Frankenthal / Bobenheim-Roxheim RHEINPFALZ Plus Artikel Sexuelle Nötigung: 20-Jähriger räumt Vorwürfe ein

Entscheidende Teile des ersten Prozesstags haben unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.
Entscheidende Teile des ersten Prozesstags haben unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.

Eine Joggerin wird auf einem Feldweg bei Bobenheim-Roxheim zu Boden gebracht, geschlagen und sexuell genötigt. Der Täter flieht, kurz darauf wird ein Syrer in Worms festgenommen. Der muss sich nun seit Dienstag vor dem Landgericht Frankenthal für die Tat verantworten.

Der junge Mann mit kurzen schwarzen Haaren und Bart beantwortet die Fragen zu seiner Person geduldig. Antworten erhält der Vorsitzende Richter der Jugendkammer am Landgericht Frankenthal, Alexander Melahn, nur über einen Dolmetscher. Der Angeklagte, ein Geflüchteter aus Syrien, spricht kein Deutsch. Ende vergangenen Jahres kam er nach Deutschland, wurde aufgegriffen und zunächst nach Trier gebracht, ehe er in Kusel landete, wie er vor Gericht angibt. Anfang des Jahres wechselte er in eine Flüchtlingsunterkunft im Rhein-Pfalz-Kreis.

Zum Auftakt des Prozesses gegen den Syrer, der eine Frau sexuell genötigt und verletzt haben soll, erfährt die Öffentlichkeit eher Hintergründiges. Denn aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes ihrer Mandantin beantragt Anwältin Jenny Mohne zu Beginn, entscheidende Teile unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu verhandeln. Davon betroffen sind auch das Verlesen der Anklageschrift, die Aussagen des Angeklagten zur Tat sowie die Art der Verletzungen, die er der Frau zugefügt haben soll.

Richter: „Der Angeklagte hat die Tat eingeräumt“

Der Verteidiger des 20-Jährigen, Volker Hoffmann, teilt auf RHEINPFALZ-Anfrage nach Ende des ersten Prozesstags mit, er habe im nichtöffentlichen Teil eine Erklärung abgegeben, in der die in der Anklageschrift verlesene Tat vom Angeklagten eingeräumt wird. Das Landgericht will später zwar nicht bestätigen, dass es ein Geständnis gegeben hat, Richter Melahn sagt jedoch selbst im öffentlichen Teil der Verhandlung: „Der Angeklagte hat die Tat eingeräumt.“

Auch der Tathergang sowie das Sichten von Video- und Beweismaterial finden weitestgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Vor dem Prozess hatte das Gericht darüber informiert, dass der Syrer am Abend des 19. Mai mit einem Fahrrad unterwegs gewesen und auf Höhe eines Feldwegs nahe der Dammstraße auf die joggende Frau aufmerksam geworden sein soll. Er soll sie mehrfach mit dem Fahrrad überholt haben, stehengeblieben sein und gewartet haben, bis sie an ihm vorbeilief. Dann habe er erneut wenige Meter vor ihr gehalten, das Rad abgelegt, die Frau zu Boden geworfen, ihr mehrmals ins Gesicht geschlagen und sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. Im Anschluss soll er mit dem Rad geflüchtet sein.

Kommissarin berichtet über Ermittlungen

Die Aussage einer Kriminalkommissarin vor Gericht bestätigt den ungefähren Ablauf unmittelbar vor und nach der Tat. Ihr zufolge habe sich die Tat gegen 20 Uhr abgespielt. Die Geschädigte habe selbst den Notruf alarmiert und sei ins Krankenhaus gebracht worden. Der Täter sei aufgrund ihrer Personenbeschreibung in Worms festgenommen wurden. Weil er Spuren am Kragen und Kratzer im Gesicht aufwies, sei sich die Polizei bei der Festnahme sicher gewesen.

Der Kommissarin zufolge sei die Frau traumatisiert gewesen und habe ein großes Schamgefühl empfunden. Auf einem vorgelegten Foto konnte sie den Angeklagten später wiedererkennen.

In seiner Flüchtlingsunterkunft soll der Angeklagte wenig geredet haben, viel an seinem Handy und „wie ein Geist“ gewesen sein, berichtet die Kommissarin über ihre Ermittlungen. Im zweiten Teil des Prozesstags haben Mithäftlinge des Angeklagten aus der Jugendstrafanstalt Schifferstadt darüber ausgesagt, dass er ihnen gegenüber mit der Tat geprahlt haben soll.

Fortsetzung in einer Woche

Der erste Prozesstag wird auch davon geprägt, dass Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Richter versuchen, etwas über den persönlichen Hintergrund des 20-Jährigen zu erfahren. Nicht immer lassen sich dessen Aussagen nachvollziehen, einiges erscheint widersprüchlich. Er soll seiner Darstellung nach 2004 geboren und in der Nähe von Aleppo mit mehreren Geschwistern und den Eltern aufgewachsen sein. Sein Vater sei gewalttätig gegenüber der Familie gewesen und habe nicht gewollt, dass der Angeklagte die Schule besucht. Im Zuge des Bürgerkriegs sei das Haus der Familie zerstört worden, einer seiner Brüder sei gestorben. Mit seiner Mutter und einem anderen Bruder sei er in die Türkei geflüchtet, dort will er sich Geld erarbeitet haben, um Schleuser für den Weg nach Deutschland zu bezahlen.

Der Prozess wird am Freitag, 22. November, fortgesetzt. Dann könnte es bereits – öffentlich – zu einem Urteil kommen. Über das mögliche Strafmaß im Falle einer Verurteilung wollten Verteidigung und Gericht vorab keine Aussagen machen.

x