Rhein-Pfalz Kreis „Spezielles Angebot“ stört Anwohner

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Rödersheim-Gronau. Ein Sado-Maso-Studio erregt die Gemüter in Rödersheim-Gronau. Die Anwohner fühlen sich davon empfindlich gestört, die Verbandsgemeindeverwaltung hält es für einen unzulässigen Betrieb, und der Betreiber erachtet es als Privatangelegenheit. Nun prüft die Kreisverwaltung den Sachverhalt und entscheidet, ob das Studio im Ortsteil Rödersheim schließen muss oder nicht.

Auf RHEINPFALZ-Nachfrage bestätigt Ortsbürgermeister Karl Arnold (parteilos) die Existenz des „speziellen Angebots“. Und laut den Berichten der Anwohner, die sich an ihn wenden, erfreut sich das Studio großer Beliebtheit. Zahlreiche Besucher aus dem ganzen Bundesgebiet aber auch Gäste aus dem Ausland machten sich immer wieder auf den Weg in die Vorderpfalz. Demnach kämen in dem Studio im Hirtenweg Freunde des gepflegten Quälens und Gequältwerdens seit zirka zwei Jahren auf ihre Kosten. Die Nachbarn hätten sich bereits hilfesuchend an ihn gewandt, berichtet Arnold. Sie fühlten sich von dem für solche Etablissements üblichen Treiben samt der damit verbundenen Geräuschkulisse gestört. Darüber hinaus befindet sich das Studio direkt neben der Grundschule am Neuberg. Wenn die Bäume im Winter keine Blätter mehr tragen, hätten die Nachbarskinder zudem freie Sicht auf das Geschehen. Das zwischenzeitlich eingeschaltete Ordnungsamt habe herausgefunden, dass ein Gewerbe nicht angemeldet ist, könne bis auf Weiteres aber nichts unternehmen, erzählt Arnold. Der Betreiber vertrete den Standpunkt, dass es sich nicht um Gewerbe handelt, sondern um sein Privatvergnügen. Und das, obwohl er im Internet Preise für die „Dienstleistungen“ bekanntgebe, sagt Arnold. Doch selbst bei einer Anmeldung als Gewerbe dürfte das Studio nicht weiter betrieben werden, sagt Arnold. Denn laut Bauamt handele es sich hier um ein reines Wohngebiet, in dem keinerlei Gewerbe angesiedelt werden darf. Also müsse das Sado-Maso-Treiben dort eigentlich eingestellt werden. Deshalb muss sich nun die Kreisverwaltung mit dem Fall beschäftigen und entscheiden, ob das Sado-Maso-Studio ein Gewerbe und damit am momentanen Standort illegal ist – oder eine unliebsame, aber zu duldenden Privatsache. (mamü)

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