Rhein-Pfalz Kreis Richtungsweisende Entscheidungen

Die Fläche des ehemaligen Bürgergartens in Maxdorf ist künftig als Wohngebiet im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde reserv
Die Fläche des ehemaligen Bürgergartens in Maxdorf ist künftig als Wohngebiet im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde reserviert. Der Rat hat der Aktualisierung zugestimmt.

«Fussgönheim.» Der Rat der Verbandsgemeinde Maxdorf hat am Dienstag die Fortführung des Flächennutzungsplans beschlossen. Damit ist nun klar, wo auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde künftig was gebaut werden darf.

Das ging relativ schnell und problemlos, ohne größere Diskussion. Eine Enthaltung, eine Gegenstimme, sonst breite Zustimmung für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Maxdorf, der seit 2002 gültig ist. „Es ist ein Grundsatzbeschluss“, sagte Verbandsbürgermeisterin Marie-Luise Klein (SPD), „eine zukunftsgerichtete Entscheidung für die gesamte Verbandsgemeinde.“ Die Aktualisierung bildet nun die Grundlage und Perspektive für die nächsten 15, 20 Jahre und regelt, auf welchen Flächen in den drei Ortsgemeinden Fußgönheim, Maxdorf und Birkenheide Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Mischgebiete entstehen können. Hierzu waren die Gemeinden während des vergangenen Jahres aufgerufen, Wünsche und Anregungen zu äußern. Da es laut Julia Jungfleisch im Ortsgemeinderat Birkenheide nicht zum Konsens gekommen war, enthielt sich die CDU Birkenheide beim Beschluss des Verbandsgemeinderates. Die folgenden Flächen sind in der Fortschreibung des Flächennutzungsplans nun berücksichtigt worden: Birkenheide Es sind zwei große Blöcke, in die sich die Birkenheider Wünsche aufteilen lassen. Der Spiel- und Bolzplatz am Dorfgemeinschaftshaus wird in den Standort einer Kindertagesstätte (Kita) umgewidmet. In der nördlichen Verlängerung dieser Kita-Fläche am Dorfgemeinschafthaus werden eine Freifläche für die Kita-Außenanlage und eine Vorbehaltsfläche für ein Freizeitgelände reserviert. Zudem wird im nördlichen Bereich des Bruchwegs eine Fläche für ein Neubaugebiet ausgewiesen. Es ist 40 Meter tief und verläuft ab der westlichen Gemarkungsgrenze bis zur nördlichen Bebauung der Goethestraße. Maxdorf Der ehemalige Bürgergarten in Maxdorf wird künftig als Wohnbaufläche ausgewiesen, ebenso der Bereich zwischen Lambsheimer Straße, Rheinstraße, Am Gröllsgraben und der Hauptstraße. Zudem wird die Möglichkeit zur Entwicklung von Mikrobaugebieten geschaffen. So sollen im Ortsbild Baulücken geschlossen werden. Wie Birkenheide möchte auch Maxdorf eine Fläche für eine Kita reservieren – und zwar das Vereinsgelände, ein Areal am Mittelgraben. Weil sich dieses teilweise im Überschwemmungsgebiet befindet und das Bauvorhaben vielleicht schwierig umzusetzen sein wird, wird eine zweite Fläche, nördlich der A 650, neben dem Kartoffel-Kreisel, für eine Kita ausgewiesen. Dort ist auch Einzelhandel möglich. Zu guter Letzt wird die bereits gebaute Boule-Anlage beim Baggerweiher nachträglich als Fläche für den Gemeinbedarf reserviert. Fußgönheim Fußgönheim verzichtet auf die Ausweisung des Wohngebiets „Südlich der Ruchheimer Straße“, da die Fläche zu sehr großen Teilen im Überschwemmungsgebiet liegt. Dort ist eine Bebauung nicht möglich. Dafür wird entlang des westlichen Ortsrandes, zwischen der Rhein-Haardtbahn-Trasse und der Haardtstraße, ein neues Wohngebiet ausgewiesen. Die Fläche zwischen der Landstraße Richtung Maxdorf, der Bahn-Trasse und der Autobahn bis zum Ort wird als Gewerbegebiet reserviert. Im Süden der Gemeinde wird das Gelände zwischen der Schauernheimer und der Mutterstadter Straße bis zum Neugraben künftig als Mischgebiet ausgewiesen, das sowohl Wohnen als auch Gewerbe ermöglicht. Gleiches gilt für die Fläche nördlich der Rhein-Haardtbahn-Haltestelle.

x