Bobenheim-Roxheim Peta verhindert illegalen Verkauf von Welpen

Nur wenige Wochen alt waren diese drei Welpen, als sie verkauft werden sollten. Nun sind sie in Sicherheit.
Nur wenige Wochen alt waren diese drei Welpen, als sie verkauft werden sollten. Nun sind sie in Sicherheit.

Die Tierrechtsorganisation Peta hat in Bobenheim-Roxheim einen Fall von illegalem Welpenhandel aufgedeckt und zur Anzeige gebracht. Ihr zufolge wollte eine Frau drei sehr junge Hunde verkaufen und wurde bei der fingierten Übergabe im Pfalzring mit den Behörden konfrontiert.

Der Verein spricht in einer am Dienstag veröffentlichten Pressemitteilung von einer „Peta-Ermittlerin“, die auf der Internetplattform Quoka das illegale Angebot entdeckt habe. Zwei Welpen der Rasse Beagle und ein Labradoodle sollten verkauft werden. Die Frau recherchierte und verabredete sich mit der Verkäuferin für den 9. Mai zur Übergabe der Tiere im Pfalzring. Die Hundebabys seien erst wenige Wochen alt und mutterlos gewesen, so Peta. Den Aussagen der Händlerin und den Impfausweisen zufolge müssen die Welpen laut Peta illegal aus Polen importiert worden sein.

Weil der Verein vor der Aktion die Polizei informiert hatte, konnten die Hunde, nachdem alle Beweise gesichert waren, beschlagnahmt und von der Berufstierrettung in ein nahe gelegenes Tierheim gebracht werden, wo sie untersucht und versorgt wurden. „Dort befinden sie sich noch in Quarantäne“, teilt Peta mit. Die Welpen seien von Giardien, mikroskopisch kleinen Dünndarmparasiten befallen gewesen. Diese Einzeller können Durchfall verursachen und für Welpen lebensgefährlich werden, wenn diese nicht behandelt werden.

Polen nicht frei von Tollwut

Auf Nachfrage der RHEINPFALZ bestätigt die Polizeiinspektion (PI) Frankenthal den Fall. Über ihn berichtet habe man nicht, so ein Sprecher der PI, weil dies in der Zuständigkeit der Veterinärbehörde liege. Diese wiederum teilt auf Anfrage mit, dass die Hunde aus Polen stammen, einem Land, das im Gegensatz zu Deutschland nicht als tollwutfrei deklariert wurde. Die Krankheit trete dort noch immer auf, so die Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises.

Weil ihr Seuchenstatus unklar war, mussten die drei Welpen im Alter von zehn bis elf Wochen in Quarantäne. „Es geht ihnen nach anfänglichen Magen-Darm-Problemen mittlerweile wieder gut“, informiert das Kreisveterinäramt. „Sobald sie vollständig gesundet und Tollwut geimpft sind, müssen weitere 21 Tage vergehen, bis ein zuverlässiger Tollwutimpfschutz besteht.“ Erst dann dürften die Hunde ausgeführt werden und mit anderen Hunden in Kontakt kommen.

Heimtierausweise häufig gefälscht

„Das Geschäft mit kleinen Hundekindern floriert nach wie vor massiv. Allein auf den größten Internetplattformen werden derzeit über 20.000 Welpen zum Verkauf angeboten – viele davon, wie auch im aktuellen Fall, illegal importiert“, berichtet Jana Hoger von der Tierrechtsorganisation. Der Handel mit Welpen sei mittlerweile ein Multi-Millionen-Geschäft. Laut Schätzung des EU-Parlaments würden pro Jahr mehr als 500.000 Welpen innerhalb der Europäischen Union gehandelt. Nach der Kontaktaufnahme über Onlineportale würden die Tiere oft mit gefälschten Heimtierausweisen an ihre neuen Halter verkauft. Den Muttertieren auf Welpenfarmen, häufig in Osteuropa, ergehe es sehr schlecht und ihr Nachwuchs sei oftmals schwer krank, verwurmt, ohne Impfschutz, voller Parasiten und vom Transport nach Deutschland geschwächt.

Und womit muss die Tierhändlerin jetzt rechnen? Sie habe die Hunde illegal eingeführt und gegen Tierschutz- und Tierseuchenrecht verstoßen, weil Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen nach Deutschland einreisen dürften, antwortet die Kreisverwaltung und präzisiert: „nach erfolgter Tollwutschutzimpfung mit zwölf Wochen und einer Wartezeit von 21 Tagen, begleitet von einem EU-Heimtierausweis, in dem die Chipnummer des Hundes, die Tollwutimpfung sowie eine klinische Untersuchung eingetragen sind“. Die erforderliche tierschutzrechtliche Erlaubnis habe nicht vorgelegen. Die Unterbringungskosten bis zur Freigabe der Hunde muss die Halterin bezahlen, und ihr Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

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