Limburgerhof RHEINPFALZ Plus Artikel Steuerfrage entzweit den Rat

Limburgerhof – hier der Burgunderplatz – steht finanziell gut da. Aber das könnte sich ändern.
Limburgerhof – hier der Burgunderplatz – steht finanziell gut da. Aber das könnte sich ändern.

Die Bürger und Gewerbetreibenden von Limburgerhof müssen nächstes Jahr bei Grund- und Gewerbesteuer nicht tiefer in die Tasche greifen. Das hat der Gemeinderat beschlossen. Für die Gemeinde selbst könnte das allerdings böse Folgen haben.

Das Thema beschäftigt im Moment alle Gemeinden in Rheinland-Pfalz. Durch eine Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs in Rheinland-Pfalz fordert das Land Kommunen auf, von ihren Bürgern mehr Steuern zu kassieren. Es schreibt vor, wie viel Grund- und Gewerbesteuer sie verlangen sollen – allerdings nicht müssen. Die Stellschraube, an der eine Gemeinde drehen kann, ist der Hebesatz für die Grund- und Gewerbesteuern. In Limburgerhof beträgt dieser im Moment für die Grundsteuer A 300 Prozent, für die Grundsteuer B und für die Gewerbesteuer 365 Prozent. Das Land fordert alle Kommunen auf, die Hebesätze ab 1. Januar 2023 wie folgt zu erhöhen: Grundsteuer A: 345 Prozent, Grundsteuer B: 465 Prozent, Gewerbesteuer: 380 Prozent.

Mehreinnahmen werden aufgefressen

Würde die Gemeinde Limburgerhof das machen, hätte sie im kommenden Jahr 680.000 Euro mehr Steuereinnahmen, erklärt Bürgermeister Andreas Poignée (CDU). Die würden allerdings durch gestiegene Kosten für Gas, Strom, Müll und im sozialen Bereich gleich wieder aufgefressen. „So wie das Geld reinkommt, fließt es an anderer Stelle gleich wieder raus“, so Poignée. Unabhängig davon bekommt durch das neue Finanzausgleichsgesetz Limburgerhof als reichere Gemeinde zu Gunsten von ärmeren Kommunen im nächsten Jahr weniger Schlüsselzuweisungen vom Land. Die Gemeinde könnte die Mehreinnahmen also gut brauchen.

Dennoch lehnen CDU, FWG und FDP die Steuererhöhung kategorisch ab. „Mitten in der Krise führt das zu einer beträchtlichen Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger – zusätzlich zu den ohnehin massiv gestiegenen Energiekosten und der hohen Inflation“, sagte Monika Haber (CDU). Die erzielten Steuermehreinnahmen blieben noch nicht einmal in Limburgerhof, sondern würden im undurchschaubaren System des neuen Finanzausgleichs versickern und zugunsten anderer Gemeinden umverteilt. „Wir können nicht zulassen, dass die SPD-geführte Landesregierung mit dem Reformgesetz solide Ortsgemeinden finanziell ausbluten lässt“, erklärte Haber. Monika Bier (FWG) sah das genauso. Die Neuordnung des Finanzausgleichs sei dringend notwendig, doch wie das Land das umsetze, sei nicht akzeptabel.

„Nachteile überschaubar“

Auch Oliver Neumann (FDP) möchte den Bürgern und Gewerbetreibenden „aus heutiger Sicht keine zusätzlichen Steuerlasten aufbürden“ und findet: „Die Nachteile scheinen uns noch überschaubar.“ Die einzige Fraktion, die der Steuererhöhung ebenso wie Bürgermeister Poignée uneingeschränkt zustimmt, ist die der Grünen. Nicht, weil sie gerne Steuern erhöhen, wie Raymund Kompa und Willi Tatge versicherten, sondern um „erheblichen Schaden von der Gemeinde abzuwenden“.

„Die SPD sitzt zwischen allen Stühlen“, sagte Brigitte Auweter (SPD) nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung, weil ihre Fraktion noch internen Beratungsbedarf hatte. Zum einen könne man die Argumente von CDU, FWG und FDP verstehen, die keine höhere Belastung der Bürger wollen. Das Land sei gezwungen gewesen, den Finanzausgleich neu zu regeln. Der Ansatz an sich sei gut, aber Limburgerhof werde als reichere Gemeinde zusätzlich belastet. Dabei gehe es aber auch um Solidarität, das werde oft vergessen. Die SPD-Mitglieder enthielten sich daher der Stimme. Willi Tatge (Grüne) konnte sich einen Seitenhieb auf SPD und FDP nicht verkneifen: „In Mainz ja sagen und in der Kommune nein – das ist nicht konsequent.“

Doch welche negativen Folgen, abgesehen von weniger Einnahmen, hat diese Entscheidung nun für die Gemeinde Limburgerhof? Die Umlage, die an den Kreis und an den Finanzausgleich gezahlt werden muss, wird nicht nach den tatsächlich eingenommenen Steuern berechnet, sondern nach dem Steueraufkommen, das erzielt werden könnte, wenn die Hebesätze entsprechend der Landesvorgaben erhöht würden. Legt die Gemeinde einen unausgeglichenen Haushalt vor, würde der wahrscheinlich nicht genehmigt werden, weil die Gemeinde ihre Einnahmequellen nicht voll ausgeschöpft hat.

Fraglich ist auch, ob die Gemeinde für Investitionsmaßnahmen dann noch Förderung vom Land bekommt. Die Dezember-Sitzung des Gemeinderates, bei der der Haushalt für 2023 auf der Tagesordnung steht, wird also spannend.

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