Rhein-Pfalz-Kreis RHEINPFALZ Plus Artikel Schweinepest im Anmarsch: Regeln und Vorgaben werden strenger

Die Restriktionsgebiete bestehen aus der infizierten Zone und der Pufferzone. Frankenthal, Ludwigshafen und Teile des Kreises si
Die Restriktionsgebiete bestehen aus der infizierten Zone und der Pufferzone. Frankenthal, Ludwigshafen und Teile des Kreises sind ab sofort solche Sperrzonen.

Die Afrikanische Schweinepest ist noch ein Stück näher an den Rhein-Pfalz-Kreis und die umliegenden Städte gerückt. Ein infiziertes Schwein bei Biblis macht strengere Vorkehrungen und Regeln notwendig. Wir alle kennen es aus der Pandemie: Eine Allgemeinverfügung wird gültig. Die betrifft in Teilen jeden Bürger.

Anders als Corona ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) für den Menschen völlig ungefährlich. Die Tierseuche betrifft, wie der Name sagt, ausschließlich Wild- und Hausschweine. Für die betroffenen Tiere endet die Erkrankung jedoch fast immer tödlich. „Andere Tiere sowie der Mensch sind nicht betroffen“, heißt es in einer Mitteilung der Kreisverwaltung. Die Afrikanische Schweinepest ist hochansteckend. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann zu einer Infektion führen und damit dazu, dass sich die Krankheit weiter ausbreitet. Sie rückt immer näher. Deshalb bittet die Kreisverwaltung in Ludwigshafen alle Bürger, sich über die Seuche zu informieren und einige Regeln einzuhalten. Mit einer Allgemeinverfügung wurden die Vorkehrungen nun noch einmal verschärft.

Durch den ASP-Fall in Biblis müssen nach den EU-rechtlichen Vorgaben Restriktionszonen ausgewiesen werden. Das passiert, sobald ein infiziertes Schwein gefunden oder geschossen wurde. Um den Fundort oder die Abschussstelle wird eine Kernzone festgelegt. Daran schließt sich die Restriktionszone I an, die sogenannte infizierte Zone. Sie wurde vormals „gefährdetes Gebiet“ genannt, eine vielleicht treffendere Bezeichnung. Denn in diesem Gebiet ist die Gefahr groß, dass die Schweinepest auftaucht. Deshalb sind hier die Regeln strenger als in der sich anschließenden Zone, der Pufferzone. Innerhalb der Restriktionszonen gelten Einschränkungen für die Öffentlichkeit, aber auch Vorgaben für die Jagd und die Landwirtschaft.

Der ASP-Fall in Biblis: Neue Sperrzonen eingerichtet

Biblis als Kernzone liegt nur knapp 20 Kilometer von der nördlichen Rhein-Pfalz-Kreis-Grenze entfernt, und damit wurde es laut dem Krisenstab im Kreishaus notwendig, Restriktionszonen neu zu definieren, die jetzt eben auch den Rhein-Pfalz-Kreis sowie Ludwigshafen und Frankenthal betreffen. „Im Moment wird die infizierte Zone in einem Radius von 15 Kilometern rund um das Kerngebiet gezogen“, erläutert Robin Klamm, Leiter des Brand- und Katastrophenschutzes im Rhein-Pfalz-Kreis und im ASP-Krisenstab für die Umsetzung der Vorgaben verantwortlich. „Aber diese Kilometerangaben ändern sich mit dem Infektionsgeschehen und dem Auffinden infizierter Wildschweinkadaver.“

Zur infizierten Zone gehören im Zuständigkeitsbereich des Kreisveterinäramts Teile der Stadt Ludwigshafen, nämlich das BASF-Werksgelände, die bebaute Ortslage Oppau, der ganze Stadtteil Edigheim, die bebaute Fläche der Stadt Frankenthal und die östlich davon gelegenen Freiflächen. Im Rhein-Pfalz-Kreis fallen Beindersheim, Großniedesheim, Kleinniedesheim und Bobenheim-Roxheim in diese Sperrzone.

