Rhein-Pfalz Kreis Landarzt kein Traumberuf mehr

Im zweiten Anlauf hat es doch geklappt, die in Bobenheim-Roxheim niedergelassenen Ärzte an einen Runden Tisch im Rathaus zu bekommen. Bürgermeister Michael Müller (SPD) ist zufrieden, dass sieben von 13 Praxen beim Austausch zum Thema Landarztmangel dabei waren.
„Die Hälfte der Bobenheim-Roxheimer Arztpraxen hat derzeit kein Nachfolgeproblem“, sagt Müller ein wenig beruhigt. Bei einem Mediziner allerdings sei das Problem massiv, er suche seit einem Jahr einen Nachfolger und habe von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz zu hören bekommen, dass Bobenheim-Roxheim „überversorgt“ sei. Das bedeute, dass dort keine neue Zulassung erteilt werde, wenn die besagte Praxis nicht übernommen werde, sondern schließe. Die Sorge, mittel- bis langfristig keine ausreichende wohnortnahe medizinische Versorgung mehr zu haben, beschäftigt bundesweit auch andere Kommunen. Und mit jedem Wegfall einer Praxis erhöht sich der Patientendruck auf die verbleibenden Ärzte. Michael Müller gibt ein paar der Gründe wieder, die beim Runden Tisch für den Mangel an Landärzten genannt wurden. „Vielen Ärzten ist die wöchentliche Arbeitszeit in einer Praxis zu hoch. Das betrifft besonders Frauen, deren Anteil in der Ärzteschaft gewachsen ist.“ Für junge Mediziner sei es lukrativer, zu geregelten Zeiten in einer Klinik oder in der Forschung zu arbeiten. „Auf dem Vormarsch ist offensichtlich auch das Fachgebiet Arbeitsmedizin“, sagt Müller. Nur noch Wenige wollten Allgemeinmediziner werden. Etwas gegen diese allgemeinen Trends ausrichten kann ein einzelner Bürgermeister nicht. Dennoch lautete eine Frage bei dem Treffen: Was kann die Bobenheim-Roxheimer Verwaltung tun, damit sich die Versorgungslage vor Ort nicht gravierend verschlechtert? Müller: „Es wurde angeregt, eine Art Podiumsdiskussion mit Vertretern der Krankenkassen, der KV und des zuständigen Ministeriums zu veranstalten. Dabei soll mindestens der Frage nachgegangen werden, was mit Kassensitzen passiert, die die KV aufkauft.“ Hintergrund: Nach einem 2013 in Kraft getretenen Gesetz kann in Orten, wo ein Arztsitz nicht besetzt werden kann, die Kassenärztliche Vereinigung Praxen betreiben und Ärzte anstellen. (ww)