Rhein-Pfalz Kreis Neuer Streit um den Badeweiher

Neuhofen. Der Vorsitzende des Vereins Badeweiher Steinerne Brücke, Wolfgang Berger, versteht die Eile nicht, mit der der Gemeinderat in seiner Sitzung Anfang Februar den neuen Pachtvertrag beschlossen hat. „Das wäre nicht nötig gewesen, da der alte Vertrag erst 2019 ausläuft“, sagt er. Wie berichtet hat der Ortsgemeinderat am 7. Februar mit knapper Mehrheit den Pachtvertrag erneut an die Angler vom ASV Neuhofen vergeben. Bereits seit 1970 haben sie am Badeweiher das Fischereirecht. Der Verein Badeweiher Steinerne Brücke sieht dies angesichts der Praktiken der Angler mit Sorge. Sie wirkten sich auf die Wasserqualität aus und die wiederum sei ausschlaggebend dafür, dass der Weiher EU-Badegewässer bleibe. „Als Ratsmitglied müsste man eigentlich das Wohl der gesamten Gemeinde und aller Bürger im Blick haben“, sagt Berger. Denn: Eine Ausarbeitung des Landesamts für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht in Mainz bestätige das Anliegen der Schwimmer, die sich im Verein Badeweiher Steinerne Brücke organisiert haben. Die Wasserqualität könne nur erhalten werden, wenn Fütterverbote verhängt und durchgesetzt würden. „Die Gefahr von einer Massenvermehrung von Cyanobakterien (Blaualgen) ist jederzeit gegeben“, schreibt der Vorsitzende Berger in seiner Stellungnahme zum Ratsbeschluss. Und weiter: „Mit Ihrer knappen Stimmenmehrheit entscheiden Sie über die Zukunft des Badeweihers.“ In der Sitzung waren CDU und FDP gegen den Beschluss des unfertigen Vertrags, die SPD war dafür. Im Gespräch mit der RHEINPFALZ erklärt er: Das Anfüttern der Fische sei problematisch, da das Futter viel Phosphor enthalte, der eine Ausbreitung der Blaualgen begünstigen könne. „Wir haben mehrfach beobachtet, wie leberknödelgroße Futterbälle in den Weiher geworfen wurden“, sagt Renate Berger. Der Verein fordert das bisher freiwillige Anfütterungsverbot, vertraglich festzuschreiben. „Auch ein hoher Fischbesatz trägt maßgeblich zu Eutrophierung (Überdüngung) der Gewässer bei“, schreibt Berger. Er plädiert dafür den Karpfenbestand zu reduzieren und den Vertrag auf zehn Jahre zu begrenzen. Ortsbürgermeister Gerhard Frey (parteilos) widerspricht dieser Auffassung: „Die Anfütterung ist nur mit lebenden Futtermitteln, zum Beispiel Maden, Würmern gestattet. Die Aussage, die Wasserqualität sei nur durch ein Anfütterungsverbot und die Reduzierung des Fischbestandes zu erreichen, ist völlig abwegig.“ Frey wies schon in der Ortsgemeinderatssitzung auf die Gründe hin, die Verpachtung bereits jetzt zu regeln. Das bekräftigt er noch einmal: „Es handelte sich dabei keinesfalls um einen vorzeitig getroffenen Beschluss, da für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der fischereirechtlichen Belange und Sicherung der Wasserqualität stets eine etwas längere ,Vorlaufzeit’ benötigt wird. Ergänzend war es für den Angelsportverein Neuhofen wegen des anstehenden Vorstandswechsels auch wichtig, Planungs- und Rechtssicherheit zu erhalten.“ Für Frey hat „der Angelsportverein Neuhofen schließlich bereits seit Jahrzehnten bewiesen, dass er sowohl den fischereirechtlichen Anforderungen als auch den natur- und umweltschutzrechtlichen Belangen und dem Badebetrieb in vorbildlicher Art und Weise gerecht wird“. Wolfgang und Renate Berger haben andere Beobachtungen gemacht, berichten sie: „Zwei Tage vor dem Anfischen, Abfischen und Nikolausfischen werden fangmaßige Forellen eingesetzt und bei den Events wieder herausgeholt.“ Dabei ist diese Praxis verboten, Forellen genießen eine mindestens 60-tägige Schutzzeit. Die Bergers haben in dieser Angelegenheit bereits 2015 an die Staatsanwaltschaft in Frankenthal geschrieben, der Fall wurde eingestellt und an das Kreis-Veterinäramt gegeben. Laut Kreissprecher Stefan Kopf habe das Veterinäramt eingegriffen: Die Zwei-Monats-Frist sei tatsächlich nicht immer eingehalten worden. Angeln müsse immer einen „vernünftigen Grund“ haben. Sprich: Fische dürfen nur geangelt werden, um sie zu essen. Deshalb ist auch das Catch and Release verboten. Die Bergers hatten beobachtet, wie auswärtige Angler Karpfen aus dem Weiher geholt und danach wieder eingesetzt hatten. Sie erstatteten Anzeige. Das Veterinäramt habe ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, konnte aber keinen Verursacher ermitteln. Für die Schwimmer genügend Gründe, die Vergabe des Fischereirechts an die Angler so nicht hinzunehmen, sie sehen die neue Vereinbarung als „Blankovertrag“: „Durch diese negativen Erfahrungen der Vergangenheit müssen unbedingt entsprechende Regeln in den Pachtvertrag aufgenommen werden.“ Die Entscheidung würden sie gerne noch etwas hinauszögern, um noch einmal alle Argumente im Arbeitskreis besprechen zu können. Dessen nächstes Treffen ist für April geplant. Ralf Marohn (FDP), der ab 1. Juni das Amt des Ortsbürgermeisters von Frey übernehmen wird, kritisiert das Vorgehen in der Gemeinderatssitzung: „Wir waren alle dafür das Fischereirecht erneut an den ASV zu verpachten, weil man dafür ja auch fischereirechtliche Kenntnisse braucht. Da sehe ich momentan keinen anderen Verein. Aber dann haben wir vom Bürgermeister einen Beschluss vorgelegt bekommen, der den Pachtvertrag rückwirkend vom 1. Januar 2017 an regeln sollte, dabei waren Vertragsgegenstand und Vertragsbedingungen noch nicht spezifiziert.“ Marohn war bereits als Beigeordneter für den Badeweiher Steinerne Brücke zuständig und wird als Ortsbürgermeister erneut damit befasst sein. „Niemand hat verstanden, wieso Herr Frey das jetzt noch so durchsetzen musste. Selbst Verbandsbürgermeister Otto Reiland hat interveniert“, sagt Marohn. Reilands Empfehlung sei gewesen, die Vergabe des Fischereirechts als Grundsatzbeschluss zu regeln, aber die genauen vertraglichen Inhalte von der Verwaltung ausarbeiten zu lassen und dann erneut zu beschließen. Frey sagt dazu: „Die vorgesehenen detaillierten und ergänzenden Vertragsbedingungen wurden den am Badeweiher Steinerne Brücke aktiven Vereinen inzwischen schriftlich übermittelt und deren Stellungnahme hierzu bis Ende April 2017 erbeten. Der Ortsgemeinderat Neuhofen kann dann im Mai dieses Jahres darüber beraten und beschließen.“

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