Container im Container für Wildschweinüberreste.
Container im Container für Wildschweinüberreste.

Mit Kadaverhunden in Waldgebieten unterwegs

Hier gibt es allerhand Regeln zu beachten, viele betreffen jedoch nur Jäger und Schweinehalter. Manche Vorgaben sind zudem sehr speziell. Denn nur selten wird jemand ein lebendes Wildschwein von A nach B bringen. Darum kümmert sich allerdings gleich Punkt 1 der Allgemeinverfügung: „Das Verbringen von lebenden Wildschweinen innerhalb und nach außerhalb der infizierten Zone ist im gesamten Rhein-Pfalz-Kreis sowie den kreisfreien Städten Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer verboten“, heißt es da. Das gleiche – und damit wird die Sache schon realistischer – gilt für erlegte Wildschweine beziehungsweise Wildschweinfleisch und Wildschweinfleischerzeugnisse. Abgesehen davon gilt in der gesamten Zone ohnehin ein striktes Jagdverbot. Die Tiere sollen nicht aufgescheucht werden und weiterziehen. „Das Jagdverbot kann auf Antrag der Pächter aufgehoben werden – für alles Wild außer Wildschweine“, erläutert Kreisveterinärin Andrea Fischer. Ausnahmen: Unfallwild oder schwerkranke Tiere dürfen jederzeit erlöst werden.

„Die Aufgabe ist es, die Wildschweine möglichst in dieser Sperrzone zu halten“, erläutert Robin Klamm. „Wir sind außerdem ab sofort zur Suche von Wildschweinkadavern verpflichtet. Wir werden dabei von außen nach innen vorgehen – nach dem Zwiebelprinzip.“ So werde mit Drohnenflügen den Rhein entlang gestartet. „In den Waldgebieten werden Kadaverspürhunde eingesetzt.“ Der Krisenstab koordiniert und dokumentiert die Einsätze. Mit einer Drohne und entsprechend ausgebildeten Hunden werden Experten von der forstlichen Versuchsanstalt Trippstadt anrücken. Jagdpächter unterstützen das Team – genauso die Kreisveterinäre wie Fischer oder ihr Kollege Frithjof Koithan, die alle Aktionen eng begleiten und zudem Landwirte mit Tierhaltung beraten. Es gibt in der Allgemeinverfügung aber nicht nur Vorgaben, die Spezialisten zu erfüllen haben, sondern auch welche, die alle Bürger betreffen.

So gilt in der gesamten infizierten Zone eine Hundeanleinpflicht. Das Radfahren, Reiten oder Betreten von Waldgebieten ist ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet. Spaziergänger und Ausflügler werden weiterhin gebeten, keine Picknickreste in der Natur zurückzulassen und auch nur zu Hause zu entsorgen. Denn „das Virus hält sich in gekühltem, gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch oder Wurst bis zu 400 Tage“, teilt die Kreisverwaltung mit.

Drohnenpiloten und Veterinäre auf Privatbesitz

Grundstücksbesitzer haben es laut Allgemeinverfügung zu dulden, dass Veterinäre oder vom Kreisgesundheitsamt beauftragte Personen ihren Grund und Boden betreten, um mit Hunden oder Drohnen nach Kadavern von Wildschweinen zu suchen. Diese Personen können laut Krisenstab auch Waffen tragen.

Strenge Regeln in der Landwirtschaft gelten vor allem für Schweinezucht- und Mastbetriebe. Im Rhein-Pfalz-Kreis gibt es keine großen derartigen Bauernhöfe. Sehr wohl fallen in den Bereich des Kreisgesundheitsamts 55 Schweinehaltungen. „Es handelt sich dabei überwiegend um Kleinsthaltungen sowie um Kleinhaltungen“, schreibt die Kreisverwaltung. Die Empfehlung vom Land ist trotzdem eindeutig: „Besitzer von wenigen Schweinen sollten diese aus Sicherheitsgründen schlachten“, sagt Veterinärin Fischer. Was den Gemüseanbau betrifft, gelten für Erzeuger und Verbraucher keine Regeln. Was das Verfüttern von Gemüse an Schweine anbelangt, gibt es Vorgaben.

