Mutterstadt
Prozess: 35-Jähriger wird verurteilt, muss aber nicht hinter Gitter
Richterin Sonja Steingart, Vorsitzende der achten Großen Strafkammer am Frankenthaler Landgericht, braucht an diesem Sitzungstag ein paar Minuten länger als vorgesehen, ehe die Verhandlung fortgesetzt werden kann. Der 35 Jahre alte Angeklagte aus Mutterstadt ist da. Zwei Justizbeamte haben ihn in den Sitzungssaal gebracht. Da trug der kräftige Mann noch Handschellen. Sein Verteidiger, Roman Schweitzer, tippt erst ein bisschen auf dem Laptop und hat dann sogar noch Muße für einen kurzen Plausch mit dem Vertreter der Staatsanwaltschaft. Der hat sich nämlich ein bisschen Arbeit mitgenommen, schreibt eifrig in ein paar Akten.
Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft waren sich beim Strafmaß einig. Zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe hielten sie für angemessen. Dem folgt das Gericht. „Der Angeklagte kann nach Hause“, sagt die Richterin.
Drogen und Waffen in der Wohnung
Im Januar dieses Jahres hatte man in der Wohnung des Angeklagten aus Mutterstadt verschiedene Drogen gefunden, rund acht Gramm Amphetamin, rund sieben Gramm Kokain und über vier Kilogramm Marihuana. Außer dem Rauschgift waren aber auch noch diverse Waffen gefunden worden: ein Faustmesser, ein Einhandmesser, ein Totschläger, ein Schlagring, eine Schreckschusswaffe sowie eine Luftpistole, jeweils mit Munition, ein Fahrtenmesser, eine Machete und ein Springmesser sind in der Anklage aufgezählt. Beim Kokain ist die Richterin überzeugt, dass der 35-Jährige das nicht hatte, um damit zu handeln. „Sondern zum Eigenkonsum.“
Das Kokain spielt auch eine Rolle bei der Findung des Strafmaßes. Denn ein minderschwerer Fall sei das eben nicht mehr. Knapp, aber ist eben so. Laut Staatsanwaltschaft richtet sich das nach der Menge des reinen Wirkstoffs. Die dürfe fünf Gramm nicht überschreiten. So lange sei es noch als minderschwerer Fall zu betrachten. Doch hier war es eben im Nach-Komma-Bereich ein bisschen mehr. Und für den bewaffneten Handel mit Cannabis reiche der Rahmen von zwei bis 15 Jahre. Allerdings hatte der 35-Jährige angegeben, dass die Betäubungsmittel schon mehrere Jahre alt seien. Und mit dem Drogenhandel habe er nichts mehr zu tun.
Geständig und nicht vorbestraft
Zugunsten des Angeklagten habe das Gericht bewertet, dass der Mann in vollem Umfang geständig gewesen sei, keine Vorstrafen gehabt habe, bereitwillig den Ermittlern sein Handy zur Auswertung überlassen habe, seinen Händler benannt habe und dass er bereit sei, eine Therapie zu machen. Der Mann hatte eingeräumt, von verschiedenen Substanzen abhängig zu sein. Negativ habe sich ausgewirkt, dass vier Kilogramm Marihuana eben „kein Pappenstiel“ seien, wie es die Richterin formulierte. Dazu käme noch der Besitz des Kokains, das eben bei den Drogen im härteren Bereich anzusiedeln sei.
„Aber ich habe das Gefühl, dass Sie verstanden haben“, meinte die Vorsitzende Richterin. Um die Therapie müsse sich der Mann selbst kümmern. „Sie ist aber eine gute Idee.“ Nein, die Moralkeule wolle sie nicht schwingen. „Aber am besten, Sie haben gar nichts mehr mit Drogen zu tun.“ Darauf entfährt dem Angeklagten ein: „Auf jeden Fall.“
Jede Woche bei der Polizei vorsprechen
Er muss jetzt erstmal den Behörden jeden Wohnungswechsel mitteilen. Und einmal pro Woche muss er sich bei der Polizei melden. „Nur um sicher zu gehen, dass Sie uns nicht entfleuchen“, meint die Richterin. Doch jetzt könne er erstmal nach Hause gehen. Worauf der Mann sagt: „Vielen Dank.“
Nach Hause gehen darf er deswegen, weil er schon sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen hat und diese Zeit auf die Strafe angerechnet wird. Zudem hat er jetzt die Chance, eine Therapie zu machen. Wenn er die durchzieht, wird der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Auf die Rückgabe der Waffen verzichte sein Mandant, sagt Rechtsanwalt Roman Schweitzer im RHEINPFALZ-Gespräch.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.