Lambsheim / Bobenheim-Roxheim
Rückblick 2020: Trubel an Badeseen trotz Corona
Die beiden Kommunen, die für den Rhein-Pfalz-Kreis den Infektionsschutz gewährleisten sollen, sehen nach gründlichem Hin- und Herüberlegen keine andere Möglichkeit, als die maximale Besucheranzahl zu berechnen, Parkmöglichkeiten zu begrenzen, Zugänge zu sperren und für teures Geld Sicherheitsdienste anzuheuern, die helfen, die Regeln durchzusetzen. Und für den Fall, dass man die Menschenmenge nicht mehr steuern kann, ist die Räumung und Schließung der beiden Naherholungsgebiete mithilfe der Polizei die letzte Option. In der folgenden Hochsommerzeit vergeht bei Badewetter kaum ein Wochenende, an dem es nicht heißt: Keiner darf mehr rein!
Bedeutend schwieriger als am Lambsheimer Weiher ist die Lage am Silbersee, denn der ist 112 Hektar groß, und wer sich ein bisschen dort auskennt, findet außer dem Eingang zum offiziellen Badebereich etliche andere, verbotene Zugänge zum Wasser: auf dem Gelände der Kiesabbaufirma Willersinn.
Deren Eigentümer wollen sich das nicht länger gefallen lassen. Seit Jahrzehnten ertragen sie es mehr oder weniger tatenlos, dass auf dem Betriebsgelände und in Naturschutzzonen gefeiert, genächtigt, gegrillt und randaliert wird. Was Willersinn Ende Juli ankündigt, wird im September – ohne die Genehmigung dafür abzuwarten – in die Tat umgesetzt: Zugänge werden mit Zäunen und Toren gesichert, der Bau eines langen Zauns auf Höhe der B9 soll folgen. Das kommt in Bobenheim-Roxheim überwiegend schlecht an.
Im neuen Jahr will sich die Gemeinde ein neues Konzept für den Badebetrieb einfallen lassen, mit dem man eine Überfüllung von Strand und Liegewiese vermeiden könnte. Vorsorglich wird daher schon im Pandemiesommer 2020 dem langjährigen Kioskbetreiber gekündigt.
Gericht lehnt Bauvorhaben am Silbersee ab
Dass das Unternehmen Willersinn den Silbersee, der fast gänzlich ihm gehört, weitgehend unzugänglich machen will, halten etliche Bobenheim-Roxheimer für eine Trotzreaktion auf das Scheitern der Hotelbaupläne.
Die macht nämlich im Mai das Oberverwaltungsgericht (OVG) zunichte, als es der Klage von Umweltverbänden stattgibt: Der Bebauungsplan, den die Gemeinde mit Willersinn aufgestellt hat, um einen Hotelbetrieb auf der Scharrau sowie Wassersport-Vereinsanlagen und einen touristisch nutzbaren Seerundweg zu ermöglichen, verstößt gegen EU-Recht. Denn die Folgen für die bedeutsamen Lebensräume streng geschützter Vogelarten am Silbersee seien unzureichend untersucht oder in ihrem Ausmaß unterschätzt worden, so das Gericht, das sein Urteil nicht zur Revision zulässt. Dagegen legt die Gemeinde auf Bitte von Willersinn Beschwerde ein. Noch ist unklar, ob die Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Erfolge haben wird.
Zurück zu den Willersinn’schen Zäunen: Die zu bauen ist eigentlich nur konsequent, wenn man bedenkt, dass dem OVG vor allem der Rundweg, den die Gemeinde unbedingt haben wollte, nicht schmeckt. Denn der würde an besonders sensiblen Schutzzonen vorbeiführen.