Rhein-Pfalz-Kreis RHEINPFALZ Plus Artikel Landratswahl: Eine Frage für Juristen

Die Kreisbewohner haben viele Möglichkeiten, wo sie am 23. Februar das Kreuzchen machen können.
Die Kreisbewohner haben viele Möglichkeiten, wo sie am 23. Februar das Kreuzchen machen können.

Der Wahlausschuss des Kreises hat die Bewerber um die Nachfolge von Landrat Clemens Körner einstimmig zugelassen. Somit kämpft ein Quintett darum, im November den Chefsessel im Kreishaus besetzen zu können. Bei einem Bewerber gab es allerdings noch etwas Klärungsbedarf.

Jetzt haben also alle Gewissheit – Kandidaten, Wähler, Verwaltung und selbstverständlich auch die Medien. Fünf Kandidaten streben die Nachfolge von Landrat Clemens Körner (CDU) an. Bianca Staßen (SPD, Otterstadt) ist die einzige Frau in dem Quintett. Dazu kommen Volker Knörr (Waldsee, CDU), Ralf Marohn (Neuhofen, FDP), Maurice Kuhn (Altrip, Grüne) und Joachim Paul (Koblenz, AfD). Fünf Kandidaten – so viele gab es laut Kreisverwaltung noch nie bei der Wahl um das höchste Amt im Kreis.

Der Wahlausschuss des Kreises hat am Dienstagnachmittag einstimmig alle fünf Wahlvorschläge zugelassen. Wobei es bei einem Kandidaten noch etwas Erläuterungsbedarf gab. Denn Ralf Marohn hatte im Gespräch mit der RHEINPFALZ erklärt, im Falle eines Wahlsieges weiterhin Ortsbürgermeister von Neuhofen bleiben zu wollen. Der 57-jährige Unternehmer übt dieses Amt nebenberuflich seit fast acht Jahren aus und wurde zwei Mal wiedergewählt.

Gesetz schließt Personalunion aus

Doch Marohns Ansinnen, im Fall seines Wahlsiegs Landrat und Ortsbürgermeister zu sein, habe das rheinland-pfälzische Innenministerium eine Absage erteilt, informierte Landrat Clemens Körner als Vorsitzender des Wahlausschusses. Demnach würde Marohn bei einem Wahlsieg automatisch aus dem Ehrenamt des Ortsbürgermeisters ausscheiden, wenn er die Wahl annimmt. Körner und Torsten Zimmer (Kommunalaufsicht) informierten, dass weder die Gemeindeordnung noch die Landkreisordnung eine Personalunion von Landrat und Ortsbürgermeister vorsehen. Im Gegenteil: Diese sei ausdrücklich ausgeschlossen. Juristische Grundlage dafür ist das Kommunalwahlgesetz des Landes, Paragraf 5, Absatz 1, Nummer 7. Auch Paragraf 53, Absatz 4, Nummer 6 der Gemeindeordnung greife das auf.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – Kontrollbehörde über die Kreise in Rheinland-Pfalz – bestätigt diese Aussage auf RHEINPFALZ-Anfrage. Hintergrund ist, dass die Kreisverwaltung als Kommunalaufsicht die Gemeinden im Kreis überwacht und zum Beispiel deren Haushaltspläne genehmigt. Der Landrat ist der Chef der Kreisverwaltung. Wäre er gleichzeitig Ortsbürgermeister, müsste er sich selbst überwachen, was rechtlich ausgeschlossen sei. Der Landrat könne diese Aufgabe auch nicht delegieren – etwa an einen hauptamtlichen Beigeordneten, der als Leiter der Kommunalaufsicht fungiert. Das geht aus der Antwort der ADD hervor, ebenso, dass ihn auch das Land nicht von dieser Aufgabe entbinden könne. Marohn ist übrigens nicht der erste Ortsbürgermeister, der für ein Landratsamt kandidiert. Volker Hardardt (Freie Wähler), Ortsbürgermeister von Lustadt, wollte im vergangenen Jahr Landrat im Kreis Germersheim werden. Den Sieg fuhr letztlich CDU-Kandidat Martin Brandl ein, der im ersten Wahlgang bei fünf Mitbewerbern hauchdünn eine absolute Mehrheit erzielte.

Ralf Marohn sieht das Ganze relativ gelassen. „Das ist eine Entscheidung, die man treffen muss, wenn man gewählt wird. Also muss ich es jetzt noch nicht entscheiden“, sagt er im RHEINPFALZ-Gespräch. Er werde das Ganze auf sich zukommen lassen. Sein Wunsch sei es aber, auch im Falle eines Wahlsieges Ortsbürgermeister zu bleiben. „Wenn es vereinbar ist.“

Stichwahl bei fünf Kandidaten sehr wahrscheinlich

Rund 130.000 Wahlberechtigte sind zwischen Bobenheim-Roxheim im Kreis-Norden und Römerberg im Süden am 23. Februar dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Eigentlich hätte die Landratswahl im September stattfinden sollen – gemeinsam mit der Bundestagswahl. Letzteres ist auch weiterhin der Fall, nur eben jetzt vorgezogen am 23. Februar. Die Amtszeit von Clemens Körner endet am 18. November. Somit ist der 23. Februar, der erste Sonntag nach dem 18. Februar, auch der erste mögliche Termin gewesen, an dem die Landratswahl stattfinden kann. In diesem Fall ist das ein glücklicher Umstand. So müssen nicht für zwei Termine Wahlhelfer mobilisiert und Räume bereitgestellt werden.

Bei fünf Kandidaten ist die Wahrscheinlichkeit jedoch sehr hoch, dass es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten kommt, die am 23. Februar die meisten Stimmen bekommen. Also müssen die rund 130.000 Wahlberechtigten im Rhein-Pfalz-Kreis mit großer Wahrscheinlichkeit am 16. März noch mal in die Wahllokale.

Wenig Zeit für Briefwahl: Stimmzettel erst im Februar

Oder sie machen Briefwahl. Doch die vorgezogene Bundestagswahl stellt die Verwaltung vor die eine oder andere Herausforderung, vor allem, was die Wahlunterlagen angeht, heißt es aus dem Kreishaus. Konkret geht es um die kurzfristige Beschaffung von Stimmzetteln, Merkblättern für die Briefwahl, Briefwahl- und Stimmzettelumschlägen.

Laut Kreisverwaltung sind die Stimmzettel für die Bundestagswahl voraussichtlich erst im Februar verfügbar. Erst dann könnten die Briefwahlunterlagen versendet werden. Zuständig dafür sind die jeweiligen Gemeinden. Die Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung von der Stadt-, Verbandsgemeinde- oder Gemeindeverwaltung. Darin seien die entsprechenden Informationen zur Anforderung von Briefwahlunterlagen enthalten. Die Kreisverwaltung weist daher darauf hin, dass die Briefwahl diesmal nur in einem relativ kurzen Zeitraum möglich sein werde. „Normalerweise läuft die Organisation von Wahlen in kleinen Schritten mit einem Vorlauf von circa neun Monaten ab. Diese Vorbereitungen mussten nun innerhalb kürzester Zeit getroffen werden“, heißt es aus dem Kreishaus.

Und auch am Wahlabend selbst müssen sich die Menschen im Rhein-Pfalz-Kreis gedulden. Denn zuerst werden die Stimmzettel für die Bundestagswahl ausgezählt. Danach ist die Landratswahl dran. Für die Menschen in der Verbandsgemeinde Maxdorf heißt das wiederum, dass sie noch länger warten müssen. Die Stimmen zur Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde kommen erst ganz zum Schluss dran.

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