Rhein-Pfalz Kreis Spezialistin bei offenen Rechnungen
«Bobenheim-Roxheim.»Es gibt Berufe, in denen kann man zum Jahresende hin mal einen Gang zurückschalten. Und es gibt Branchen, da muss man genau dann noch mal Gas geben. Zum Beispiel im Inkassogeschäft. „Im Dezember werden meine Auftraggeber noch einmal aktiv, weil dann Forderungen zu verjähren drohen“, sagt die Bobenheim-Roxheimerin Andrea Sciabbarrasi. Seit 2002 treibt sie als Selbstständige Geld ein von Menschen, die gegenüber einem Handwerker, Dienstleister, Arzt, Händler oder Vermieter ihre Rechnung nicht bezahlt haben.
AS Inkasso heißt der Ein-Frau-Betrieb von Andrea Sciabbarrasi. In bestimmten Fällen arbeitet sie mit einem Rechtsanwalt zusammen, deshalb sagt sie oft „wir“, wenn Sie erzählt, wie es seriöserweise in ihrer Branche zugeht. Die 49-Jährige legt Wert darauf, dass sie nicht zu jenen Inkassofirmen gehört, von denen „so oft in der Zeitung zu lesen ist“. Sie meint Artikel, in denen über dubiose Firmen berichtet wird, die säumigen Schuldnern unzulässig drohen bis hin zur Ansage, Gewalt anzuwenden. „Seriöse Büros sind im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen“, sagt Andrea Sciabbarrasi. „Um so ein Büro führen zu dürfen, muss man Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Berufserfahrung und Sachkunde nachweisen.“ Ihre Kompetenzen hat die Bobenheim-Roxheimerin als Rechtsanwaltsfachangestellte erworben, als sie mit Zwangsvollstreckungen beauftragt war. Wichtig ist Sciabbarrasi auch, bei dem Thema den Blick auf die Gläubiger zu richten. Auf den Handwerker oder Physiotherapeuten zum Beispiel, dessen Existenz ganz schnell auf dem Spiel steht, wenn ein paar hohe offene Rechnungen zusammenkommen. „Da hat jemand einem anderen ein komplett neues Bad gemacht und kriegt das Geld dafür nicht“, sagt Andrea Sciabbarrasi. „Der muss doch schließlich Mitarbeiter bezahlen und eine Familie ernähren.“ Dass Firmen selbst kleine Beträge beitreiben lassen, sei darin begründet, dass sich konsequentes Vorgehen unter potenziell Zahlungsunwilligen oder -unfähigen herumsprechen soll. Im Fall einer offenen Rechnung mit mindestens einer nicht beachteten Mahnung durch die betroffene Firma läuft es bei AS Inkasso klassischerweise so: außergerichtliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung, bei der alle Zusatzkosten (laut gesetzlicher Gebührentabelle) aufgeführt sind, dann nochmaliges Anschreiben mit Angebot der Ratenzahlung, dann anrufen und herausbekommen, was der Grund dafür ist, dass der Schuldner nicht reagiert. Sciabbarrasi: „Wenn das auch nichts nützt, folgt ein Mahnbescheid, und es wird beim zentralen Mahngericht des jeweiligen Bundeslands ein Vollstreckungstitel erwirkt.“ Das gehe auch online, aber dafür brauche ein Inkassobüro immer die aktuellste Software. Die letzten Schritte abwärts für den Schuldner seien die Offenlegung des Vermögens und die Lohn- oder Kontopfändung. Das gibt die Bobenheim-Roxheimerin dann an einen Gerichtsvollzieher ab. „In jedem Stadium dieses Ablaufs kann man noch zahlen“, versichert Andrea Sciabbarrasi. Und jederzeit sei auch ein Vergleich zwischen Gläubiger und Schuldner möglich. Die Fachfrau hat durchaus Verständnis für Menschen, die plötzlich in einen finanziellen Engpass geraten und einen bestimmten Betrag nicht innerhalb der geforderten Frist zahlen können. Ja, sie versteht sogar, dass Krisen wie Arbeitslosigkeit, Trennung, Krankheit jemanden dazu bringen können, „alles schleifen zu lassen“, wie Sciabbarrasi sagt, also keine Post mehr zu öffnen und Mahnungen zu ignorieren. Sie kennt aber auch genug Fälle, in denen der Schuldner schon beim Bestellen der Ware oder Dienstleistung gewusst haben muss, dass er das gar nicht bezahlen kann. Das seien oft Leute, die über den jeweiligen Firmeninhaber sagten: „Der kann warten, der hat doch genug Geld.“ Sich selbst sieht Andrea Sciabbarrasi als Vermittlerin in der Frage: Was ergibt im jeweiligen Fall den meisten Sinn? Zum Beispiel: Wäre eine Ratenzahlung nicht besser als eine Lohnpfändung? „Wir verstehen uns ganz gut mit den Schuldnern“, sagt Sciabbarrasi und meint damit: Sie hat Verhandlungsgeschick, und bei ihr können die Betreffenden am Telefon Dampf über ihr Leben ablassen. Unerbittlich ist sie allerdings bei den Kosten eines bereits eingeleiteten Mahnverfahrens. „Da gibt es keinen Spielraum für Reduzierung, das wird vom Gericht kontrolliert.“ Knallhart sei der Gesetzgeber auch bei der Verjährung: „Drei Jahre ist die Verjährungszeit, wenn einfach nur eine Rechnung offen geblieben ist“, sagt die 49-Jährige. Sobald aber ein Vollstreckungstitel da ist, gilt der 30 Jahre lang.“