Rhein-Pfalz Kreis Mehr Geld, mehr Verantwortung

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Ludwigshafen. Die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises will den Gemeinden künftig mehr Aufgaben bei der Flüchtlingsbetreuung übertragen. Einer entsprechenden Vereinbarung hat der Kreisausschuss am Montag in einer nicht-öffentlichen Sitzung einstimmig zugestimmt. Das teilte Landrat Clemens Körner (CDU) gestern mit.

Wohnungen für Asylbewerber suchen, Flüchtlinge betreuen und ihnen die Geldleistungen auszahlen – künftig werden die Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis mehr Aufgaben in der Flüchtlingsarbeit übernehmen müssen. Diese Vereinbarung hat die Kreisverwaltung mit den fünf Verbandsgemeinden im Kreis, den Gemeinden Mutterstadt, Limburgerhof, Böhl-Iggelheim und Bobenheim-Roxheim sowie der Stadt Schifferstadt geschlossen. „Was muss alles gemacht werden? Und wer kann das am besten machen?“, sind laut Landrat Körner die zentralen Fragen, die sich die Kreisverwaltung bei der Erstellung des Papiers gestellt hat. Vor allem gehe es darum, Doppelstrukturen zu vermeiden: Bisher habe es zwischen den Gemeinden und der Kreisverwaltung Einzelabsprachen gegeben, wer was zu erledigen habe. „Es hat Verwirrungen um Zuständigkeiten gegeben“, gibt der Landrat zu. Mit der Vereinbarung sei nun ganz genau geregelt, wer für was verantwortlich ist. Die Kreisverwaltung erhält vom Land Rheinland-Pfalz monatlich 848 Euro pro Asylbewerber. Sie erstattet den Gemeinden künftig unter anderem vierteljährlich die Miet- und Nebenkosten für die Flüchtlingsunterkünfte. Zudem trägt der Kreis die Kosten für die „Krankenhilfe“, also für ärztliche Behandlungen von Asylbewerbern und Ähnliches. Für diese und weitere anfallende Kosten, etwa für Personal in der Kreisverwaltung, behält der Kreis rund 300 Euro von dem vom Land zugewiesenen Betrag ein. Die restlichen 548 Euro pro Monat und Asylbewerber werden den Gemeinden überlassen. Im Gegenzug werden diesen künftig unter anderem folgende Aufgaben übertragen: Gemeinschaftsunterkünfte könne der Kreis aber bei Bedarf künftig selbst betreuen. In Stein gemeißelt sei die Vereinbarung sowieso nicht, betont Körner: Nach einem Jahr werde geprüft, ob beispielsweise die den Gemeinden überlassenen finanziellen Mittel ausreichen. Außerdem gelte die Vereinbarung nur für Flüchtlinge, die noch nicht anerkannt sind. Für anerkannte Asylbewerber sei das Jobcenter zuständig. „Deshalb ist der Datenabgleich zwischen Gemeinden und Kreisverwaltung wichtig“, sagt der Landrat. Bevor die Vereinbarung in Kraft tritt, müssen zudem noch die Verbandsgemeinde- beziehungsweise Gemeinderäte sowie der Stadtrat Schifferstadt zustimmen.

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