Rhein-Pfalz Kreis Stadt beseitigt Rennpisten im Wald

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Dieser Tage ist es so weit: Die Umweltabteilung und der Forstbetrieb der Stadt Neustadt legen zum ersten Mal zwei ungenehmigte Mountainbike-Downhillstrecken im Stadtwald still. Betroffen sind die Trails auf dem Südwest-Rücken des Wolfsbergs (500 Meter) und dem Südost-Rücken des Bergsteins (300 Meter).

Den Behörden zufolge führen beide Strecken überwiegend durch geschützte oder schützenswerte Waldbiotope. Trotzdem seien auf dem ersten Trail mit viel Aufwand bauliche Anlagen aus Steinen und Holz errichtet, zum Teil auch natürliche Felsen einbezogen worden, darunter mehrere Sprungschanzen mit bis zu zwei Meter Höhe. Zudem handele es sich nicht um vorhandene Fahr- und Fußwege, sondern um Neuanlagen. All das seien Verstöße gegen das Landeswaldgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz und die Naturparkverordnung. Dem Vogelschutzgebiet Haardtrand dürften die Anlagen ebenfalls wenig zuträglich sein, so die Behörden. Nun sind etwa 80 Kiefern in die illegalen Mountainbikestrecken hinein gefällt worden, um ein weiteres Befahren zu stoppen. Die Sprungschanzen werden beseitigt. In die bislang wenig begangenen Waldbereiche soll gerade mit Blick auf die Tierwelt wieder Ruhe einkehren, die Schäden an der Boden- und Vegetationsdecke sollen heilen können. Gleichzeitig werden Totholzstrukturen geschaffen und der hohe Kiefernanteil reduziert – was unter anderem für mehr Licht für standorttypische Baumarten wie die Traubeneiche sorgen soll. Umweltabteilung und Forst gehen davon aus, dass die Aktion das Besucherlenkungskonzept unterstützt, das für die im Stadtwald gelegenen Flächen des Biosphärenreservats Naturpark Pfälzerwald erstellt wird. Bei weiteren ungenehmigten Parcours in sensiblen Bereichen will die Umweltabteilung ähnlich verfahren. Sie sagt aber gleichzeitig, dass die Stadt um die Bedeutung der Natursportart Mountainbiking wisse. Es sei jedoch inakzeptabel, dass wilde Strecken entstehen. Zumal die Stadt als Waldeigentümerin grundsätzlich die Möglichkeit habe, der Einrichtung von Mountainbikestrecken zuzustimmen, wenn sie mit den wald- und naturschutzrechtlichen Vorgaben und Zielen vereinbar seien und von einer Tourismuseinrichtung oder einem Radsportverein getragen würden. Mountainbikefahrer können sich daher mit der Stadt oder den genannten Einrichtungen in Verbindung setzen, um gemeinsam nach naturverträglichen Strecken zu suchen. (ahb)

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