Rhein-Pfalz Kreis RHEINPFALZ Plus Artikel Landgericht Frankenthal: Mann soll seine Frau mehrfach vergewaltigt haben

Am Frankenthaler Landgericht hat am Montag ein Strafverfahren wegen Vergewaltigung begonnen.
Am Frankenthaler Landgericht hat am Montag ein Strafverfahren wegen Vergewaltigung begonnen. ArchivFoto: BOLTE

Hat ein 57-Jähriger, der bis vor einiger Zeit in Bobenheim-Roxheim lebte, die Frau, mit der er lange verheiratet war, gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen? Diese Frage soll die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Frankenthal klären. Vergewaltigung in fünf Fällen wirft Staatsanwalt Ardalan Moavenzadeh dem 57-Jährigen in einem am Montag begonnenen Prozess vor.

Laut Anklage waren die Vergewaltigungen zwischen November 2016 und Februar 2017 in dem Haus in Bobenheim-Roxheim passiert, das dem inzwischen geschiedenen Ehepaar gehörte. In allen Fällen habe der Angeklagte seine damalige Ehefrau zum Geschlechtsverkehr aufgefordert und sie trotz deren Ablehnung sexuell berührt. Dann habe er den Geschlechtsverkehr durchgeführt, so der Staatsanwalt. In einem Fall habe der Mann seine Frau festgehalten und ihr den Mund zugehalten.

„Wir werden uns schweigend verteidigen“, teilte Julia Hoffmann, Rechtsanwältin des Angeklagten, mit. Dieser berichtete lediglich, ab wann das Paar verheiratet war, wie viele Kinder es hat und dass er regelmäßig gearbeitet habe. Sowohl der Mann als auch die Frau leben inzwischen nicht mehr in Bobenheim-Roxheim.

Die Frau, die als Zeugin aussagen sollte, kam am Montag nicht zu der Verhandlung. Der Vorsitzende Richter Karsten Sauermilch schickte die Polizei zur Meldeadresse der Frau und teilte dann mit, dass sie nicht zu Hause sei.

Anklage und Verteidigung wollen Gutachten über Glaubwürdigkeit der Frau

Hoffmann beantragte, dass ein aussagepsychologisches und ein internistisches Gutachten über die Frau erstellt werden sollen, „um zu beweisen, dass die Vorwürfe frei erfunden sind“. Hoffmann las aus einem Tagebuch der Frau vor, in dem diese geschrieben hatte, dass sie in ihrer Kindheit über einen Zeitraum von etwa acht Jahren mehrfach von ihrem Stiefbruder vergewaltigt worden sei. Die dadurch bedingte Traumatisierung habe die Frau „in ihre Ehe projiziert“, sagte die Anwältin. Zudem sei die Frau seit Jahren durch eine Hirnschädigung beeinträchtigt.

Staatsanwalt Moavenzadeh hält ein aussagepsychologisches Gutachten über die Glaubwürdigkeit der Frau ebenfalls für angebracht, wie er am Montag sagte. Dies auch „aufgrund der Zeugenaussagen“. Er habe sich gewundert, dass das Gericht bisher noch nicht die Erstellung eines Gutachtens angeordnet habe, so Ardalan Moavenzadeh.

Das Gericht müsse sich erst selbst einen Eindruck von der Zeugin machen, entgegnete Richter Karsten Sauermilch. Er ordnete an, dass die Frau zum nächsten Verhandlungstermin am Donnerstag, 30. Januar, um 10 Uhr, durch die Polizei geladen wird.

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