Rhein-Pfalz-Kreis RHEINPFALZ Plus Artikel Interview: Wenn sich Kreis und Gemeinde über Bauanträge uneinig sind

Abteilungsleiterin Sylvia Gerdon-Schaa.
Abteilungsleiterin Sylvia Gerdon-Schaa.

Max Mustermann will einen Balkon bauen, Lieschen Müller hätte gern Gauben am Hausdach und ein Kieswerk in Bobenheim-Roxheim möchte seine Zaunanlage wasserrechtlich genehmigen lassen. Über derlei Anträge entscheidet die Kreisverwaltung „im Einvernehmen mit der Gemeinde“. Was darunter zu verstehen ist, haben wir Sylvia Gerdon-Schaa, gefragt. Sie leitet beim Rhein-Pfalz-Kreis die Abteilung Bau, Planung, Umweltschutz.

Es gehört zum Alltag in der Kommunalpolitik, dass Gemeindegremien gefragt werden, bevor die Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde über einen Bauantrag entscheidet. Warum eigentlich?
Weil die Planungshoheit bei den Gemeinden liegt. Sie entscheiden unter anderem, ob sie einen Bebauungsplan aufstellen, was darin geregelt sein soll und ob im Einzelfall von den Festlegungen abgewichen werden darf. Reicht jemand einen Bauantrag ein, dann prüft ihn die Verwaltung vor Ort aus bauplanungsrechtlicher Sicht: Werden beispielsweise Baugrenzen, Bautiefen, Geschossigkeit eingehalten? Sind genügend Stellplätze vorhanden? Ist die Erschließung gesichert? Danach kommt die Sache in den Bauausschuss zur Beschlussfassung.

Wie oft und warum kommt es vor, dass sich die Ausschussmitglieder gegen die Genehmigung aussprechen?
Da es sich um ein politisches Gremium handelt, wissen wir aus Erfahrung, dass neben dem Bauplanungsrecht auch andere Aspekte eine Rolle spielen. Als Beispiel möchte ich Werbeanlagen nennen. Diese sind, pauschal gesagt, in den Gemeinden nicht gern gesehen, dann wird mitunter das Einvernehmen versagt, obwohl die Anlage zulässig ist. Bei etwa 15 bis 20 Prozent der Bauanträge wird das Einvernehmen versagt. Das ist der Erfahrungswert aus den letzten Jahren. In den meisten dieser Fälle wird der Bauantrag dann auch von uns abgelehnt. Aber grundsätzlich gilt: Wir prüfen nicht nur die Rechtmäßigkeit des Bauvorhabens, sondern auch, ob die Gemeinde das Einvernehmen zu Unrecht versagt hat. Wenn ja, geben wir ihr in einer Anhörung die Gelegenheit, erneut zu entscheiden. Wenn die Gemeinde sich nicht weiter äußert, ersetzen wir das Einvernehmen mittels Bescheid, gegen den die Gemeinde Rechtsmittel einlegen kann. Danach erteilen wir die Baugenehmigung.

Gibt es auch den umgekehrten Fall, dass der Kreis Nein sagt und die Gemeinde einen Bauantrag unbedingt bewilligt sehen will?
In manchen Fällen wird bei negativem Vorschlag der Verwaltung trotzdem das Einvernehmen erteilt, weil die Mandatsträger nicht als diejenigen dastehen wollen, die ein Bauvorhaben verhindern. Das ist meiner Meinung nach ein pragmatisches und nachvollziehbares Vorgehen. Doch wir als untere Bauaufsichtsbehörde können trotz erteilten Einvernehmens einen Antrag ablehnen, wenn das Bauvorhaben gegen geltendes Recht verstößt. Das sind die Fälle, die die meisten Diskussionen auslösen. Aber letztlich muss man sagen, dass wir in den überwiegenden Fällen mit den Gemeinden an einem Strang ziehen.

x