Rhein-Pfalz Kreis Keine Änderungen
«Dudenhofen/Römerberg.»Stefan Schall, Büroleiter der Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen, musste nach der Nachricht von Reinhard Oelbermanns Tod viel telefonieren. Er habe sich mit der Kreisverwaltung und dem Landeswahlleiter abgestimmt, sagte Schall auf RHEINPFALZ-Anfrage. Die Frage war, wie nun zu handeln ist. Denn der verstorbene Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Speyer-Schifferstadt steht als Kandidat auf der CDU-Liste für den Ortsgemeinderat Dudenhofen (Listenplatz 12) und auf der für den Verbandsgemeinderat Römerberg-Dudenhofen (Listenplatz 13). Die Wahl ist am 26. Mai. Und die Stimmzettel sind bereits gedruckt. Dass alles so bleibt, wie es ist, hat Schall als Antwort bekommen. Das bedeutet, Oelbermann wird sowohl auf dem Stimmzettel für den Ortsgemeinderat Dudenhofen als auch auf dem für den Verbandsgemeinderat stehen und somit auch wählbar sein. Hintergrund ist ein Paragraf im Kommunalwahlgesetz, der besagt, dass es keine Änderungen mehr geben darf, wenn der jeweilige Wahlausschuss die Vorschläge der Parteien zur Wahl zugelassen hat. Das ist vor etwas mehr als zwei Wochen geschehen, als der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Dudenhofen und der der Verbandsgemeinde getagt haben. Danach wurden im Amtsblatt die zur Wahl zugelassenen Kandidatenlisten veröffentlicht, und es wurden die Stimmzettel gedruckt. Laut Schall wird es nun zu der Situation kommen, dass der verstorbene Kommunalpolitiker Stimmen bekommt. Zum einen habe es Fälle in Deutschland gegeben, bei denen Wähler einem Verstorbenen bewusst Stimmen gegeben haben. Zum anderen bekommt Oelbermann von allen eine Stimme, die die CDU-Liste ankreuzen. Die Verwaltung und die Helfer im Wahlbüro dürften bei der Ausgabe der Stimmzettel nicht darauf hinweisen, dass Oelbermann verstorben sei. Das könnte als Wahlbeeinflussung gewertet werden, sagte Schall. Wenn die Wahl zu Ende ist, wird laut dem Büroleiter das Endergebnis mit dem Kandidaten Oelbermann festgestellt. Wenn der Verstorbene anhand der Stimmenanzahl in den Rat gekommen wäre, würde es heißen, dass er sein Mandat nicht annehmen könne. Dann rücke die Person von der CDU-Liste nach, die die meisten Gesamtstimmen von denen auf der Liste habe, die es nicht in den Rat geschafft haben, erklärte Schall. Im Grunde wird nun bis zur Wahl so getan, als sei Oelbermann noch am Leben und man reagiert erst nach der Feststellung des Ergebnisses auf die reale Situation. Das verstehe zwar keiner, aber es sei gesetzlich so vorgeschrieben, sagte Schall. Zudem könnten noch weitere Kandidaten sterben, auch bis kurz vor der Wahl. Es sei unmöglich, neue Stimmzettel zu drucken, weil dann auch mehrere unterschiedliche im Umlauf sein würden, erklärte Schall. Bei einer Personenwahl – also einer Bürgermeisterwahl – ist das Vorgehen jedoch anders. Stirbt ein Bürgermeisterkandidat im Zeitraum zwischen der Zulassung der Wahlvorschläge und dem Wahltag, könne die Wahl nicht stattfinden, sagte Schall. Auch in diesem Fall gebe es gesetzliche Vorgaben zur Vorgehensweise.