Rhein-Pfalz-Kreis RHEINPFALZ Plus Artikel Noch Fragezeichen bei Impfpflicht in Einrichtungen

Müssen zum Schutz der anderen geimpft sein: Mitarbeiter in Einrichtungen wie Seniorenheimen.
Müssen zum Schutz der anderen geimpft sein: Mitarbeiter in Einrichtungen wie Seniorenheimen.

Ab Dienstag gilt die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Mitarbeiter von Seniorenheimen, Krankenhäusern und Arztpraxen riskieren Bußgeld und Beschäftigungsverbot, wenn sie nicht geimpft sind. In drei Heimen der Region ist die Situation eindeutig, im Gesundheitsamt dagegen noch manches unklar.

Im Haus Theresa am Ortseingang von Harthausen ist die Situation klar: Nach Angaben von Residenzleiter Klaus Wittmann arbeiten in dem Gebäude 43 Menschen in unterschiedlichen Bereichen. „Eine Mitarbeiterin, die nicht in der Pflege arbeitet, ist nicht geimpft und verlässt das Unternehmen zum 15. März selbstständig“, informiert Wittmann auf RHEINPFALZ-Anfrage.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht dient dem Schutz von vulnerablen Gruppen wie alten und kranken Menschen. Sie ist für die rheinland-pfälzische Landesregierung ein „guter und sicherer Weg, um aus der Pandemie herauszufinden“. Das Land schätzt, dass rund 175.000 Berufstätige unter die Pflicht zur Corona-Schutzimpfung fallen. Es wird damit gerechnet, dass davon etwa 13.000 Personen keinen entsprechenden Impfstatus haben.

Hätte die Mitarbeiterin im Harthausener Seniorenheim weiter dort arbeiten wollen, hätte sie Leiter Klaus Wittmann am Dienstag dem Gesundheitsamt melden müssen. „Dieses würde dann prüfen, wie weiter zu verfahren ist“, sagt Wittmann. Nach Vorstellung der Landesregierung fordern die Gesundheitsämter nicht geimpfte Mitarbeiter in solchen Einrichtungen auf, einen Nachweis über eine Impfung vorzulegen. Dafür wird ihnen eine Frist von zwei Wochen gewährt. „Sollte in dieser Frist der Nachweis nicht erbracht werden, wird im Regelfall ein Bußgeld von 500 Euro verhängt. Daran anschließend erfolgt grundsätzlich die Untersagung, den Betrieb, die Einrichtung oder das Unternehmen zu betreten“, heißt es aus dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium.

Heimleitungen sind entspannt

Aber können Pflegeeinrichtungen beim ohnehin schon herrschenden Personalmangel noch zusätzlich auf Mitarbeiter verzichten? In Harthausen ist das laut dem Seniorenheimleiter kein Problem. „Die Kollegin hat ihr Ausscheiden zeitig angekündigt, da sie sich nicht impfen lassen will, und somit wurde der Ersatz bereits in die Arbeit eingearbeitet“, informiert Wittmann.

Im Rhein-Pfalz-Stift in Waldsee, das zur Avendi-Gruppe gehört, sind nach Angaben von Sprecherin Sandra Freitag alle 86 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geimpft. Bei Neueinstellungen werde künftig darauf geachtet, dass ein Impfnachweis vorliegt, sagt sie.

„Wir sehen dem Stichtag 15. März entspannt entgegen“, schreibt Celina Calmes, Einrichtungs- und Pflegedienstleiterin im Johanniter-Haus Kleinniedesheim. Über die einrichtungsbezogene Impflicht sei man bereits vor geraumer Zeit durch den Spitzenverband Diakonisches Werk und die Landesregierung umfassend und verständlich informiert worden. Die Versorgung der Bewohner werde wegen der Impfpflicht „zu keinem Zeitpunkt zu einem Thema werden“.

Im Johanniter-Haus sind 65 Personen beschäftigt. Laut der Einrichtungsleiterin ist die Impfquote unter ihnen durch Einzelgespräche und eine gute Zusammenarbeit mit den Hausärzten sehr hoch, viele hätten sich bereits die vierte Impfung verabreichen lassen. Selbstverständlich werde man sich an die landesspezifischen Vorgaben halten und den Kontakt zum Gesundheitsamt aufnehmen, betont Calmes. Dieses werde dann über das weitere Vorgehen in den wenigen Fällen von ungeimpften Mitarbeitenden entscheiden.

Neue Aufgabe für Gesundheitsamt

Mit der Kontrolle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht kommt eine zusätzliche Aufgabe auf die Gesundheitsämter zu. Das stelle das Kreisgesundheitsamt in Ludwigshafen personell vor weitere große Herausforderungen, sagt Kreissprecherin Kornelia Barnewald auf Anfrage. „Wir werden auch weiteren Personalbedarf haben“, kündigt sie an. Der Umfang sei momentan aber noch nicht absehbar. Die Behörde rechnet in den betreffenden Einrichtungen mit einem Anteil Ungeimpfter von fünf bis zehn Prozent. Diese müssen den Impfstatus des Personals über ein System melden. Das Gesundheitsamt geht von 1500 bis 2000 Meldungen aus. Wie viel Zeit die Mitarbeiter in die Kontrolle stecken müssen, kann das Amt noch nicht abschätzen.

Unklar ist nach Angaben von Kreissprecherin Barnewald vor allem, wie damit umgegangen werden soll, wenn sich ein Mitarbeiter nicht impfen lassen möchte. „Wir erhoffen insbesondere vom Land konkrete Hinweise, wie das Ermessen bezüglich der zu verhängenden Betretungs- und Tätigkeitsverbote auszuüben ist. Dies in der aktuellen Situation parallel abzubilden, ist in unseren Augen unrealistisch“, sagt Barnewald.

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