Rhein-Pfalz Kreis Kreis Germersheim hebt Aufstallungspflicht auf – Vorsicht bleibt geboten
Freiheit für Hühner und andere Vögel: Die sogenannte Aufstallungspflicht für Geflügel und andere gehaltene Vögel im Kreis Germersheim endet am Mittwoch, 31. Dezember. Wie das Veterinäramt der Kreisverwaltung Germersheim mitteilt, wird die Anordnung aufgrund der aktuellen Lage nicht verlängert.
Die Stallpflicht war wegen der Ausbreitung der aviären Influenza, auch Vogelgrippe genannt, eingeführt worden. Doch inzwischen habe sich die Situation entspannt, so die Behörde: „Die Ausbreitung der Vogelgrippe hat sich deutlich verlangsamt, die Vogelzüge ins Winterquartier sind weitgehend abgeschlossen, und im Kreis Germersheim sind keine weiteren Fälle aufgetreten.“
Trotz der Lockerung mahnt das Veterinäramt weiterhin zur Vorsicht. Der Erreger ist nach wie vor in der Umwelt vorhanden und wird regelmäßig in toten Wildvögeln nachgewiesen, insbesondere bei Wassergeflügel wie Graureihern, Schwänen und Kanadagänsen. Um das Risiko einer Übertragung zu minimieren, empfiehlt das Veterinäramt, den Kontakt von Haus- und Nutzgeflügel mit Wildvögeln weitestgehend zu verhindern.
Dazu sollten Ausläufe und Futterstellen abgedeckt werden. Außerdem ist es ratsam, Straßen- und Stallkleidung strikt zu trennen sowie die Hände vor und nach dem Betreten der Ställe gründlich zu waschen. Futter, Einstreu und andere Materialien sollten so gelagert werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben, und die Eingänge zu den Ställen müssen gesichert sein, um unbefugten Zutritt zu verhindern.
Nach wie vor bittet das Veterinäramt die Bevölkerung und Geflügelhalter, verdächtige oder tote Vögel, darunter Wassergeflügel, Hausgeflügel und Greifvögel, zu melden. Diese können anschließend auf den Erreger getestet werden. Meldungen nimmt das Veterinäramt per E-Mail unter veterinaeramt@kreis-germersheim.de oder telefonisch unter 07274 53 410 entgegen.
Zudem weist die Behörde darauf hin, dass Geflügelhalter, die ihrer gesetzlichen Meldepflicht bisher nicht nachgekommen sind, ihre Haltung unverzüglich anzeigen müssen. Weitere Informationen dazu sind online unter www.kreis-germersheim.de/tierhaltung zu finden.