Frankenthaler Umland
Kontroverse um Ratssitzungen per Videochat
Damit Kommunalparlamente in der Corona-Pandemie handlungsfähig bleiben, hatten die rheinland-pfälzischen Regierungsparteien SPD, FDP und Grüne sowie die oppositionelle CDU im April vorgeschlagen, dass es den Räten möglich sein solle, Beschlüsse in Telefon- oder Videokonferenzen zu fassen. Zudem sollten Entscheidungen im Umlaufverfahren per E-Mail oder Brief erlaubt sein. Der dafür notwendigen Änderung der Gemeindeordnung stimmte der Landtag kürzlich zu, sie ist vorerst bis 31. März 2021 gültig.
Eine Verbandsgemeinderatssitzung als Videokonferenz: Das kann sich Bürgermeister Michael Reith (SPD) sehr gut vorstellen, das hätte er schon gern während des Lockdowns ab Mitte März umgesetzt. Denn da durften die politischen Gremien wegen der Ansteckungsgefahr wochenlang nicht zusammenkommen, und die Verwaltung musste das Wichtigste mit Eilentscheidungen statt Beschlüssen regeln. Beispiel Lambsheim: In der ersten wieder möglichen Ratssitzung am 2. Juni gab die Gemeindespitze dem Gremium fast ein Dutzend Eilentscheidungen bekannt.
Reith will Projektgruppe einrichten
Das soll nicht noch einmal passieren, falls im Herbst/Winter oder sogar früher eine zweite Pandemiewelle das Land trifft. So jedenfalls fordert es beispielsweise die Lambsheimer SPD-Fraktion in einem Antrag, der ziemlich genau zu dem passt, was Michael Reith für die VG und ihre Ortsgemeinden erreichen will: Es sollen eine geeignete Plattform und eine technische Lösung gefunden werden, damit im Notfall öffentlich telefonisch oder visuell getagt werden kann. Reith will dazu schnellstmöglich eine Projektgruppe einberufen und eventuell selbst leiten.
Dem Bürgermeister schwebt vor, dass so eine Sitzung auf der Internetseite der Verbandsgemeinde gestreamt wird. Die technische Ausstattung der Ratsmitglieder sieht er nicht als Problem an, denn die meisten hätten ja schon Tablets für die Gremienarbeit. „Der Knackpunkt ist die Öffentlichkeit“, sagt Reith. „Wie kriegen wir die von der Technik und der Software her beteiligt?“
Leiningerland-Chef Rüttger ist skeptisch
Sein Kollege aus dem Leiningerland, Frank Rüttger (CDU), klingt dagegen nicht begeistert. Er findet, das Instrument des Umlaufbeschlusses als Ersatz für Sitzungen habe sich bewährt, und es sei schwierig, jetzt einen großen Aufwand für Telefon- und Videokonferenzen zu betreiben, zumal die Gesetzesänderung am 31. März 2021 wieder außer Kraft trete. „Grundsätzlich ziehe ich eine Präsenzsitzung auch unter Einhaltung strenger Hygienevorgaben stets vor“, so Rüttger auf Anfrage. „Diese trägt dem Demokratieprinzip und der Teilnahmemöglichkeit der Öffentlichkeit am besten Rechnung.“
Auch die Verwaltung von Bobenheim-Roxheim wird derzeit nichts unternehmen und die weitere Entwicklung abwarten. „Selbst wenn wir technisches Equipment teuer anschaffen würden, könnten die Ratsmitglieder mit entsprechendem Quorum doch im Einzelfall die digitale Durchführung ablehnen“, sagt Bürgermeister Michael Müller (SPD). Die Fraktionen hätten ein Bedürfnis nach richtigen Sitzungen gezeigt, „und mit der Jahnhalle haben wir die ideale Räumlichkeit für Präsenzsitzungen zu Corona-Bedingungen.“
Was ist eine „außergewöhnliche Notsituation“ ?
Müller sieht sich bestärkt durch die ablehnenden Signale aus der Kommunalaufsicht beim Rhein-Pfalz-Kreis. Die weist darauf hin, dass die alternativen Tagungsformen nur „bei Naturkatastrophen oder sofern andere außergewöhnliche Notsituationen dies erfordern“ infrage kommen und unter anderem der Zustimmung der Kommunalaufsicht bedürfen.
Ob eine zweite Corona-Welle eine „außergewöhnliche Notsituation“ darstellt, hänge von deren Ausmaß ab. Dies sei aktuell nicht vorhersehbar und müsse zu gegebener Zeit entschieden werden, teilte die Behörde auf Anfrage mit. Welche Ereignisse als Naturkatastrophen einzuordnen sind, könne im Vorfeld nicht pauschal definiert werden. Denkbar sei ein „flächenmäßig großes Hochwasser“ mit Ausfall der Infrastruktur.
Reith: Umlaufbeschluss ist wie Eilentscheidung
Bürgermeister Reith dagegen wünscht und fordert beim nächsten Mal, wenn das Land wegen Corona das öffentliche Leben einschränkt, eine grundsätzliche Freigabe der Konferenzmöglichkeit durch die Kommunalaufsicht. Er rechnet fest mit einer zweiten Corona-Welle. „Von dem Instrument der Umlaufbeschlüsse halte ich nichts, da man dann auch direkt Eilentscheidungen treffen und in der nächsten Sitzung des zuständigen Gremiums bekannt geben kann.“
Die Aufsichtsbehörde für den Kreis Bad Dürkheim teilt mit, Rats- und Ausschusssitzungen könnten unter Beachtung der Corona-Bekämpfungsverordnung stattfinden, „sodass von einer außergewöhnlichen Notlage im Sinne der Gemeindeordnung derzeit nicht auszugehen ist und wir diesbezüglichen Anfragen von Kommunen derzeit nicht zustimmen würden“.