Maxdorf / Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Landgericht schickt 41-Jährigen in Psychiatrie: Im Mikrowellen-Wahn

Auf der Flucht vor den „Mikrowellen-Angriffen“ verschlug es den 41-Jährigen auch auf die Insel La Réunion im Indischen Ozean.
Auf der Flucht vor den »Mikrowellen-Angriffen« verschlug es den 41-Jährigen auch auf die Insel La Réunion im Indischen Ozean.

Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal wurde das Verfahren gegen einen 41-jährigen Ludwigshafener zu Ende gebracht, der im Februar in Maxdorf seinen ehemaligen Betreuer niederschlug und verletzte. Das Motiv: Der Mann sei schuld daran dass der Täter seit Jahren mit Mikrowellenwaffen bestrahlt werde.

Das Urteil kam nicht überraschend. An der Körperverletzung, die der Angeklagte seinem ehemaligen Betreuer zufügte, hatte das Gericht keine Zweifel. Doch die Große Strafkammer stellte fest, dass der 41-Jährige dabei ohne Schuld gehandelt habe, denn er war nicht fähig, das Unrecht seiner Tat einzusehen und sich entsprechend zu verhalten. In seiner Wahrnehmung sei er davon überzeugt gewesen, sich gegen einen Angriff zu wehren. Da von dem Mann aber aufgrund seiner psychischen Erkrankung weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe, wurde vom Gericht die Unterbringung im Pfalzklinikum in Klingenmünster angeordnet. Diese Unterbringung ist unbefristet, wird allerdings regelmäßig auf ihre weitere Berechtigung hin überprüft.

Das Gericht gab sich große Mühe, dem Angeklagten zu erläutern, dass es sich hierbei nicht um eine Strafe handle und er nicht als Straftäter gelte, sondern als Kranker. Sein Verteidiger Volker Hoffmann leitete sein Plädoyer, in dem er keine Argumente gegen die Unterbringung vorbringen konnte, damit ein, dass er seinem Mandanten versicherte, dass er ihn nicht allein lasse und auch künftig als Ansprechpartner zur Verfügung stehe. Es war allerdings auch zu spüren, dass der Mann, der beim ersten Verhandlungstermin noch völlig ruhig und gelassen agiert hatte, nun unter wachsender Spannung stand, besonders während des Vortrags des Gutachters Tobias Link vom Psychiatrischen Zentrum Wiesloch, den er immer wieder unterbrach. Dessen sehr klare Ausführungen waren, zusammen mit mehreren verlesenen ärztlichen Diagnosen aus verschiedenen Kliniken, die Basis für das Urteil, dazu kamen noch die Zeugenaussagen mehrerer Polizisten, die in verschiedene Vorfälle involviert waren.

Der Aufenthaltsort wechselt häufig

Der Angeklagte hatte in den vergangenen drei bis vier Jahren ziemlich viele verschiedene Behörden und Krankenhäuser beschäftigt. Vermutlich hatte sich seine Erkrankung, eine paranoide Schizophrenie, seit mindestens 2015 angekündigt, zunächst mit depressiven Schüben, die seiner Familie große Angst machten. Später war er von der Familie kaum mehr zu erreichen, war obdachlos und wechselte häufig seinen Aufenthaltsort – Männerwohnheime in Darmstadt, Frankfurt und München dienten als Adresse, in München kam er dann in eine Psychiatrie. Selbst die Deutsche Botschaft in Finnland meldete sich, auch dort wurde er in einem psychiatrischen Krankenhaus behandelt, im Jahr darauf hielt er sich etliche Wochen auf der französischen Insel La Réunion im Indischen Ozean auf.

Er habe vor den Strahlen fliehen wollen, sagte der 41-Jährige und es habe auch geholfen, zumindest für einige Zeit. Die Vorstellung von Mikrowellenangriffen war etwa ab 2017 aufgetreten. Das Internet und speziell Facebook hatten ihn reichlich mit „Informationen“ versorgt. Er versuchte sich zu wehren, mit vielen Strafanzeigen gegen Amtspersonen, mit denen er in Kontakt kam, und mit Petitionen – an das Landes- und Bundeskriminalamt sowie an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der Mann ließ nichts unversucht, um sich gegen die von ihm empfundene Bedrohung zu wehren.

Warum er sich zum Schluss so sehr auf seinen, wenn auch ehemaligen, Betreuer fokussierte und ihn letztlich angriff, versuchte der Gutachter ebenfalls zu erklären: Er sah ihn, da vom Amtsgericht bestellt, als staatliche Amtsperson, die sich seinem Wahn entgegen stellte.

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