Bobenheim-Roxheim
Land erlaubt Investoren höhere Mieten für Sozialwohnungen
Das Ministerium hat die Gemeinde auf deren Antrag hin im Januar in die Fördermietenstufe 4 (vorher 3) eingeordnet. Das bedeutet: Der Bauherr kann für eine vom Land geförderte neue Sozialwohnung mit Mietpreisbindung eine höhere Nettokaltmiete verlangen. Nach Angaben einer Ministeriumssprecherin sind das in Bobenheim-Roxheim für Haushalte mit geringem Einkommen nun 5,70 Euro statt 5,40 Euro pro Quadratmeter, und die Miete darf für jedes Jahr ab dem Beginn der Mietbindung um 1,75 Prozent erhöht werden.
Zum Vergleich: Für den geförderten Wohnraum im neuen Mehrfamilienhaus im Südring verlangt die Gemeinde derzeit 5,10 pro Quadratmeter. Die Immobilie wurde 2021 fertiggestellt, deshalb hat die neue Fördermietenstufe darauf keine Auswirkung. Der maximale Tilgungszuschuss erhöht sich in der Förderstufe 4 von 25 auf 30 Prozent des Grunddarlehens.
Was die Neuregelung für potenzielle Mieter einer vom Land geförderten Wohnung bedeutet, erklärt die Ministeriumssprecherin so: Haushalte mit Wohnberechtigungsschein zahlten jetzt zwar höhere Mieten als auf der alten Grundlage. „Doch aufgrund der attraktiveren Förderkonditionen ist davon auszugehen, dass voraussichtlich mehr Mietwohnungen auf Basis der neuen Förderung errichtet werden, sodass die Chance auf den Bezug einer geförderten Wohnung steigt.“
In Rheinland-Pfalz gibt es sechs Fördermietenstufen, und neben Bobenheim-Roxheim wurden im Januar sieben weitere Kommunen höhergestuft. Nach Angaben von Gemeindemitarbeiterin Heike Thudium waren mit dem Antrag unter anderem konkret die Bedarfslage und die Baulandverfügbarkeit darzulegen.