Schifferstadt / Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Prozess-Ende mit Freispruch: Zu verwickelt, um als wahr zu erscheinen

Weil die Ex zu unglaubwürdig erschien, hat das Amtsgericht Speyer einen 39-jährigen Schifferstadter freigesprochen.
Weil die Ex zu unglaubwürdig erschien, hat das Amtsgericht Speyer einen 39-jährigen Schifferstadter freigesprochen.

Freispruch – so hat das Verfahren gegen einen 39-jährigen Schifferstadter geendet, dem vorgeworfen worden war, seine ehemalige Lebensgefährtin mehrfach verletzt und auch vergewaltigt zu haben. Die 20-Jährige verwickelte sich im Verlauf der Verhandlung in Widersprüche.

Der 39-Jährige, der mittlerweile nach Kassel gezogen ist, soll seine 20-jährige damalige Lebensgefährtin aus Waldsee am 1. September 2019 in seiner Schifferstadter Wohnung an den Haaren gezogen und mehrfach so hart gegen die Wand gestoßen haben, dass sie zu Boden fiel. Dann soll er sie mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen haben, sodass sie eine Gehirnerschütterung erlitt und zeitweise das Bewusstsein verlor. Zwei Tage später soll er sie in ihrer Wohnung in Waldsee vergewaltigt haben. Gegen Ende September fuhren sie wegen ihrer beiden Kinder zu einem Termin beim Jugendamt der Kreisverwaltung. Auf dem Parkplatz davor soll er sie im Auto gewürgt haben. Am ersten Verhandlungstag hatte die 20-jährige Ex-Freundin, die als Nebenklägerin auftrat, mehrere Stunden als Zeugin ihre Geschichte erzählt. Die 16-jährige Tochter des Angeklagten war vernommen worden. Außerdem war die Rechtsmedizinerin Dorothee Hatz dazu gehört worden, ob die Verletzungen der Zeugin zu ihren Aussagen passten.

Beim nächsten Termin vor dem Amtsgericht kamen nun noch die Aussagen der beiden Sanitäter hinzu, die beim ersten der Ereignisse wegen eines Treppensturzes gerufen worden waren und die junge Frau ins Krankenhaus gebracht hatten, die Mitarbeiterin des Jugendamts, bei der die beiden den Termin hatten, als sich vorher der Würge-Angriff im Auto abgespielt haben sollte, und der Polizist der Polizeiinspektion Schifferstadt, der später die Aussagen der jungen Frau aufgenommen hatte.

Nicht ganz typisch für einen Treppensturz

Die Sanitäter berichteten, neben der Verletzten seien ein Mann – offenbar der Angeklagte – und eine weitere Frau sowie Kinder anwesend gewesen, die aber den Sturz nicht gesehen hätten. Die Verletzte habe verängstigt und geschockt gewirkt und habe über ein Taubheitsgefühl im Arm geklagt, was die Sanitäter alarmiert hatte. Dass sie dann aber den Arm während des Transports unwillkürlich bewegt habe, wie einem Sanitäter auffiel, habe nicht zu ihrer Geschichte gepasst. Die Verletzungen seien zwar nicht ganz typisch für einen Treppensturz gewesen – aber durchaus möglich.

Die Mitarbeiterin des Jugendamts schilderte, dass die Geschädigte das Würgen auf dem Parkplatz aufgeregt beschrieben hatte, während der Angeklagte fassungslos, als würde er gar nichts verstehen, daneben stand und gar nichts sagte. Als die Polizei mit sechs Mann anrückte – sie hatten geglaubt, der Angriff sei unmittelbar im Jugendamt geschehen – sei es ziemlich chaotisch geworden. Am Hals sei so gut wie nichts zu sehen gewesen. Bei dem Termin im Jugendamt war es darum gegangen, bei wem die Kinder des Paares – vier und ein Jahr alt – bleiben sollten. Später habe es einen Anruf von der 20-Jährigen gegeben, sie habe die Medien über die Angriffe ihres Exfreundes informiert – dann würde herauskommen, zu welch einem Menschen das Jugendamt die Kinder gegeben hätte. Sie spielte damit offenbar auf ihren Auftritt auf ihrem Instagram-Account an.

Eine Randbemerkung wird wichtig

Alles in allem konnte sie das Gericht nicht vom Wahrheitsgehalt ihrer Schilderungen überzeugen. Die junge Frau hatte ein erhebliches Eigeninteresse, ihre Kinder für sich zu bekommen. Zu einem früheren Zeitpunkt war ihr herausgerutscht, es sei in Ordnung, für die Familie zu lügen – das hatte das Gericht vermerkt. Bei den langen und verwickelten Schilderungen ihrer Leiden machte sie immer wieder Abweichungen zu früheren Aussagen. Dazu kam, dass sie eine frühere Anzeige ihres Freundes wegen Gewalt, die offenbar falsch gewesen war, zurückgenommen hatte. Von Drohungen der Ex gegenüber dem Vater hatte dessen ältere Tochter berichtet: „Ich mach dein Leben kaputt“, soll sie gesagt haben.

In Situationen, bei denen Aussage gegen Aussage steht, seien die Anforderungen an die Glaubwürdigkeit besonders hoch – und die seien hier nicht erfüllt, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Freispruch war die notwendige Folge.

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