Rhein-Pfalz-Kreis RHEINPFALZ Plus Artikel Nach RHEINPFALZ-Bericht: Kreis-Ordnungsamt verbietet Seniorenheim-Konzerte

Im Seniorenzentrum in Römerberg sollte der Auftakt der kleinen Tour sein.
Im Seniorenzentrum in Römerberg sollte der Auftakt der kleinen Tour sein.

Es hätte so ein schöner Tag werden sollen: Ein Schlagersänger, der Senioren in Seniorenheimen im Rhein-Pfalz-Kreis ein bisschen gute Laune bringt. Organisiert hat die kleine Tour das Kulturbüro des Landkreises. Abgesagt hat sie das Ordnungsamt. Kulturbüro-Leiter Paul Platz ist sauer.

Als Kalli Koppold bei der ersten Station, dem Evangelischen Seniorenzentrum in Römerberg, ankommt, ahnt er noch nicht, was kurz zuvor im Kreishaus passiert ist. Da nämlich hat die Kreis-Ordnungsbehörde aus der RHEINPFALZ erfahren, dass der Schlagersänger Seniorenheime besuchen soll, um dort den alten Leuten mit seiner Musik eine Freude zu machen. „Aufgrund § 15 Abs. 2 der 15. CoBeLVo untersagen wir hiermit diesen Auftritt. Dieser ist in der aktuellen Situation und aus infektionsschutzrechtlicher Sicht unzulässig. Dies gilt ebenfalls für eine Durchführung im Außenbereich“, heißt es in der E-Mail, mit welcher die Ordnungsbehörde am frühen Nachmittag das Kulturbüro und den Sponsor der kleinen Tour, die Sparkasse Vorderpfalz, informiert hat. Und: Das Gesundheitsamt bestätige die Entscheidung. Nach Covid-Ausbrüchen in Senioreneinrichtungen seien diese besonders zu schützen.

Enttäuschung auf allen Seiten

„Die Leiterin ist mit Tränen in den Augen auf mich zugekommen und hat mir die Absage mitgeteilt“, sagt Koppold. Traurig sei die Leiterin gewesen, weil ihre Bewohner sich schon riesig gefreut hätten. Die Begeisterung über die Idee hat auch Paul Platz mitbekommen. „Mich haben nach der Ankündigung unzählige Anfragen von weiteren Senioreneinrichtungen erreicht, die waren alle begeistert“, sagt der Kulturbüro-Leiter. Termine in Seniorenzentren in Schifferstadt und Neuhofen waren ohnehin schon gebucht. „Die Bewohner können ja nichts machen, gemeinsame Sing- und Musikstunden dürfen sie schon lange nicht mehr haben“, sagt er. Die Planung habe er gemeinsam mit den Leitungen der Seniorenheime entwickelt, denn natürlich sollten Veranstaltungen niemanden gefährden. Der Künstler wäre vor jedem Auftritt getestet worden, die Bewohner hätten in ihren Zimmern oder an ihren Fenstern zuhören können. Koppold hätte alleine in der Cafeteria oder im Freien gespielt. „Die Heime haben alle ihr Okay gegeben, einige waren auch schon komplett geimpft, sodass dort wirklich nichts passieren könnte“, sagt Platz. „Ich kann die Absage nicht nachvollziehen“, sagt der Künstler. Er habe in einem anderen Landkreis schon für drei Heime gespielt, seine Soundanlage vor den Häusern aufgebaut und wer wollte, konnte am Fenster seines Zimmers zuhören.

Ordnungsamt: Auftritte sind generell untersagt

„Für eine Genehmigung gab es keinen Spielraum“, teilt die Ordnungsbehörde auf RHEINPFALZ-Nachfrage über die Pressestelle mit. Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur seien nach Paragraf 15 Absatz 2 der Corona-Bekämpfungsverordnung „generell untersagt“, unabhängig, ob dies drinnen oder draußen stattfinde. In der Absage hielt es die Ordnungsbehörde für „denkbar“, dass der Künstler in einem separaten Raum ohne Publikum sein Programm aufnehme und dies über Leinwand und Lautsprecher übertragen werde.

Kulturbüro: Hygienekonzepte sollten ausreichen

Platz ist verärgert, weil die Ordnungsbehörde aus seiner Sicht die Paragrafen zu eng auslege und Koppolds Beschallung von Einrichtungen wie einen Auftritt mit Publikumsbetrieb behandele. Eine Abstimmung mit Ordnungs- und Gesundheitsamt war aus seiner Sicht nicht nötig, weil die Einrichtungen ein Hygienekonzept haben und die Veranstaltungen entsprechend organisiert hätten. Die Ordnungsbehörde meint dazu, die Veranstalter haben nichts versäumt, Anträge seien nicht vorgesehen – weil die Auftritte grundsätzlich nicht stattfinden dürften.

Koppold ist Profi und macht seine Musik, um den Lebensunterhalt für sich und seine Familie zu verdienen. Seit Monaten hat er, wie alle Musiker, praktisch Berufsverbot. Staatliche Hilfen habe er beantragt und hat den Eindruck, so richtig rund laufe deren Organisation nicht: „Im Dezember sollte ich was bekommen, das war in Dollar ausgewiesen.“

Kalli Koppold.
Kalli Koppold.
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