Dannstadt-Schauernheim
Schweine, Gutachten und viel dicke Luft
Das ausschlaggebende Geruchsgutachten halten Alfons Huwe und seine Mitstreiter für fragwürdig. Huwe ist Sprecher der Gruppe, die aus drei Erbengemeinschaften und drei einzelnen Eigentümern besteht. Ihre betroffenen Grundstücke umfassen zusammen rund 10.000 Quadratmeter, schließen an die Wohnbebauung in der Hauptstraße an und würden künftig zwischen dieser und dem geplanten Neubaugebiet liegen. Eigentlich sollten sie Teil des Plangebiets werden, doch das habe sich als rechtlich unmöglich erwiesen, argumentiert die Verwaltung und verweist auf das Geruchsgutachten und die bestehende Genehmigung der Schweinemast.
Auch daran findet Huwe einiges kritikwürdig oder zumindest zweifelhaft. So stamme die Baugenehmigung für den Betrieb aus dem Jahr 1962 und beruhe noch auf der Bayerischen Bauordnung von 1901. Dieses „historische Unikum“ sei nicht mehr zeitgemäß, enthalte zum Beispiel weder einen Hinweis auf die zulässige Anzahl der Schweine noch Auflagen zum Immissionsschutz. Ob eine derart alte Genehmigung noch für ein heutiges Neubaugebiet gelten kann, sei nicht überprüft worden, bemängelt er und wirft der Verwaltung in diesem Zusammenhang vor, sie habe die Mitglieder des Ortsgemeinderats und seiner Fachausschüsse mit teils falschen oder verdrehten Informationen versorgt.
Die Gutachterin war nie im Stall
Am Geruchsgutachten stört die Betroffenen vor allem, dass es berechnet wurde, nicht gemessen. Die Ergebnisse stimmten mit der Realität vor Ort nicht überein, maßgebliche Kriterien seien willkürlich gewählt. Die Geruchsfahne etwa ziehe nach Osten, nicht nach Westen, wo das Neubaugebiet entstehen soll. Zudem würden weniger Schweine gehalten als im Gutachten zugrundegelegt. „Den Stall hat die Gutachterin nie betreten“, sagt Huwe. Auch nach Vorkehrungen, um die Geruchsbelästigung zu verringern, habe sie sich nicht erkundigt. Daraus folgert er: „Das Gutachten ist schlampig erstellt.“
Nach seinen Angaben soll Ortsbürgermeisterin Manuela Winkelmann (CDU) zudem den Schweinemästern gegenüber Verständnis geäußert haben, dass sie am bestehenden Standort in der Hauptstraße festhalten. Das lasse Zweifel an ihrer Unvoreingenommenheit aufkommen. Ungerecht findet Huwe, das vielen (den ausgeschlossenen Grundstückseigentümern) Nachteile entstünden, damit die Interessen Einzelner (der Schweinemäster) gewahrt würden. Denn die verbleibenden Ackerflächen ließen sich kaum mehr sinnvoll bewirtschaften, weshalb ein Pächterverlust und damit finanzielle Einbußen drohten.
Nicht einfach von schlampiger Arbeit reden
Die RHEINPFALZ hat Ortschefin Winkelmann und Verwaltungschef Stefan Veth (CDU), den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim mit der Kritik konfrontiert. In einer gemeinsamen Stellungnahme betonen sie, der Rat habe alle dortigen Flächen einbeziehen wollen. „Dies findet jedoch seine Grenzen in den rechtlichen Schranken. Die Ortsgemeinde muss hier eine ganze Reihe von Vorschriften beachten“, sagen sie. Nur weil die Aussagen und Ergebnisse des Gutachtens den Eigentümern nicht gefallen, könne nicht von schlampiger Arbeit die Rede sein. Ingenieurbüros seien an geregelte Vorgaben, Verfahren und Arbeitsschritte gebunden. „Wir haben keine Anhaltspunkte, dass hier schlampig gearbeitet wurde“, bekräftigen die beiden. Das gelte auch für die angeblich willkürlich festgelegten Parameter. Daneben erklärt Winkelmann, sie habe für beide Seiten Verständnis – für die Schweinemastbetreiber wie für die Beschwerdeführer. „Es ist meine Aufgabe, auf andere empathisch zuzugehen und möglichst ausgleichend auf alle Seiten zu wirken.“ Dennoch nehme sie diese Aufgabe unvoreingenommen wahr.
Das Überprüfen von Immissionsschutz, Bau- und Betriebsgenehmigung sei indes nicht Aufgabe der Kommune. Hierfür seien andere Behörden wie die Kreisverwaltung in Ludwigshafen sowie die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt zuständig. Letztere sei bei der frühzeitigen Beteiligung am Bebauungsplanentwurf angeschrieben worden und habe eine Stellungnahme dazu abgegeben. Diese werde der Rat abwägen – so wie alle anderen Anregungen und Einwendungen.
Termin
Der Ortsgemeinderat berät unter anderem dieses Thema heute, Montag, 18. Juli, ab 19 Uhr, im Ratssaal des Rathauses.