Rhein-Pfalz Kreis Mehr Geld für Tagespfleger

Ludwigshafen. Tagespflegepersonen sollen vom 1. Januar 2017 an gleichrangig zu Kita-Erziehern behandelt und vor allem leistungsgerecht bezahlt werden. Deshalb empfiehlt der Kreisausschuss dem Kreistag, die entsprechend überarbeitete Satzung, in der das geregelt wird, zu beschließen. Dadurch entstehen dem Rhein-Pfalz-Kreis zusätzliche Ausgaben von 450.000 Euro.
Der Gesetzgeber betrachtet die Kindertagespflege als gleichrangiges, ergänzendes oder alternatives Angebot zur Betreuung in einer Kindertagesstätte. Daher sollen den Tagespflegern angemessene Kosten erstattet und eine leistungsgerechte Förderung zuteil werden. Passende Richtlinien gibt es seit 2009, der Rhein-Pfalz-Kreis verfügt seit April 2011 über eine entsprechende Satzung. In dieser waren Geldleistungen in drei Stufen nach der Qualifikation der Tagespfleger gestaffelt. Seither erfolgte jedoch keine Anpassung, während es für Erzieherinnen Tariferhöhungen gab. Um hier für Gleichstellung zu sorgen, sieht die neugefasste Satzung leicht erhöhte Stundensätze sowie eine vierte Qualifikationsstufe vor. Nach Angaben von Thomas Baader, Leiter des Kreisjugendamts, gibt es kreisweit gegenwärtig 95 Tagespflegepersonen, die 270 Kinder betreuen. 60 Prozent der Tagespfleger würden in die neue höchste Stufe 4 eingruppiert. Die nötige Erfahrung als eines der Kriterien sei ausdrücklich erwünscht. Ihnen würden nun auch 75 Euro für Fortbildungen gewährt und bereits die Eingewöhnungszeit anerkannt. Während die Erhöhungen in der Satzung auf den ersten Blick eher gering erscheinen, sind die finanziellen Auswirkungen schon deutlicher: So verursacht die Neuregelung dem Rhein-Pfalz-Kreis Mehrkosten in Höhe von 450.000 Euro im Haushalt – sofern der Kreistag der Empfehlung folgt und dem Ganzen zustimmt. Noch vor dem Kreisausschuss hat sich auch der Jugendhilfeausschuss für die Erhöhung ausgesprochen. Mutterstadts Bürgermeister Hans-Dieter Schneider (SPD) sagte in der Beratung, seine Fraktion habe das bereits vor zwei Jahren beantragt. Dass es nun umgesetzt werde, finde er gut. Rosemarie Patzelt (FWG) begrüßte das Vorhaben ebenfalls. Sie halte das Modell der Tagespflege in Rheinland-Pfalz jedoch nicht für zukunftsfähig. Es handle sich um keine wirkliche Alternative zur Kita-Betreuung, sondern allenfalls um eine Teilzeitbetreuung. Zudem bezweifle sie, dass damit das eigentliche Ziel erreicht werde, dass die Leute wieder arbeiten gehen. Außerdem finde die Tagespflege nicht in geeigneten Räumen statt. Hier widersprach Schneider. Es sei nicht gewollt, dass die Leute in Pseudo-Einrichtungen gehen. Böhl-Iggelheims Bürgermeister Peter Christ (CDU) ergänzte, dass die Betreuer die Tagespflege lieber in Privaträumen anbieten. In diese Richtung gehen auch Baaders Erfahrungen. Berufstätige Eltern würden die Tagespflege zumindest in den ersten Lebensjahren ihrer Söhne und Töchter der Kita-Betreuung vorziehen. „Denn sie findet in einer familiären Atmosphäre statt und kann die individuellen Bedürfnisse der Kinder eher berücksichtigen“, erläutert er die Sichtweise mancher Erziehungsberechtigter. Zudem sei das Angebot der Tagespflege flexibler: Es könnten Wochentage oder Uhrzeiten vereinbart werden. Zugleich weist er auf einen wichtigen Unterschied hin: Die Tagespflege ist kostenpflichtig. Ausnahme: Ein Kind ab dem zweiten Lebensjahr hat einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, bekommt aber keinen. Dann wird kein Beitrag fällig. „Denn die Betreuung in der Kita ist ab diesem Alter ja beitragsfrei. Deshalb dürfen Eltern nicht benachteiligt werden, die die Tagespflege in einem solchen Fall notgedrungen in Anspruch nehmen“, erklärt Baader. |mamü