Bobenheim-Roxheim Silbersee: Rat spricht über Möglichkeiten der Schließung

Die Verwaltung hat errechnet: Höchstens 800 Personen dürfen sich am Südufer des Silbersees, hier ein Foto von Ende Juni, laut ge
Die Verwaltung hat errechnet: Höchstens 800 Personen dürfen sich am Südufer des Silbersees, hier ein Foto von Ende Juni, laut geltender Corona-Regelung aufhalten.

Der Gemeindevorstand von Bobenheim-Roxheim überlegt, den Silbersee zu sperren, wenn sich erneut zu viele Menschen auf dem Sandstrand, der Liegewiese und im Wasser aufhalten. Darüber soll am Dienstag, 14. Juli, ab 18 Uhr in einer Sondersitzung des Gemeinderats in der Jahnhalle gesprochen werden.

Der Massenansturm auf den Silbersee am letzten Juniwochenende hat Bürgermeister Michael Müller (SPD) und seinem Stellvertreter Frank Peter (CDU) einen Vorgeschmack darauf gegeben, was in diesem Sommer, wenn am Wochenende das Thermometer die 30-Grad-Marke anpeilt, droht. Dann bevölkern die Menschen in Scharen den öffentlichen Badestrand, und das Gebot, mindestens anderthalb Meter Abstand zur nächsten Person zu halten, wird nicht mehr einzuhalten sein.

Die Verwaltung hat errechnet, dass sich unter der geltenden Corona-Bekämpfungsregel maximal 800 Personen am Südufer aufhalten dürfen. Im Wasser ist ein Mindestabstand von drei Metern zu wahren. Und mit Wasser ist hier nicht der gesamte See gemeint, sondern nur der mit Bojen gekennzeichnete Badebereich.

Um das gewährleisten zu können, möchte das Ordnungsamt die Möglichkeit in der Hinterhand haben, den Badestrand mithilfe der Polizei zu räumen und zu sperren. Das wäre Stufe 4 eines Maßnahmenplans, wie er in den Unterlagen zur Ratssitzung zu finden ist.

Beigeordneter fordert Rechtsgrundlage vom Kreis

Aber darf die Gemeinde einfach ein für den Gemeingebrauch gewidmetes Bade- und Wassersportgewässer sperren, also das Nutzungsrecht der Öffentlichkeit einschränken? In der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes gelten die Badeseen ja grundsätzlich als geöffnet. Erster Beigeordneter Frank Peter, von Hause aus Jurist, meint, der Rhein-Pfalz-Kreis als Infektionsschutzbehörde müsse zuerst eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach bei Nichteinhaltung der Abstandsregeln an einem Badesee dieser von der Gemeinde geschlossen werden kann.

Die Kreisverwaltung sieht das bislang anders: Eine Allgemeinverfügung sei nicht notwendig, und die Durchsetzung der schon in der Landesverordnung festgelegten Regeln bleibe Sache der örtlichen Ordnungsbehörde, heißt es auf RHEINPFALZ-Anfrage. Und: Die Gemeinden im Kreis müssten „zielführende Konzepte“ für ihre Seen und Weiher erarbeiten.

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