In der Pufferzone sollen Wildschweine gejagt werden

Bleibt noch die zweite Restriktionszone zu beleuchten, die Pufferzone. Hier hinein werden laut vorläufigem Stand der Allgemeinverfügung alle Gebiete der Stadt Ludwigshafen und der Stadt Frankenthal außerhalb der infizierten Zone, außerdem die Rhein-Pfalz-Kreis-Gemeinden Heuchelheim, Heßheim, Lambsheim, Maxdorf, Birkenheide, Fußgönheim, Dannstadt-Schauernheim, Mutterstadt, Limburgerhof, Neuhofen und Altrip fallen. „Diese Allgemeinverfügung wird voraussichtlich im Laufe des Dienstags in Kraft treten, ist aber noch mit dem Land in Abstimmung“, informiert Kreisveterinär Frithjof Koithan. In der Pufferzone gelten – Stand Montag – keine direkten Regeln für die Allgemeinheit. Es wird in der derzeitigen Fassung einerseits zu einer verstärkten Bejagung von Wildschweinen aufgerufen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen, andererseits gelten für die Jagd strenge Bestimmungen. Bewegungsjagden und Drückjagden etwa sind verboten. Hunde sollten mit dem Schwarzwild nicht in Berührung kommen. Alle erlegten Tiere müssen dem Kreisveterinäramt gemeldet werden. Der Aufbruch, das heißt das, was beim Zerlegen der Tiere übrig bleibt, ist in auslaufsicheren Behältnissen zu einer von der zuständigen Veterinärbehörde bestimmten Wildsammelstelle zu bringen. Das wird im Fall des Rhein-Pfalz-Kreises und der umliegenden Städte das Katastrophenschutz- und Logistikzentrum in Schifferstadt sein. Dort steht bereits ein entsprechender Kühlcontainer bereit.

Bei Wildschweinen führt die Infektion zu Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen.
Bei Wildschweinen führt die Infektion zu Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen.

„Für uns Jagdpächter und Jäger ist die drohende Schweinepest eine echte Herausforderung“, sagt Kreisjagdmeister Bernhard Sona. „Für alle Pächter, deren Reviere in der infizierten Zone liegen, bedeutet die Verordnung eine erhebliche Einschränkung, hier darf ja nicht mehr gejagt werden, und gerade bei Rehwild ist derzeit Hochsaison. Es ergibt sich für Wald und Feld dadurch auch die Gefahr von erhöhtem Wildverbiss. Auch das ist schlecht.“ Die Aufforderung, möglichst viel Schwarzwild in Revieren in der Pufferzone zu erlegen, bringe dagegen erheblichen Arbeitsaufwand mit sich. „Ein Wildschwein zu schießen erfordert viel Geduld. Im Durchschnitt braucht man 30 Stunden pro Tier. Man sitzt vor allem nachts stundenlang an“, sagt Sona. Er und seine Kollegen wollten aber alles Erdenkliche tun, um der ASP Einhalt zu gebieten. Weniger Tiere bedeuteten eben auch weniger Angriffsmöglichkeiten für die Schweinepest. „Ein gesunder Tierbestand ist unheimlich wichtig.“

Kreisjagdmeister Bernhard Sona und die Kreisverwaltung bitten alle Bürger, aufmerksam zu sein. Wer kranke Tiere bemerkt – mit der Pest infizierte Wildschweine haben oftmals einen reduzierten Fluchtreflex und sind sehr schwach – sollte sich an den Krisenstab (Telefon 0621 5909-5810/11/ E-Mail: stab@rheinpfalzkreis.de) wenden. Das gleiche gilt bei toten Schweinen, die entdeckt werden. Man sollte genügend Abstand wahren und das tote Tier auf keinen Fall berühren. Weitere Informationen finden sich im Internet auf der Homepage der Kreisverwaltung www.rhein.pfalz.kreis.de.

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