern und dem späteren Opfer. Der Lambsheimer erinnert sich: „Ich habe denen gesagt: Das ist unser Treff, geht nach Frankenthal und hört dort Musik.“ Der 17-jährige Frankenthaler bittet einen Freund vorbeizukommen, „weil es Stress gibt“.
Erst Beleidigungen, dann Schläge
20 Minuten später ist der herbeigerufene Freund am Juz und will den Konflikt klären. Wieder kommt es zum verbalen Schlagabtausch. „Er hat Sachen gesagt, die er nicht hätte sagen müssen“, sagen auch Begleiter über das Opfer aus. Der Streit eskaliert, als der 19-jährige Frankenthaler dem Lambsheimer eine Ohrfeige verpasst. Weil der sich im Anschluss weiter lustig macht, schlagen der 17-Jährige und der herbeigerufene Freund dem Lambsheimer mit der Faust ins Gesicht, sodass Nasenbein, Jochbein und Augenhöhlenunterboden brechen. Noch heute, ein Jahr später, trägt er nach einer Notoperation Eisenplatten unter der Haut.
Wie es dazu kommen konnte, dazu lassen sich die drei Frankenthaler am Mittwoch vor Gericht aus: Der 17-Jährige räumt seine Tatbeteiligung ein. Der Freund bestreitet, selbst zugeschlagen zu haben. Er habe zwar nach der Hand der Freundin des Opfer getreten, weil sie versuchte, das Tatgeschehen mit dem Handy zu filmen. Im Gesicht getroffen haben will er sie aber nicht. „Vielleicht hat sie die Platzwunde an der Lippe von ihrer Hand“, mutmaßt er. Die Videoaufnahmen erweisen sich im Nachhinein als unbrauchbar.
Der 19-Jährige verweist in seiner Aussage immer wieder auf die Aggression und Beleidigungen, die vom Opfer ausgegangen sein sollen. „Irgendwann konnte ich die Sache nicht mehr schlucken.“ Nach der Ohrfeige will er aber ums Eck gegangen sein, um sich zu erleichtern, und er habe deshalb kaum etwas vom restlichen Tatgeschehen mitbekommen. Die anderen Prozessbeteiligten widersprechen dieser Aussage. Für den 19-Jährigen steht am Mittwoch einiges auf dem Spiel: Weil er zum Tatzeitpunkt auf Bewährung war, droht ihm nun endgültig eine Haftstrafe. Das Opfer berichtet, nach der Tat habe der 19-Jährige versucht, ihn bei einem Treffen zu überreden, die Anzeige zurückzunehmen – vergeblich. „Er hat gesagt: Wir sind beide schuld. Das ist für mich keine Entschuldigung.“
Bewährungsstrafe als „absolute Ausnahme“
Das Gericht ist überzeugt, dass die drei Frankenthaler aus Imponiergehabe gemeinsam einen Tatentschluss fassten, und befindet sie der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Für den 19-Jährigen, der unter einer schweren gesundheitlichen Einschränkung leidet, bedeutet das Arbeitsstunden sowie zwei Jahre Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden. „Was Sie heute hier bekommen haben, ist ein Geschenk, das ist eine absolute Ausnahme“, betont der Vorsitzende Richter, André Bohlander. Die anderen Angeklagten können seit Kurzem eine Arbeitsstelle vorweisen. „Doch bei aller guten Entwicklung sind die Verletzungen des Opfers keine Lappalie“, betont der Richter. Der 17-Jährige bekommt eine Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Der Freund muss sich zusätzlich zur gefährlichen Körperverletzung auch für eine vorsätzliche Körperverletzung wegen des Tritts gegen die Freundin verantworten. Er bekommt acht Monate auf Bewährung.