Speyer / Schifferstadt RHEINPFALZ Plus Artikel Kiloweise Drogen und offene Geldstrafen: 27-Jährigem droht lange Haft

Unter anderem ein Kilogramm Kokain soll der Angeklagte von einem unbekannten Lieferanten auf Kommission erworben und „gedealt“ h
Unter anderem ein Kilogramm Kokain soll der Angeklagte von einem unbekannten Lieferanten auf Kommission erworben und »gedealt« haben.

Wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Handels mit Drogen in nicht geringer Menge muss sich derzeit ein 27-Jähriger aus Speyer vor dem Landgericht Frankenthal verantworten.

Neben Amphetamin soll der 27-jährige Speyerer auch ein Kilogramm Kokain „gedealt“ haben. Bereits zu Prozessbeginn räumte er diese Vorwürfe weitgehend ein, weshalb die Möglichkeit einer „Verständigung“ für einen zügigen Prozessverlauf ausgelotet wurde. Bei einem vollen Geständnis und der Begleichung noch offener Geldstrafen aus früheren Verurteilungen hat das Gericht einen Strafrahmen von vier Jahren und vier Monaten bis vier Jahren und zehn Monaten angeboten.

In ihrer Anklageschrift zum nun begonnenen Prozess legt die Staatsanwaltschaft dem 27-Jährigen mehrere Taten zur Last. So habe er im Mai 2021 ein Kilogramm Amphetamin („Speed“) gekauft und anschließend auf einem Parkplatz in Speyer gewinnbringend weiterverkauft. Ebenfalls im Mai 2021 habe er an einer Tankstelle in Ludwigshafen 550 Gramm Amphetamin an einen der Polizei bekannten Abnehmer weiterverkauft. Im August 2022 habe er schließlich in Schifferstadt von einem unbekannten Lieferanten, auf Kommission, ein Kilogramm Kokain erworben und anschließend im hessischen Bensheim 500 Gramm davon weiterverkauft. Dazu kämen zwei Fälle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Im Juli 2024 sei er in Speyer, im Oktober 2024 in Ludwigshafen als Fahrer eines Autos festgestellt worden, ohne einen Führerschein zu besitzen.

Verurteilter Dealer involviert

In einer ersten Erklärung zu Prozessbeginn räumte der Verteidiger des 27-Jährigen, Rechtsanwalt Alexander Klein aus Ludwigshafen, die erhobenen Vorwürfe für seinen Mandanten weitgehend ein. Der Handel mit dem Kilogramm Kokain werde prinzipiell zugegeben, die genauen Umstände dabei seien aber noch zu klären, sagte Klein. Ebenfalls zugegeben werde der Verkauf von 550 Gramm Amphetamin an einer Ludwigshafener Tankstelle. Im Fall des Handels mit einem Kilogramm Amphetamin gebe es ebenfalls noch Klärungsbedarf, machte der Anwalt deutlich.

Insbesondere gebe es offene Fragen um die Zahlungen an den Lieferanten der Drogen. Dieser Mann ist bereits wegen Drogenhandel und anderer Delikte zu einer Haftstrafe verurteilt worden. In dem in Auszügen verlesenen Urteil des Landgerichts Landau im Fall des Drogenhändlers werden auch Angaben zur Rolle und einzelnen Taten des 27-jährigen Angeklagten aus Speyer gemacht. Wie der Verteidiger betonte, seien die Aussagen des verurteilten Drogenhändlers fragwürdig, und ihr Wahrheitsgehalt im Einzelnen noch zu klären.

Eine langwierige und schwierige Beweisaufnahme mit Zeugenvernehmungen könne jedoch vermieden werden. Bei einer Verständigung mit Gericht und Staatsanwaltschaft könne er ein entsprechendes Geständnis seines Mandanten anbieten, regte Klein ein Rechtsgespräch zwischen den Prozessparteien an.

Offene Geldstrafen

Nach eingehender Beratung unterbreitete die Kammer unter Vorsitz von Richterin Mirtha Hütt im Fall eines umfassenden Geständnisses das Angebot einer Verständigung, das aufgrund der vorhandenen Vorstrafen und bereits ergangenen Urteile gegen den 27-jährigen Angeklagten aus Sicht juristischer Laien von erheblicher Komplexität geprägt ist. Grund dafür ist nicht zuletzt, dass aus früheren Verurteilungen noch Geldstrafen für den Angeklagten offen sind. Letztlich stellt das Gericht verschiedene Strafzumessungen in den Raum, abhängig davon, ob eine Strafe aus der Verurteilung des Amtsgerichts Schwetzingen vom 5. April 2022 nun vollständig bezahlt wird.

Für den Fall, dass vor der aktuellen Urteilsverkündung alle offenen Geldstrafen bezahlt seien und daher keine der genannten Vorstrafen einzubeziehen wären, bietet das Gericht für eine begangene Tat aus der Anklageschrift vom November 2023 und den Taten aus der aktuellen Anklageschrift vom August 2025 einen Strafrahmen an, der vier Jahre und vier Monate Haft nicht unterschreiten und vier Jahre und zehn Monate nicht übersteigen wird. Der Prozess wird am 13. November fortgesetzt.

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