Rhein-Pfalz Kreis Neuer Rat, altes Thema

Schifferstadt. Wenn sich heute um 18.30 Uhr der Schifferstadter Stadtrat zu seiner ersten „richtigen“ Sitzung nach der Konstituierung im Rathaus versammelt, stehen hauptsächlich Formalien auf dem Programm: die Ausschüsse sowie weitere Gremien werden besetzt. Diskutiert werden wird aber auch über zwei Anträge der Unabhängigen Wählergruppe (UWG). Das Thema ist ein altbekanntes: die Umstände der Sparkassenfusion.
Die UWG mitsamt der Bürgerinitiative „Pro Schifferstadt“ macht damit fast nahtlos da weiter, wo ihre Vorgängerin, die WG Magin, aufgehört hat. Die handelnden Personen im Rat sind ebenfalls dieselben. Rudolf Magin und Jürgen Kehl waren Ratsmitglieder für die WG Magin und sind es nun für die UWG. Ihre Anträge tragen auf der Tagesordnung die Titel „Regressanspruch gegen Sparkasse Vorderpfalz aus Ablösung des Garantievertrags“ und „Akteneinsicht zu Kreditengagement Nr. 47“ im Rahmen der Rechnungsprüfung 2011. Seit Langem fordert die bisherige WG Magin Einsicht in die Akten dieses Kreditengagements über 3,9 Millionen Euro, das ihrer Meinung nach ein fauler Kredit war, und nicht Teil des sogenannten Garantievertrags bei der Fusion der Schifferstadter mit der Ludwigshafener Sparkasse hätte sein dürfen. Laut Stadtverwaltung und Bürgermeisterin Ilona Volk (Grüne) liegen diese Akten nicht bei der Stadt vor (wir berichteten mehrfach). Zuletzt hatte die WG Magin ihre entsprechende Klage vor dem Verwaltungsgericht Neustadt zurückgezogen, weil sie aus formellen Gründen – die WG Magin hörte mit der Kommunalwahl im Mai zu existieren auf – abgewiesen worden wäre. Jetzt macht die Nachfolgegruppe UWG einen erneuten Anlauf. „Mit einem neuen Antrag zur Akteneinsicht soll ein durch Beweismaterial begründeter Versuch gemacht werden, für die Schifferstadter Bürger noch erhebliche Geldbeträge zurückfordern zu können“, heißt es in einer Einlassung der UWG. Außerdem solle der Rat einen Regressanspruch an die Sparkasse Vorderpfalz stellen und 460.000 Euro von den 2,6 Millionen Euro zurückfordern, die die Stadt Schifferstadt 2012 für die Ablösung des Garantievertrags an die Sparkasse Vorderpfalz ausbezahlt hat. Denn diese Forderung habe auf einem fehlerhaften Gutachten durch Prüfer des Giroverbands beruht, das den Ablösebetrag um eben jene 460.000 Euro zu hoch angesetzt habe. Auch dafür habe die UWG Beweise. „Es muss doch im Interesse der Stadt und des Stadtrats sein, dem nachzugehen“, sagt Rudolf Magin. Er habe den Ratsmitgliedern Einsicht in die ihm vorliegenden Beweise angeboten. Dass die von Magin im Oktober 2011 bei der Europäischen Bürgerbeauftragten eingereichte Beschwerde in deren am 30. Juni eingegangenen Entscheidung keinen Erfolg hat, stimmt ihn „nicht zufrieden“. Die Bürgerbeauftragte habe keinen Missstand der Verwaltungstätigkeit festgestellt, heißt es in dem Schreiben aus Straßburg. Jedoch hätten dieser nicht alle wesentlichen Unterlagen vorgelegen, sagen Magin und Kehl. (umi)