Rhein-Pfalz Kreis Reithallenstreit durch Urteil beendet
/Mutterstadt. Bereits 2011 genehmigte die Kreisverwaltung den Bau der Reithalle mit Stall und Mistgelage außerhalb von Mutterstadt (Richtung Ruchheim). Schon damals versagte die Gemeinde ihr Einverständnis, weil sie der Auffassung war, die Erschließung des Vorhabens über die Feldwege sei nicht gesichert. Die Kreisverwaltung wollte dennoch an der Genehmigung festhalten und das Einvernehmen der Gemeinde ersetzen. Dagegen wehrte sich die Kommune mit einem Eilverfahren vor Gericht und bekam Recht. Die Baugenehmigung wurde daraufhin vom Kreis aufgehoben. Da stand die Halle aber schon – bis auf einen Giebel. Der Reitbetrieb lief. Cornelia Fischer stellte im Mai 2014 folglich einen neuen Antrag, dieses Mal erklärte sie ihr Unternehmen jedoch zum landwirtschaftlichen Betrieb, um ihre Chancen zu erhöhen. Dafür erfüllte sie nach eigenen Angaben auch die Voraussetzungen. So seien beispielsweise genügend Flächen zur Bewirtschaftung des Hofs vorhanden. Wie das Gericht nun erläutert, hatte die Gemeinde Mutterstadt trotzdem weiterhin ihr Einvernehmen verweigert. Fischer klagte darauf und bekam jetzt Recht. Immer öfter stünden Gehöfte außerhalb der Dörfer aufgrund des Strukturwandels in der Landwirtschaft leer, sagt Bürgermeister Hans-Dieter Schneider (SPD) und erklärt im Nachhinein die Position der Gemeinde: Eine Bebauung und Nutzung dieser Liegenschaften unterliege dem Bauplanungsrecht. Das lasse zwar Ausnahmen zu – etwa für die Landwirtschaft. Eine Reithalle mit „einem typischen Gepräge eines kommerziellen Reithofs“ erfülle nach Meinung der Verwaltung diese Voraussetzung jedoch nicht. Das sieht Fischer anders. Eine Pferdepension füge sich doch gut in das von der Landwirtschaft geprägte Bild der Region ein. Zudem erfülle ihre Pferdepension die Voraussetzungen eines landwirtschaftlichen Betriebs. Der Auffassung war zuletzt die Kreisverwaltung – und nun auch das Verwaltungsgericht: Auch eine Pensionstierhaltung gehöre zur Landwirtschaft, wenn etwa ein Großteil des Pferdefutters auf eigenen Flächen erzeugt werde. Dies sei hier der Fall, heißt es im Urteil des Verwaltungsgerichts. Weitaus größere Bedenken hat die Gemeinde aber wegen der Erschließung des Hofs, die nur über einen Landwirtschaftsweg möglich ist. „Wir sahen und sehen einen möglichen Konflikt zwischen dem Fahrzeugverkehr der Landwirtschaft und dem Pkw-Verkehr der Kunden der Pferdepension“, sagt Schneider. Dieses Stück des Weges sollte daher verbreitert werden, an den Kosten sollte sich Cornelia Fischer beteiligen. Das Gericht sah das in seinem Urteil jedoch anders: Die Erschließung sei gesichert, der Weg breit genug und ausreichend befestigt. Nach Angaben von Fischer hat die Gemeinde ihr zuvor einen unzumutbaren Erschließungsvertrag unterbreitet, „dessen Folgekosten nicht absehbar waren und meinen finanziellen Ruin hätten bedeuten können“. Mehrere Fachanwälte hätten ihr dringend abgeraten, den Vertrag zu unterschreiben. Unter anderem hätte sie auf Anforderung der Gemeinde den Anschluss an die Kanalisation bezahlen sollen. „Nach ersten Schätzungen eines Architekten hätte das mehr als 500.000 Euro gekostet“, sagt Fischer. Besonders ärgerlich sei aber gewesen, dass die Gemeinde mit dem Vertrag Druck ausgeübt hätte: „Man hat mir deutlich zu verstehen gegeben, wenn ich den Vertrag unterschreibe, hätte die Gemeinde ihre Zustimmung zur Baugenehmigung gegeben“, sagt sie. „Diese Darstellung ist wider besseren Wissens falsch“, sagt Schneider. Es sei kein Druck ausgeübt worden. Und: „In Hinblick auf die Größenordnung der getätigten Investition von finanziellem Ruin zu sprechen, ist absurd“, meint er – bezieht sich dabei aber auf die Kosten des Wegausbaus. Sowohl auf die Gemeinde als auch auf Fischer wären dabei etwa 10.000 Euro Kosten zugekommen. Außerdem hätte sich Fischer an künftigen Bau- und Unterhaltungskosten beteiligen sollen – so wie andere Grundstückseigentümer oder Unternehmen auch. „Nun haben wir eine deutliche Ungleichbehandlung, soweit etwas anderes als Landwirtschaft betrieben wird“, meint Schneider. Die Verwaltung zweifelt an, dass es ein reiner landwirtschaftlicher Betrieb ist. „Drei Instanzen – der Kreis, die Landwirtschaftskammer und das Gericht – haben meinen Betrieb als Landwirtschaft anerkannt“, sagt Fischer. Sie kann nicht verstehen, warum die Gemeinde so stur auf ihrer Meinung beharrte, und fühlt sich gegängelt. „Ich frage mich, ob einem alt eingesessenen Landwirt solche Steine in den Weg gelegt worden wären?“ Schon lange hegt sie den Verdacht, dass der zuständige Mitarbeiter im Bauamt hier persönliche Interessen verfolge. Ein schwerwiegender Vorwurf, den Schneider entschieden zurückweist. Als Gemeindemitarbeiter sei dieser in der Pflicht, die Interessen der Gemeinde zu vertreten. Alle Entscheidungen seien mit dem Bürgermeister abgestimmt worden. Während die Kreisverwaltung nach Auskunft des Pressesprechers das Urteil annehmen wird, prüft die Gemeinde noch, ob sie Berufung einlegen wird.