Rhein-Pfalz Kreis Magin darf Sparkasse keinen Betrug vorwerfen

Schifferstadt/Frankenthal. Rudolf Magin darf der Sparkasse Vorderpfalz keinen Betrug im Zusammenhang mit der Aufhebung des Sparkassen-Garantievertrags vorwerfen. Darauf haben sich das Kreditinstitut und der Vorsitzende der UWG-Fraktion im Schifferstadter Stadtrat gestern vor dem Landgericht Frankenthal geeinigt. Das Verfahren ist somit erledigt.
In einer Sitzung des Schifferstadter Stadtrats erhob Rudolf Magin Vorwürfe gegen die Sparkasse. Gegen diese wehrte sich das Geldinstitut und wollte eine einstweilige Verfügung erwirken. Konkret ging es unter anderem um die Aussage, die Sparkasse hätte bei Abschluss des Garantievertrags gewusst, dass sie aus einem Insolvenzverfahren noch eine Zahlungen erhalten würde. „Das habe ich so nicht gesagt“, sagte Magin gestern vor Gericht. Er habe lediglich gesagt, dass „das Geld der Sparkasse in Aussicht gestellt worden sei“. Zugegeben hat Magin hingegen seine Behauptung, die Sparkasse habe in den Verhandlungen über den Aufhebungsvertrag diese Informationen bewusst vorenthalten. Ebenso bestritt er auch nicht die Aussage, die Sparkasse habe keine Informationen zum Stand des Insolvenzverfahren gehabt, sei eine bewusste Lüge gewesen. Ferner gab er seine Aussage zu, die Mitarbeiter der Sparkasse haben Informationen über „mögliche freie Gelder aus einem Insolvenzverfahren“ den Prüfern des Sparkassenverbands, die die Höhe der Summe des Aufhebungsvertrags ermittelt haben, bewusst vorenthalten. Das habe er aber annehmen müssen. Die Prüfstelle hätte die Tatsache in ihrem Gutachten nicht berücksichtigt. Daraus folgerte er, dass Unterlagen von der Sparkasse nicht vorgelegt wurden. Richter Jürgen Blum wollte von Magin wissen, warum er explizit „bewusstes Verhalten“ vorwerfe. „Sie unterstellen damit ihrem Gegenüber unlautere Absichten“, sagte er. Magin argumentierte, er habe „bewusst“ synonym für „wissentlich“ verwendet und nicht als strafrechtliche Bewertung. Schließlich sei er juristischer Laie. Der Vorwurf des Betrugs ist aber aus Sicht des Richters die logische Konsequenz aus Magins Behauptungen. Auch ließ er Magins Einwand nicht gelten, er müsse solch eindringliche Worte verwenden, um die Räte zu überzeugen. Das sei kein Grund, Dritte anzugreifen. Es ist nach Auffassung des Richters auch möglich, die Tatsachen objektiv zu schildern und sie eben nicht mit eigenen Wertungen zu steigern. Zudem habe Magin die Fakten selektiv bewertet. Blum verwies auf das Schreiben des Insolvenzverwalters vom 29. Dezember 2010, in dem die Quote im Insolvenzverfahren als nicht bezifferbar bewertet wurde. „Warum nehmen Sie das nicht zur Kenntnis?“, fragte Blum. Weiter stellte er fest: „Sie sind kein einfach strukturierter Mensch.“ Magin hätte klar sein müssen, was er mit seiner Äußerung provoziere. Er räumte aber auch ein, dass Magin als Ratsmitglied Dinge überspitzt auf den Punkt bringen müsse – „jedoch in Grenzen“. Stadträte genießen schließlich nicht Immunität wie etwa Bundestagsabgeordnete. „Das ist ein schmaler Grat“, sagte Blum. Magin stellte noch einmal klar, dass er nicht die Absicht hatte, der Sparkasse Betrug vorzuwerfen. Der Richter schlug eine gütliche Lösung vor, die Sparkassen-Angelegenheiten künftig in nicht öffentlichen Sitzungen zu verhandeln. Magin meinte, darum hätte er sich bereits bemüht. Den Anwälten der Sparkasse war das nicht genug. „Hier wurde ein Institut öffentlich vorgeführt“, sagte Anwalt Andreas Volz, das sei geschäftsschädigend. Es könne nicht sein, dass Sparkassenmitarbeiter als Betrüger dargestellt werden, denn so werde es in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Außerdem habe Magin seine vor der Verhandlung gemachte eidesstattliche Versicherung nun teilweise korrigiert hat. Schließlich bestand die Sparkasse darauf, dass Magin sich verpflichtet, die Aussagen nicht mehr zu machen. Beide Parteien einigten sich darauf, dass Magin der Sparkasse und ihren Mitarbeitern keinen Betrug vorwerfen und die benannten Behauptungen nicht öffentlich äußern darf. Sein Anwalt Wolfgang Liebisch bestand auf den Zusatz, dass Magin die Behauptungen, wie die Sparkasse sie im Antrag formulierte hatte und nun auch in der Vergleichsschrift übernommen wurden, nicht so gesagt habe. Sollte Magin gegen die Einigung verstoßen, muss er mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro rechnen. (doo)