Otterstadt RHEINPFALZ Plus Artikel Kommunalpolitiker und BUND äußern sich zu Erdöl-Bohrung

Schräg gegenüber der Sandgrube Heberger an der L534 zwischen Otterstadt und Waldsee soll nach Erdöl gebohrt werden.
Schräg gegenüber der Sandgrube Heberger an der L534 zwischen Otterstadt und Waldsee soll nach Erdöl gebohrt werden.

Die Entscheidung des Landesamts für Geologie und Bergbau (LGB), dass an der L534 zwischen Otterstadt und Waldsee nach Erdöl gebohrt werden darf, wird von Otterstadter Kommunalpolitikern unterschiedlich bewertet. Auch der BUND und das LGB äußern sich.

CDU-Fraktionschef Lothar Ritthaler hat die Meldung über die Genehmigung der Erdöl-Bohrung nicht erstaunt. Den für das Projekt notwendigen Betriebsplan hat er im Detail noch nicht gelesen. Den 18 Seiten möchte er sich in den nächsten Wochen mit seiner Fraktion widmen. Seiner Meinung nach ist wichtig, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. „Wir müssen dann entscheiden, ob wir klagen“, sagt Ritthaler, der sich diese Option durchaus vorstellen kann. „Nachdem, wie es bisher gelaufen ist und wie weit wir bisher gegangen sind“, begründet der CDU-Mann auf Anfrage.

Der Ortsgemeinderat hatte sich Anfang März gegen die Bohrung ausgesprochen und eine Kooperationsvereinbarung mit dem Erdöl-Konsortium gekündigt. Eine Klage der Gemeinde war immer mal wieder in den Raum gestellt worden, in der Hoffnung, das Projekt verhindern zu können. Der Rat wollte mit seiner Entscheidung solange abwarten, bis der Hauptbetriebsplan genehmigt ist, was jetzt geschehen ist. Nun wird sich der von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwalt Thomas Jäger den Plan anschauen und mögliche Angriffspunkte und Klagefristen ausloten. Ob gegen die Zulassung wirklich vor Gericht gezogen wird, muss der Gemeinderat entscheiden. Im Haushaltsplan stehen 100.000 Euro für Rechtsstreitigkeiten.

„Aktuelle Situation hat Umdenken angestoßen“

Ratsmitglied Philipp Jaspers (FDP) steht dem Projekt kritisch gegenüber, möchte mit einer abschließenden Beurteilung allerdings warten, bis ihm die Einschätzung des Rechtsanwalts vorliegt. Offizielle Informationen zum Projekt habe er noch keine, sagt Jaspers. Er ist allgemein der Auffassung, dass niemand begeistert sei, wenn in der Nähe seines Wohnorts Erdöl gefördert werden soll. Allerdings habe die aktuelle weltpolitische Situation bei ihm teilweise ein Umdenken angestoßen. Für ihn stellt sich die Frage, ob Deutschland bei der Energieversorgung nicht mehr auf eigenen Beinen stehen sollte. „Erdöl-Förderungen bringen auf der ganzen Welt gewisse Risiken für Mensch und Umwelt mit sich, und es kann auch als eine Art Gerechtigkeit gesehen werden, wenn das Erdöl dort gefördert wird, wo es auch verbraucht wird“, sagt Jaspers. Eine Klage kommt für ihn nur infrage, wenn es einen konkreten Grund dafür gibt.

Die SPD wäre laut Vertreterin Birgit Reichert gegen eine Klage, wenn es keine eindeutigen Erfolgsaussichten gibt. Der Ratsfraktion liegt der Hauptbetriebsplan ebenfalls noch nicht vor, sodass sich auch Reichert mit einer Einschätzung zurückhält. Sie sagt aber: „Auch wenn wir alle keine Erdöl-Förderung in Otterstadt wollen, können wir die Augen nicht vor der weltpolitischen Situation verschließen.“

„Klage könnte Zeit bringen“

Die BIO-Fraktion, die von Beginn an gegen eine Erdöl-Bohrung war, zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung des LGB. Die Fraktion hätte sich gewünscht, dass der Protest von 1200 Bürgern im Jahr 2015 in einer Unterschriftenaktion bei der Entscheidung des Landesamts ein größeres Gewicht bekommt, sagt Birgid Daum. Ihre Fraktion werde eine Klage unterstützen, wenn es eine vertretbare Chance auf Erfolg gibt.

Eckhard Sans (gkL) kritisiert das veraltete Bergrecht, das solchen Projekten wohlwollend gegenübersteht, und plädiert dafür, die Aussicht auf eine Klage abzuwägen. Für ihn wäre es schon ein Gewinn, wenn mit einer Klage Zeit gewonnen würde. „Zeit für eine Änderung des Bergrechts, Zeit für eine Veränderung des Mindsets in Politik und Öffentlichkeit und Zeit für eine Veränderung in der Weltlage, sodass nicht aus der aktuellen Notlage heraus entschieden wird, was Otterstadt für die nächsten mindestens 30 Jahre betrifft“, sagt Sans.

BUND will Klagemöglichkeiten eruieren

Die BUND-Kreisgruppe, die sich für eine Umweltverträglichkeitsprüfung eingesetzt hat, hatte nach Angaben ihrer Vorsitzenden Rolf Götz und Doris Stubenrauch gehofft, dass das Konsortium seine Pläne angesichts des Widerstands vor Ort aufgibt. Die Kreisgruppe will sich nun mit dem BUND-Landesverband, der klagebefugt wäre, sowie den Gegnern des Projekts über das weitere Vorgehen abstimmen, sagen Götz und Stubenrauch.

Das Genehmigungsverfahren für das Erdöl-Projekt hat mehrere Jahre gedauert. Das LGB begründet dies damit, dass es ein komplexes Verfahren sei und eine Vielzahl an Interessen abgewogen werden müssten. Politische Rahmenbedingungen haben nach Angaben von Amtsleiter Georg Wieber keine Rolle gespielt. „Genehmigungsverfahren laufen nach gesetzlichen Vorgaben ab. Seit Beginn des Ukraine-Konflikts haben sich die einschlägigen Gesetze nicht geändert“, teilte er mit.

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