Mutterstadt RHEINPFALZ Plus Artikel Mordversuch bei Tempo 250: Ludwigshafener angeklagt

Bei 130 km/h soll noch lange nicht Schluss gewesen sein bei der Unfallfahrt im Mai vergangenen Jahres. Bis zu 250 Stundenkilomet
Bei 130 km/h soll noch lange nicht Schluss gewesen sein bei der Unfallfahrt im Mai vergangenen Jahres. Bis zu 250 Stundenkilometer soll der 24-Jährige mit seinem Auto drauf gehabt haben.

Wegen versuchten Mordes steht ein 24-Jähriger aus Ludwigshafen seit Donnerstag vor dem Frankenthaler Landgericht. Seine Ex-Freundin berichtet, er habe sie oft schwer misshandelt und auch mit Selbstmord gedroht. Szenen einer toxischen Beziehung im Gerichtssaal.

Sie sagt: „Das war’s mit uns.“ Meint: Aus, Ende der Beziehung. Er antwortet: „Ich bring’ uns um.“ Verhängnisvolle Sätze am Abend des 6. Mai 2023. Laut Staatsanwaltschaft sollen sie so gefallen sein in einem Auto, auf der Fahrt auf der A65 in der Nähe von Mutterstadt. Nach den Sätzen soll der 24-Jährige Gas gegeben haben. 250 Stundenkilometer soll er schnell gewesen sein. Er streift zwei andere Autos, fährt in die Leitplanke. Zweimal Totalschaden. Aber wie durch ein Wunder gibt keine Schwerverletzten. Sie und er steigen aus, dann geht er auf sie los. „Er hat mich geschlagen und getreten“, berichtet sie.

„Er“, 24, der Fahrer, sitzt nun auf der Anklagebank. „Sie“, 43, die Beifahrerin, ist Zeugin. Sie waren mal ein Paar, seit Oktober 2022. Staatsanwältin Esther Bechert wirft dem Ludwigshafener wegen der Crashfahrt versuchten Mord vor, zudem mehrere schwere Misshandlungen, auch Unfallflucht und einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Er sitzt in Untersuchungshaft, ist vorbestraft. Alkohol und Kokain spielten seit seinem 16. Lebensjahr eine große Rolle, berichtet er. Einmal, nach einer harten Party, sei er kurzzeitig ins Koma gefallen. Über die Fragen „verminderte Schuldfähigkeit“, „Psychiatrie“ und „Entziehungsanstalt“ wird vor dem Urteil eine Gutachterin referieren.

Immer wieder Gewalt

Der Autocrash soll überraschenderweise nicht das Ende der Beziehung gewesen sein. Es folgen angeblich gemeinsame Reisen nach Ibiza, Athen, Zypern – wenngleich auch dort: „Er hat mich geschlagen.“ Gut drei Monate nach dem Autocrash, am 22. August 2023, so sagt die Zeugin, geschah in ihrer Wohnung in Mannheim dies: Sie war bei der Arbeit, er soll den Hund zum Tierarzt bringen, verschläft jedoch. „Ich sagte zu ihm: Pack deine Sachen und geh’. Da ist er wieder mal ausgerastet, hat mich auf den Boden geworfen, ins Gesicht geschlagen und auf mein Knie getreten“, erzählt sie.

Sie ruft um Hilfe, die Polizei kommt. Später werden auf dem großen Bildschirm im Gerichtssaal Bilder gezeigt: das Gesicht der Zeugin schwer gezeichnet, Schwellungen, Blutergüsse. Ein ärztliches Bulletin attestiert einen Kreuzbandriss von den Tritten aufs Knie. Ein MRT zeigt einen Steißbeinbruch, erlitten durch Misshandlungen, schon im April 2023. Denn es gab offenbar durchgängige Muster in dieser Beziehung, toxische Muster: „Wir hatten fast immer Stress“, sagt die Zeugin, „tausend Mal, und tausend Mal haben wir uns wieder versöhnt.“ Aber irgendwann müsse Schluss sein.

Noch ein verheerendes Muster: „Immer, wenn ich sagte, es ist Schluss mit uns, hat er mich entweder geschlagen oder gesagt, er bringt sich um.“ Sich oder beide, so die Zeugin. Sie habe das nicht wirklich ernst genommen, erklärt sie. Das dürfte eminent wichtig werden für den Angeklagten. Denn der Vorwurf „versuchte Tötung“ bei der Crashfahrt auf der A65 könnte damit ins Wanken geraten.

„Zauberwort“ Eifersucht

Andererseits treten die Misshandlungen, seine „Ausraster“, immer drastischer ins Bewusstsein der Zuhörer, je länger die Verhandlung andauert. Die Anlässe, die er fürs Zuschlagen nennt: Eifersucht, „beiderseits“. Letzteren Begriff erwählt er zu seinem Zauberwort in der Verhandlung, zumindest in den ersten vier Stunden.

Ehe die Zeugin aussagt, versucht er, ihr eine Mitverantwortung zuzuschieben. Bei der Fahrt am 6. Mai, vor dem Crash, habe sie sein Handy an sich genommen. Dann habe er zwar angefangen, sie zu schlagen, aber letztlich habe man gegenseitig aufeinander eingeprügelt. Und am 22. August in ihrer Wohnung in Mannheim, nein, da habe er ihr überhaupt nichts angetan.

Es folgt, nach vier Stunden Verhandlung, die große Zäsur. Zunächst ruft die Vorsitzende Richterin Mirtha Hütt wütend in den gut gefüllten Zuschauerraum, wenn von dort aus noch einmal illegalerweise heimlich Videoaufnahmen vom Prozess gemacht würden, werde sie alle Handys konfiszieren. Die Schärfe in Hütts Stimme spiegelt aber womöglich auch einen gewissen Unmut wider über das, was von der Anklagebank kommt. Dort versucht Verteidiger Manfred Zipper (Schwetzingen) immer wieder, seinen Mandanten als reuig und geständig – Ausnahme: Tötungsversuch – in Szene zu setzen. Das sei korrekt, meint Hütt, aber sie sehe Diskrepanzen zwischen den Worten des Verteidigers und denen des Angeklagten. Wenn der selbst etwas sage, beklagt die Richterin, eiere er herum, bagatellisiere und bestreite vor allem komplett, am 22. August zugeschlagen zu haben.

Die Opferzeugin sitzt noch immer auf ihrem Zeugenstuhl, drei Armlängen entfernt von dem Mann, der sie geschlagen und getreten haben soll, stark, gefasst. „Mein Mandant“, sagt der Verteidiger unversehens in ihre Richtung, „möchte sich bei Ihnen rundum entschuldigen, er trägt die alleinige Schuld.“ Zudem wolle er ihr mindestens 20.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen. Richterin Hütt, noch immer in Harnisch, stellt klar: „Es gibt keine Strafmilderung, nur weil hier 20.000 Euro über den Tisch gehen!“ Dann zählt sie nochmals jene Misshandlungen auf, zu denen sich der Angeklagte bislang nicht recht bekannte. Jetzt tut er es. Schließlich akzeptieren der Angeklagte und sein Verteidiger: 32.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz für die Opferzeugin. Damit es unumstößlich ist, diktiert es Richterin Hütt ins Sitzungsprotokoll. Der Prozess wird am 30. April fortgesetzt.

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